Unterlassungsklagengesetz - UKlaG | § 3a Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2a

Der in § 2a bezeichnete Anspruch auf Unterlassung steht rechtsfähigen Verbänden zur nicht gewerbsmäßigen und nicht nur vorübergehenden Förderung der Interessen derjenigen zu, die durch § 95b Abs. 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes begünstigt werden. Der Anspruch kann nur an Verbände im Sinne des Satzes 1 abgetreten werden.

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Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen


(1) Soweit ein Rechtsinhaber technische Maßnahmen nach Maßgabe dieses Gesetzes anwendet, ist er verpflichtet, den durch eine der nachfolgend genannten Bestimmungen Begünstigten, soweit sie rechtmäßig Zugang zu dem Werk oder Schutzgegenstand haben, di

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Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 07. Aug. 2015 - 2 U 107/14

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 11. August 2014 (Az. 11 O 298/13) im Kostenpunkt und in Ziffer I. 2., II., III. und IV. des Tenors unter Zurückweisung der weitergehenden Beru

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 11. Sept. 2014 - 2 U 178/13

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 19. November 2013 (Az.: 11 O 47/13) in Ziffer II a b g e ä n d e r t und wie folgt n e u g e f a s s

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(1) Soweit ein Rechtsinhaber technische Maßnahmen nach Maßgabe dieses Gesetzes anwendet, ist er verpflichtet, den durch eine der nachfolgend genannten Bestimmungen Begünstigten, soweit sie rechtmäßig Zugang zu dem Werk oder Schutzgegenstand haben, die notwendigen...