Unbilligkeitsverordnung - UnbilligkeitsV | § 1 Grundsatz
Unbilligkeitsverordnung - UnbilligkeitsV | § 1 Grundsatz
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente Inhaltsverzeichnis
Hilfebedürftige sind nach Vollendung des 63. Lebensjahres nicht verpflichtet, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn die Inanspruchnahme unbillig wäre.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 23/06/2015 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen Ziffer I. des Beschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.03.2015 wird zurückgewiesen.
II.
Ziffer II. des Beschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.03.2015 wird aufgehoben und der Antra
published on 20/10/2017 00:00
Tenor
1. Der Bescheid des Beklagten vom 03.05.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2017 wird aufgehoben.
2. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sic
published on 17/11/2015 00:00
weitere Fundstellen ...
Tenor
1. Der Bescheid vom 6. August 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Oktober 2014 wird aufgehoben.
2. Der Beklagte hat der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Tatbes
published on 28/07/2015 00:00
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Gründe
1
Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Aufforderung
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.