Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 25 Entsprechende Anwendung des achten Teils

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 25 Entsprechende Anwendung des achten Teils
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Umwandlungssteuergesetz Inhaltsverzeichnis

1Der achte Teil gilt in den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 190 des Umwandlungsgesetzes entsprechend.2Die übertragende Gesellschaft hat eine Steuerbilanz auf den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellen.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist schriftlich oder elektronisch bei der nach § 89 Absatz 2 Satz 2 oder Satz 3 der Abgabenordnung zuständigen Finanzbehörde zu stellen. Der Antrag hat Folgendes zu enthalten:1.die genaue Beze
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

(1) Ein Rechtsträger kann durch Formwechsel eine andere Rechtsform erhalten. (2) Soweit nicht in diesem Buch etwas anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über den Formwechsel nicht für Änderungen der Rechtsform, die in anderen Gesetzen vor
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 10/09/2015 00:00

Tenor Die Revision des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Münster vom 17. November 2014  5 K 2396/13 G,F wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 25/11/2014 00:00

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei der Körperschaftsteuerfestsetzung für das Streitjahr (2001) ein Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gemäß § 3
published on 08/06/2011 00:00

Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. 2 Die von der Kläg
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.