(1) Auf Antrag der Beteiligten oder ihrer Bevollmächtigten setzt der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs den Betrag der zu erstattenden Kosten fest. § 104 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Zivilprozeßordnung findet entsprechende Anwendung.

(2) Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe das Gericht angerufen werden, das endgültig entscheidet.

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Referenzen - Gesetze | § 197 SGG

§ 197 SGG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 197 SGG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 104 Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit


(1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur in folgenden Fällen durchsucht werden: 1. bei Verfolgung auf frischer Tat,2. bei Gefahr im Verzug,3. wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass währe
§ 197 SGG zitiert 1 andere §§ aus dem Sozialgerichtsgesetz.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 104


Der Vorsitzende übermittelt eine Abschrift der Klage an die übrigen Beteiligten; in Verfahren nach dem Siebzehnten Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens ist die Klage zuzustellen. Zugleich mit der Zustellung

Referenzen - Urteile | § 197 SGG

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89 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 197 SGG.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2022 - L 2 SF 2522/21 EK AL

bei uns veröffentlicht am 29.04.2022

Streitgegenständlich ist vorliegend die unangemessene Dauer des geführten Ausgangsverfahrens (Kostenfestsetzungsverfahrens) beim Sozialgericht Karlsruhe. Die Klägerin begehrt einen Entschädigungsanspruch nach dem Gesetz über

Bayerisches Landessozialgericht Vorbehaltsurteil, 28. Sept. 2016 - L 15 SF 261/16 E

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung vom 8. April 2016 wird zurückgewiesen. Tatbestand Streitig ist eine Gerichtskostenfeststellung der Urkundsbeamtin. Das zugrunde liegende und unter

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Juni 2017 - L 9 EG 36/15

bei uns veröffentlicht am 19.06.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 14. April 2015 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 30. März 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbeschei

Sozialgericht Augsburg Urteil, 27. März 2017 - S 10 KR 21/16

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 300,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. März 2015 zu zahlen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. Jan. 2014 - L 7 AS 830/13 B PKH

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Gründe I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer begehren Prozesskostenhilfe für eine Klage, in der sie die Übernahme der Aufwendungen eines Widerspruchsverfahrens gemäß § 63 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) begehren. D

Sozialgericht München Beschluss, 04. Juli 2014 - S 22 SF 304/14 E

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Der Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 7. Mai 2014 über die im Verfahren S 22 SO 511/13 zu erstattenden außergerichtlichen Kosten wird dahingehend abgeändert, dass der Erstattungsbetrag auf 273,70 € festgesetz

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Aug. 2016 - L 2 U 250/16 B PKH

bei uns veröffentlicht am 29.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 28.01.2016 wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Dem Kläger wurde mit

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Aug. 2016 - L 15 SF 225/16 E

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 11. Juli 2016 wird als unzulässig verworfen. II. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I.Str

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Okt. 2015 - L 15 SF 10/14 E

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 2. Dezember 2013 wird als unzulässig verworfen. II. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe

Sozialgericht München Urteil, 24. Okt. 2014 - S 28 KA 222/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Beklagten vom 17.01.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 08.02.2012 rechtswidrig war. II. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Vorverfahren wird für notw

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Juni 2016 - L 15 SF 39/14 E

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde wird Ziffer III. des Beschlusses des Sozialgerichts Würzburg vom 3. Februar 2014 aufgehoben. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Feb. 2016 - L 6 R 74/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 17.12.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Kläger hat den Betrag von 225,00 Eu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - L 8 SF 128/12 EK

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor I. Der Beklagte hat 157,71 € als materiellen Schaden an den Kläger zu zahlen. Der Anspruch ist ab 1. Juni 2012 mit 5% Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. II. Es wird festgestellt, dass die Dauer des Kos

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Okt. 2016 - 16a D 14.2285

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand Der am 31. Juli 1957 geborene Beklagte war bis zu seiner vorläufigen Dienstenth

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Apr. 2015 - L 15 SF 25/15 E

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor I. Der Antrag der Beschwerdeführerin in ihrem Schreiben vom 21. März 2015 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wird abgelehnt. II. Die

