Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 8 Ende des Trennungsgeldanspruchs

(1) Das Trennungsgeld wird bis zum Tag des Wegfalls der maßgebenden Voraussetzungen gewährt.

(2) Bei einem Umzug mit Zusage der Umzugskostenvergütung wird Trennungsgeld längstens gewährt bis vor dem Tag, für den der Berechtigte für seine Person Reisekostenerstattung nach § 7 Abs. 1 des Bundesumzugskostengesetzes erhält, im übrigen bis zum Tag des Ausladens des Umzugsgutes.

(3) Bei einer neuen dienstlichen Maßnahme nach § 1 Abs. 2 wird Trennungsgeld bis zu dem Tag gewährt, an dem der Dienstort verlassen wird, bei Gewährung von Reisekostenvergütung für diesen Tag bis zum vorausgehenden Tag.

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Referenzen - Gesetze | § 48 VwVfG

§ 48 VwVfG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 48 VwVfG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesumzugskostengesetz - BUKG 1990 | § 7 Reisekosten


(1) Die Auslagen für die Reise des Berechtigten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 und 3) von der bisherigen zur neuen Wohnung werden wie bei Dienstreisen des Berechtigten erstattet, in den Fällen des § 4 Abs.
§ 48 VwVfG zitiert 1 andere §§ aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

Trennungsgeldverordnung - TGV 1986 | § 1 Anwendungsbereich


(1) Berechtigte nach dieser Verordnung sind 1. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,2. Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Trennungsgeld wird gewäh

Referenzen - Urteile | § 48 VwVfG

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 48 VwVfG.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Dez. 2017 - W 1 K 16.1318

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundeswehrdienstleistungszentrums H* … vom 8. September 2016 in der Gestalt des Beschwerd

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 A 31/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung von Trennungsreisegeld, Trennungstagegeld und Reisebeihilfe für Heimfahrten über den von der Beklagten jeweils bewilligten

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 26. Sept. 2016 - 1 A 1662/15

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 6.128,40 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Antrag auf Zulassung

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 17. Nov. 2010 - 5 K 705/10.TR

bei uns veröffentlicht am 17.11.2010

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin begehr

Referenzen

(1) Die Auslagen für die Reise des Berechtigten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 und 3) von der bisherigen zur neuen Wohnung werden wie bei Dienstreisen des Berechtigten erstattet, in den Fällen des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1...
(1) Die Auslagen für die Reise des Berechtigten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 und 3) von der bisherigen zur neuen Wohnung werden wie bei Dienstreisen des Berechtigten erstattet, in den Fällen des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1...
(1) Berechtigte nach dieser Verordnung sind 1. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,2. Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Trennungsgeld wird gewährt aus Anlaß...
(1) Berechtigte nach dieser Verordnung sind 1. Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte,2. Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter und3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. (2) Trennungsgeld wird gewährt aus Anlaß...