Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2021 | § 40 Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier

Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2021 | § 40 Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier
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Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten Inhaltsverzeichnis

(1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr kann in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden, wer ein geowissenschaftliches Hochschulstudium abgeschlossen hat.

(2) § 25 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.

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(1) Mit der Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann zugesichert werden, dieses Dienstverhältnis in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten umzuwandeln, sobald die gesetzli
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Für militärfachliche Verwendungen, die eine Hochschulausbildung erfordern, müssen für die Einstellung als Offizierin oder Offizier in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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published on 30/08/2018 00:00

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes.
published on 30/08/2018 00:00

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes.
published on 28/03/2018 00:00

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob ein Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes mit der Begründung abgelehnt werd
published on 05/01/2018 00:00

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt seine vorläufige Zulassung zum Offizierlehrgang. 2
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(1) Für militärfachliche Verwendungen, die eine Hochschulausbildung erfordern, müssen für die Einstellung als Offizierin oder Offizier in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. mindestens...