Stromsteuergesetz - StromStG | § 1 Steuergegenstand, Steuergebiet

(1) Elektrischer Strom (Strom) der Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur unterliegt im Steuergebiet der Stromsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung.

(2) Kombinierte Nomenklatur im Sinn dieses Gesetzes ist die Warennomenklatur nach Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1; L 341 vom 3.12.1987, S. 38; L 378 vom 31.12.1987, S. 120; L 130 vom 26.5.1988, S. 42; L 151 vom 8.6.2016, S. 22) in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1925 (ABl. L 282 vom 31.10.2017, S. 1) geänderten, am 1. Januar 2018 geltenden Fassung.

ra.de-OnlineKommentar zu § 54 GVG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 54 GVG

§ 54 GVG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 54 GVG wird zitiert von 1 anderen §§ im Gerichtsverfassungsgesetz.

Stromsteuergesetz - StromStG | § 11 Ermächtigungen


Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung1.die nach § 1 Abs. 2 anzuwendende Fassung der Kombinierten Nomenklatur neu zu bestimmen und den Wortlaut dieses Gesetzes sowie der Durchführun

Referenzen - Urteile | § 54 GVG

Urteil einreichen

7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 54 GVG.

Finanzgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - 14 K 3408/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tatbestand I. Die Klägerin betreibt an mehreren Standorten Biomasseheizkraftwerke. Den erzeugten Strom speist sie in das öffentliche Netz ein, die anfallende Wärme wird als Prozess- oder Fernwärme verkauft. Darüber hinaus be

Finanzgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - 14 K 2093/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tatbestand I. Die Klägerin stellt …geräte her. Im Streitjahr (2009) bezog sie von einem Versorger versteuerten Strom; die ihr in Rechnung gestellte ermäßigte Stromsteuer, welche der Versorger entrichtete, betrug insgesamt

Finanzgericht München Urteil, 03. Apr. 2014 - 14 K 1039/11

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Feb. 2016 - VII R 7/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 29. Januar 2015 14 K 2822/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Okt. 2015 - VII R 25/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München vom 3. April 2014  14 K 1039/11 sowie der Bescheid des Hauptzollamts vom 24. November 2010 in Gestalt der Einspruchs

Finanzgericht Hamburg Urteil, 03. Dez. 2014 - 4 K 99/12

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma A GmbH (im Folgenden: A-GmbH) gegen einen diese betreffenden Stromsteuerbescheid über die Nachforderung von Stromsteuer für die Kalenderjahre 2008 und 2009 für d

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 18. Juni 2008 - 3 K 102/07

bei uns veröffentlicht am 18.06.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert beträgt ... €. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Blockheizkraftwerke (im Folgenden