Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 9 Entsprechende Anwendung von Vorschriften beim Vermögensübergang auf eine natürliche Person

(1) Wird das Vermögen der übertragenden Körperschaft Betriebsvermögen einer natürlichen Person, so sind die §§ 4 bis 7 entsprechend anzuwenden.

(2) Wird das Vermögen der übertragenden Körperschaft Privatvermögen einer natürlichen Person, so sind § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 3 sowie § 5 Abs. 1, § 7 und § 8 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze | § 9 UmwStG 1995

§ 9 UmwStG 1995 zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 9 UmwStG 1995 wird zitiert von 1 anderen §§ im Umwandlungssteuergesetz.

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 27 Anwendungsvorschriften


(1) Dieses Gesetz ist erstmals auf den Übergang von Vermögen anzuwenden, der auf Rechtsakten beruht, die nach dem 31. Dezember 1994 wirksam werden. (1a) 1Die Vorschriften dieses Gesetzes in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 23. Oktober
§ 9 UmwStG 1995 zitiert 3 andere §§ aus dem Umwandlungssteuergesetz.

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 4 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Personengesellschaft


(1) Die Personengesellschaft hat die auf sie übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthaltenen Wert zu übernehmen. (2) 1Die übernehmende Personengesellschaft tritt in die steuerli

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 5 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Personengesellschaft in Sonderfällen


(1) Hat die übernehmende Personengesellschaft Anteile an der übertragenden Körperschaft nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft oder findet sie einen Anteilseigner ab, so ist ihr Gewinn so zu ermitteln, als hätte sie die Anteile an die

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 7 Ermittlung der Einkünfte bei Anteilseignern, die nicht im Sinne des § 17 des Einkommensteuergesetzes beteiligt sind


1Haben Anteile an der übertragenden Körperschaft zum Zeitpunkt des Vermögensübergangs zum Privatvermögen eines Gesellschafters der übernehmenden Personengesellschaft gehört und handelt es sich nicht um Anteile im Sinne des § 17 des Einkommensteuerges

Referenzen - Urteile | § 9 UmwStG 1995

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 9 UmwStG 1995.

Finanzgericht München Urteil, 13. Nov. 2018 - 5 K 236/15

bei uns veröffentlicht am 13.11.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist, ob dem Kläger ein aufgrund der Verschmelzung einer Gmb

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Nov. 2015 - III R 12/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 26. Juli 2011  2 K 124/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Nov. 2015 - III R 13/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 26. Juli 2011  2 K 123/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Nov. 2014 - I R 78/12

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei der Körperschaftsteuerfestsetzung für das Streitjahr (2001) ein Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gemäß § 3

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 26. Juli 2011 - 2 K 123/10

bei uns veröffentlicht am 26.07.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob nachträglich ein Wechsel der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3.

Referenzen

(1) Die Personengesellschaft hat die auf sie übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthaltenen Wert zu übernehmen. (2) 1Die übernehmende Personengesellschaft tritt in die steuerliche...
(1) Hat die übernehmende Personengesellschaft Anteile an der übertragenden Körperschaft nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag angeschafft oder findet sie einen Anteilseigner ab, so ist ihr Gewinn so zu ermitteln, als hätte sie die Anteile an diesem Stichtag...
1Haben Anteile an der übertragenden Körperschaft zum Zeitpunkt des Vermögensübergangs zum Privatvermögen eines Gesellschafters der übernehmenden Personengesellschaft gehört und handelt es sich nicht um Anteile im Sinne des § 17 des Einkommensteuergesetzes, so sind...