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Mai 2015 - L 15 SF 72/14 E

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 27. Februar 2014 sowie die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 7. November 2013 aufgehoben. Für das Klageverfahren Aktenzeichen S 19 SO 1

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Mai 2015 - L 15 SF 383/13 E

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor I. Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 6. November 2013 wird als unzulässig verworfen. II. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Stre

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Jan. 2015 - L 15 SF 319/14 RG, L 15 SF 221/14 RG

bei uns veröffentlicht am 12.01.2015

Tenor I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 3. November 2014, Az.: L 15 SF 221/14 RG, wird als unzulässig verworfen. Weitere Eingaben in dieser Sache werden nicht mehr beschieden. II. Die Beschwerdeführer tragen die Ko

Sozialgericht München Endurteil, 23. März 2018 - S 46 EG 43/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 9. September 2015 und unter Abänderung des Bescheids vom 8. März 2016 beide in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. März 2016 verurteilt, dem Kläger auch für den 13. Le

Sozialgericht München Urteil, 24. Apr. 2015 - S 22 SO 336/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor I. Der Überleitungsbescheid des Beklagten vom 20.12.2012 in der Fassung des Ergänzungsbescheides vom 13.08.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.06.2013 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Sozialgericht Augsburg Urteil, 10. Juli 2017 - S 6 KR 638/15

bei uns veröffentlicht am 10.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 4.808,87 Euro festgesetzt. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist ein weiter

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 27. Juni 2017 - S 6 KR 628/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 4.721,49 Euro festgesetzt. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist ein weiter

Sozialgericht Augsburg Urteil, 27. Juni 2017 - S 6 KR 627/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3.916,50 Euro festgesetzt. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist ein weiter

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Apr. 2017 - L 8 SO 206/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Sozialgerichts München vom 02. Juli 2015 wird festgestellt, dass die Befristungen in den Bescheiden der Beklagten vom 19. März 2014, 23. März 2015 sowie 21. März 2016 jeweils in der Gestalt der Wider

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Aug. 2014 - L 15 SF 146/14 E

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Gründe I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 8. Mai 2014 wird als unzulässig verworfen. II. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 40,- €

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Jan. 2018 - L 14 R 470/17 B

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 22. Juni 2017, mit dem dem Kläger wegen rechtsmissbräuchlicher Prozessführung Gerichtskosten in Höhe von 600,00 Euro auferlegt wurden, aufgehob

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Jan. 2015 - L 15 SF 319/14 RG

bei uns veröffentlicht am 12.01.2015

Tenor I. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 3. November 2014, Az.: L 15 SF 221/14 RG, wird als unzulässig verworfen. Weitere Eingaben in dieser Sache werden nicht mehr beschieden. II. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des V

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Okt. 2018 - L 2 AS 375/16 B

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor Die Beschwerde wird unzulässig verworfen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Das Beschwerdeverfahren betrifft die Höhe der durch den Beschwerdegegner zu erstattenden Vergütungsan

Bundessozialgericht Beschluss, 29. Sept. 2017 - B 13 SF 8/17 S

bei uns veröffentlicht am 29.09.2017

Tenor Die Erinnerung gegen den Kostenansatz des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Bundessozialgerichts vom 9. April 2015 wird verworfen.

Sozialgericht Halle Beschluss, 15. Dez. 2016 - S 11 SF 520/14 E

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Die Erinnerung gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 30. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Der Erinnerungsgegner wurde mit Prozesskostenhilfebeschluss vom 30. Januar 2013 dem Kläger im Verfahren S 23 AS 6515/11 b

Bundessozialgericht Beschluss, 16. Nov. 2016 - B 4 SF 5/16 R

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Das Sozialgericht Cottbus wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I.

Sozialgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Nov. 2016 - S 19 SF 197/16 E

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die von der Landeskasse dem Erinnerungsführer zu zahlende Gebühren und Auslagen werden auf 478,74 EUR festgesetzt. 1Gründe: 2Die gemäß § 56 Abs. 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) i.V.m. § 33 RVG zulässige Erinnerung führt zu keinem

Bundessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - B 14 AS 50/15 R

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. September 2015 und des Sozialgerichts Cottbus vom 24. September 2013 aufgehoben und die Kl

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Sept. 2016 - B 4 SF 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Das Sozialgericht Cottbus wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I.

