Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 8 Ende des Trennungsgeldanspruchs
Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 8 Ende des Trennungsgeldanspruchs
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}


Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland Inhaltsverzeichnis
(1) Das Trennungsgeld wird bis zum Tag des Wegfalls der maßgebenden Voraussetzungen gewährt.
(2) Bei einem Umzug mit Zusage der Umzugskostenvergütung wird Trennungsgeld längstens gewährt bis vor dem Tag, für den der Berechtigte für seine Person Reisekostenerstattung nach § 7 Abs. 1 des Bundesumzugskostengesetzes erhält, im übrigen bis zum Tag des Ausladens des Umzugsgutes.
(3) Bei einer neuen dienstlichen Maßnahme nach § 1 Abs. 2 wird Trennungsgeld bis zu dem Tag gewährt, an dem der Dienstort verlassen wird, bei Gewährung von Reisekostenvergütung für diesen Tag bis zum vorausgehenden Tag.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Die Auslagen für die Reise des Berechtigten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 und 3) von der bisherigen zur neuen Wohnung werden wie bei Dienstreisen des Berechtigten erstattet, in den Fällen des § 4 Abs.
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Berechtigte nach dieser Verordnung sind 1. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,2. Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
(2) Trennungsgeld wird gewäh
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 12/12/2017 00:00
Tenor
I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundeswehrdienstleistungszentrums H* … vom 8. September 2016 in der Gestalt des Beschwerd
published on 22/03/2017 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt die Gewährung von Trennungsreisegeld, Trennungstagegeld und Reisebeihilfe für Heimfahrten über den von der Beklagten jeweils bewilligten
published on 26/09/2016 00:00
Tenor
Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 6.128,40 Euro festgesetzt.
1G r ü n d e
2Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Antrag auf Zulassung
published on 17/11/2010 00:00
weitere Fundstellen ...
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
1
Die Klägerin begehr
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
(1) Berechtigte nach dieser Verordnung sind 1. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,2. Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
(2) Trennungsgeld wird gewährt aus Anlaß...