Unbilligkeitsverordnung - UnbilligkeitsV | § 3 Bevorstehende abschlagsfreie Altersrente
Unbilligkeitsverordnung - UnbilligkeitsV | § 3 Bevorstehende abschlagsfreie Altersrente
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente Inhaltsverzeichnis
Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn Hilfebedürftige in nächster Zukunft die Altersrente abschlagsfrei in Anspruch nehmen können.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

15 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 21/11/2016 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.09.2016 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozessk
published on 23/06/2015 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen Ziffer I. des Beschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.03.2015 wird zurückgewiesen.
II.
Ziffer II. des Beschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.03.2015 wird aufgehoben und der Antra
published on 20/10/2017 00:00
Tenor
1. Der Bescheid des Beklagten vom 03.05.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2017 wird aufgehoben.
2. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sic
published on 12/04/2017 00:00
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Gründe
I.
1
Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die Rechtmäßigkeit der an den Antragsteller ergangenen Aufforderung des.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.