Telekommunikationsgesetz - TKG 2021 | § 132 Besondere Anlagen

(1) Die Telekommunikationslinien sind so auszuführen, dass sie vorhandene besondere Anlagen (der Wegeunterhaltung dienende Einrichtungen,Kanalisations-,Wasser-, Gasleitungen, Schienenbahnen, elektrische Anlagen und dergleichen) nicht störend beeinflussen. Die aus der Herstellung erforderlicher Schutzvorkehrungen erwachsenden Kosten hat der Nutzungsberechtigte zu tragen.

(2) Die Verlegung oder Veränderung vorhandener besonderer Anlagen kann nur gegen Entschädigung und nur dann verlangt werden, wenn die Benutzung des Verkehrsweges für die Telekommunikationslinie sonst unterbleiben müsste und die besondere Anlage anderweitig ihrem Zweck entsprechend untergebracht werden kann.

(3) Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 hat die Benutzung des Verkehrsweges für die Telekommunikationslinie zu unterbleiben, wenn der aus der Verlegung oder Veränderung der besonderen Anlage entstehende Schaden gegenüber den Kosten, welche dem Nutzungsberechtigten aus der Benutzung eines anderen ihm zur Verfügung stehenden Verkehrsweges erwachsen, unverhältnismäßig groß ist.

(4) Die Absätze 1 bis 3 finden auf in der Vorbereitung befindliche besondere Anlagen, deren Herstellung im öffentlichen Interesse liegt, entsprechende Anwendung. Eine Entschädigung aufgrund des Absatzes 2 wird nur bis zu dem Betrag der Aufwendungen gewährt, die durch die Vorbereitung entstanden sind. Als in der Vorbereitung begriffen gelten Anlagen, sobald sie aufgrund eines im Einzelnen ausgearbeiteten Planes die Genehmigung des Auftraggebers und, soweit erforderlich, die Genehmigung der zuständigen Behörden und des Eigentümers oder des sonstigen zur Nutzung Berechtigten des in Anspruch genommenen Weges erhalten haben.

ra.de-OnlineKommentar zu § 4 TierNebG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | § 4 TierNebG

Urteil einreichen

10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 4 TierNebG.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Feb. 2017 - 6 B 36/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Gründe I 1 Die Klägerin betreibt funkgestützte Netze zum Angebot eines breitbandigen Internetzu

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 21 K 5400/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreib

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Apr. 2011 - 6 B 60/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2011

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und der Divergenz (2.) stützt, bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Apr. 2011 - 6 B 53/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2011

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und der Divergenz (2.) stützt, bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Apr. 2011 - 6 B 48/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2011

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und der Divergenz (2.) stützt, bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Apr. 2011 - 6 B 52/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2011

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und der Divergenz (2.) stützt, bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Apr. 2011 - 6 B 51/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2011

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und der Divergenz (2.) stützt, bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Apr. 2011 - 6 B 54/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2011

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und der Divergenz (2.) stützt, bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Apr. 2011 - 6 B 50/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2011

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und der Divergenz (2.) stützt, bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Apr. 2011 - 6 B 49/10

bei uns veröffentlicht am 08.04.2011

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und der Divergenz (2.) stützt, bleibt ohne Erfolg.