Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV | § 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für das Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken.

(2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden

1.
auf die vorübergehende Unterbringung von Tieren während Wettbewerben, Ausstellungen, Absatzveranstaltungen sowie kultureller Veranstaltungen;
2.
während einer tierärztlichen Behandlung, soweit nach dem Urteil des Tierarztes im Einzelfall andere Anforderungen an das Halten zu stellen sind;
3.
während eines Tierversuchs im Sinne des § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes, soweit für den verfolgten Zweck andere Anforderungen an das Halten unerlässlich sind.

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Tierschutzgesetz - TierSchG | § 7


(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts dienen dem Schutz von Tieren, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden. Dazu sind 1. Tierversuche im H

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2019 - 13a ZB 17.2456

bei uns veröffentlicht am 20.05.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 1.048,06 festgesetzt. Gründe Der Antrag des Klägers auf Zulassung de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 11. Dez. 2017 - W 8 K 17.536

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

Tenor I. Das Verfahren betreffend die Nr. 1.5 des Bescheids vom 2. Februar 2016 wird eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Ko

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 25. Juli 2018 - B 1 S 18.606

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt einstwei

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(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts dienen dem Schutz von Tieren, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden. Dazu sind 1. Tierversuche im Hinblick auf a)...