Bundessozialgericht Beschluss, 27. Sept. 2016 - B 4 SF 1/16 R

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Das Sozialgericht Cottbus wird zum zuständigen Gericht bestimmt. Gründe 1 I.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 16. Aug. 2016 - L 4 AS 218/16 B

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Gründe I. 1 Die Erinnerungsgegner und Beschwerdeführer (im Folgenden: Erinnerungsgegner) wenden sich gegen einen Beschluss des Sozialgerichts (SG) Dessau-Roßlau, mit welchem – in Abänderu

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 16. Aug. 2016 - L 4 AS 217/16 B

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Gründe I. 1 Die Erinnerungsgegner und Beschwerdeführer (im Folgenden: Erinnerungsgegner) wenden sich gegen einen Beschluss des Sozialgerichts (SG) Dessau-Roßlau, mit welchem – in Abänderu

Landessozialgericht NRW Beschluss, 29. Jan. 2016 - L 7 AS 393/15 B

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 17.02.2015 geändert. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B, C, bewilligt. 1Gründe: I. 2

Sozialgericht Duisburg Beschluss, 11. Jan. 2016 - S 10 SF 324/15 E

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor Die Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 31.07.2015 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I: 3Im Streit ist die Frage, ob eine Untätigkeitsklage durch ein angenommenes Anerkenntnis erledigt wurde und eine fiktive Termin

Sozialgericht Aachen Beschluss, 20. Nov. 2015 - S 11 SF 82/15 E

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Tenor Die Erinnerung gegen den Ansatz und die Geltendmachung des festgestellten Übergangsanspruchs in Höhe von 368,90 EUR wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2I. 3Zwischen den B

Sozialgericht Düsseldorf Beschluss, 16. Nov. 2015 - S 2 KA 281/12

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor werden die von dem Beklagten an den Kläger zu erstattenden außergerichtlichen Kosten festgesetzt auf: 10.385,41 EUR Dieser Betrag ist mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 11.03.2015 zu verzinsen. 1Gründe: 2Laut Urteil des Bundes

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 16. Nov. 2015 - S 32 SF 135/15 E

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor Auf die Erinnerung der Erinnerungsführerin wird der Festsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 02.03.2015 für das Verfahren S 32 AS 5015/13 abgeändert und die der Erinnerungsführerin aus der Staatskasse zu zahlende Vergüt

Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. Sept. 2015 - L 16 KR 716/14 B

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.10.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Streitig ist die Höhe, der im Rahmen der Beiordnung des Beschwerdeführer

Sozialgericht Reutlingen Beschluss, 10. Juni 2015 - S 8 SF 3388/14 E

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor 1. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 04.12.2014 wird zurückgewiesen.2. Die Erinnerungsführerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Erinnerungsgegners. Gründe  1 Die Erinnerung

Landessozialgericht NRW Beschluss, 03. Juni 2015 - L 9 AL 47/15 B

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 27.01.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2Die Beschwerde des Antragstellers vom 06.03.2015 gegen den B

Landessozialgericht NRW Beschluss, 27. Mai 2015 - L 19 AS 778/15 NZB

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 26.03.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Durch Aufhebungs- und Ers

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Mai 2015 - L 4 R 466/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer von 22.09.2014 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Apr. 2015 - L 4 R 1621/14

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwer

Sozialgericht Aachen Beschluss, 20. Apr. 2015 - S 11 SF 11/15 E

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor Die Erinnerung der Erinnerungsführerin wird zurückgewiesen und die Höhe der der Erinnerungsführerin durch den Erinnerungsgegner zu erstattenden Kosten auf 0,00 EUR festgesetzt. 1Gründe: 2I. Die Antragstellerin begeht die Festsetzung von Koste

Landessozialgericht NRW Beschluss, 11. März 2015 - L 9 AL 277/14 B

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 08.09.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1Gründe: 2Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. 31. Über di

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Der Vorsitzende übermittelt eine Abschrift der Klage an die übrigen Beteiligten; in Verfahren nach dem Siebzehnten Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens ist die Klage zuzustellen. Zugleich mit der Zustellung oder...