Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 18 Ausstellungsrecht
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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Inhaltsverzeichnis
Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen.
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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24/03/2024 13:37
Das Urheberrecht schützt die Schöpfer geistiger Werke und räumt ihnen exklusive Rechte zur Nutzung und Verwertung ihrer Werke ein. Diese Verwertungsrechte sind das Herzstück des Urheberrechts und essentiell für die Anerkennung und wirtschaftliche Verwertung kreativer Leistungen. Der folgende Artikel bietet einen umfassenden Überblick über den Umfang der Verwertungsrechte im Urheberrecht und ihre Bedeutung für Urheber und Nutzer.
SubjectsUmfang der Verwertungsrechte
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere 1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),2. das Verbreitungsrecht (§ 17),3. das Ausstellungsrecht (§ 18).
(2) Der Urheber hat fe
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5 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 16/05/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 28/12 Verkündet am: 16. Mai 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 24/09/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 187/12 Verkündet am: 24. September 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Verrechnung von
published on 28/06/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 35/11 Verkündet am: 28. Juni 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Hi
published on 01/04/2014 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Tatbestand
Streitig ist, ob die Umsätze eines Trauer- und Hochzeitsredners dem ermäßigten Steuersatz unterfallen.
D
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