Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 14 Arten der Dienstzeitversorgung

Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten umfasst:

1.
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2.
Unfallruhegehalt,
3.
Übergangsgeld,
4.
Ausgleich bei Altersgrenzen,
5.
Erhöhungsbetrag nach § 26 Absatz 7 Satz 3 Halbsatz 1,
6.
Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3,
7.
Ausgleichsbetrag nach § 47 Absatz 2,
8.
Anpassungszuschlag nach § 95 Satz 5,
9.
Leistungen nach den §§ 70 bis 74,
10.
Einmalzahlungen nach § 89b.

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Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 26 Höhe des Ruhegehalts


(1) Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Bei der Berechnung der Jahre ruhegehaltfähiger Dienstzeit werden unvollständige Jahre

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 47 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag


(1) Auf den Familienzuschlag (§ 11 Absatz 3 Satz 2 und § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2) sind die für Soldaten geltenden Vorschriften des Besoldungsrechts anzuwenden. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der nach dem Besoldungsrecht in Betracht

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 70 Kindererziehungszuschlag


(1) Das Ruhegehalt erhöht sich für jeden Monat einer dem Berufssoldaten zuzuordnenden Kindererziehungszeit um einen Kindererziehungszuschlag. Dies gilt nicht, wenn der Berufssoldat wegen der Erziehung des Kindes in der gesetzlichen Rentenversicherung

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 89b Anpassung der Versorgungsbezüge


Auf die Versorgungsbezüge der Berufssoldaten, der Soldaten auf Zeit und ihrer Hinterbliebenen sind die §§ 70 und 71 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden.

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Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Dez. 2018 - Au 2 K 17.1634

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 13. Juli 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Beklagten vom 25. September 2017 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist h

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11, 2 BvL 28/14

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor 1. Die Verfahren 2 BvL 10/11 und 2 BvL 28/14 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. Die Vorlage des Bayeri

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Auf die Versorgungsbezüge der Berufssoldaten, der Soldaten auf Zeit und ihrer Hinterbliebenen sind die §§ 70 und 71 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden.