Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG | § 24 Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes
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Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet Inhaltsverzeichnis
Die Bestimmungen über die entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften gelten mit den in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet K Abschnitt III des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1067) aufgeführten Maßgaben.
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{{count_recursive}} OnlineKommentare

4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 25/04/2017 00:00
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. September 2016 wird als unzulässig verworfen.
published on 07/09/2010 00:00
Tenor
Die Vorlage bleibt aufrechterhalten.
Das Verfahren wird gemäß Art 100 Abs 1 Grundgesetz erneut ausgesetzt.
published on 07/09/2010 00:00
Tenor
Die Vorlage bleibt aufrechterhalten.
Das Verfahren wird gemäß Art 100 Abs 1 Grundgesetz erneut ausgesetzt.
published on 07/09/2010 00:00
Tenor
Die Vorlage bleibt aufrechterhalten.
Das Verfahren wird gemäß Art 100 Abs 1 GG erneut ausgesetzt.
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