Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV | § 13b (weggefallen)
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV | § 13b (weggefallen)
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Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung Inhaltsverzeichnis
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(1) Abweichend von § 5 Satz 1 Nummer 1 dürfen Kälber in Haltungseinrichtungen, die vor dem 9. Februar 2021 bereits genehmigt oder in Benutzung genommen worden sind, noch bis zum Beginn des 9. Februar 2024 gehalten werden, soweit die Anforderungen des
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published on 28/07/2017 00:00
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Nummer 1.2 des Bescheides des Landratsamtes D … vom 19.5.2017 wird wiederhergestellt. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Nummer 3 des Bescheides des Landratsamte
published on 12/10/2010 00:00
Tenor
1. § 13b und § 33 Absatz 3 und 4 der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer
Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nu
published on 19/03/2007 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. März 2005 - 4 K 3595/04
- wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
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