Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV | § 5 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern

Kälber dürfen, unbeschadet der Anforderungen des § 3, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften sowie der §§ 6 bis 10 gehalten werden:

1.
Kälber dürfen nicht mehr als unvermeidbar mit Harn oder Kot in Berührung kommen; ihnen muss im Stall ein trockener und weich oder elastisch verformbarer Liegebereich zur Verfügung stehen.
2.
Maulkörbe dürfen nicht verwendet werden.
3.
Kälber dürfen nicht angebunden oder sonst festgelegt werden.
Satz 1 Nr. 3 gilt nicht, wenn die Kälber in Gruppen gehalten werden, und zwar für jeweils längstens eine Stunde im Rahmen des Fütterns mit Milch- oder Milchaustauschertränke, und die Vorrichtungen zum Anbinden oder zum sonstigen Festlegen den Kälbern keine Schmerzen oder vermeidbare Schäden bereiten.

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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV | § 44 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder § 11 Nr. 1 nicht sicherstellt, dass das Befinden der Tiere überprüft wird und tote

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV | § 45 Übergangsregelungen


(1) Abweichend von § 5 Satz 1 Nummer 1 dürfen Kälber in Haltungseinrichtungen, die vor dem 9. Februar 2021 bereits genehmigt oder in Benutzung genommen worden sind, noch bis zum Beginn des 9. Februar 2024 gehalten werden, soweit die Anforderungen des
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV | § 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen


(1) Nutztiere dürfen vorbehaltlich der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 6 nur in Haltungseinrichtungen gehalten werden, die den Anforderungen der Absätze 2 bis 6 entsprechen. (2) Haltungseinrichtungen müssen 1. nach ihrer Bauweise, den verwendet

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV | § 6 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen


(1) Kälber dürfen in Ställen nur gehalten werden, wenn diese den Anforderungen der Absätze 2 bis 7 entsprechen. (2) Ställe müssen 1. so gestaltet sein, dass die Kälber ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen, eine natürliche Körperhaltung ei

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2019 - 13a ZB 17.2456

bei uns veröffentlicht am 20.05.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 1.048,06 festgesetzt. Gründe Der Antrag des Klägers auf Zulassung de

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 27. Aug. 2014 - 9 K 13.00456

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Aug. 2016 - 9 BV 15.1032

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 14. Juni 2016 - 3 K 2643/13

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Die Nebenbestimmung 2b) im Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 27.11.2013 wird aufgehoben, soweit nicht das Halten von höchstens 42 Kühen im Jahresdurchschnitt zugelassen wird.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufu

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Juni 2015 - 20 A 2235/12

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrage

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(1) Nutztiere dürfen vorbehaltlich der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 6 nur in Haltungseinrichtungen gehalten werden, die den Anforderungen der Absätze 2 bis 6 entsprechen. (2) Haltungseinrichtungen müssen 1. nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien...