Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 71 Weiterzahlung der Leistungen

(1) Sind nach Abschluss von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich, während derer dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld besteht, und können diese Leistungen aus Gründen, die die Leistungsempfänger nicht zu vertreten haben, nicht unmittelbar anschließend durchgeführt werden, werden das Verletztengeld, das Versorgungskrankengeld oder das Übergangsgeld für diese Zeit weitergezahlt. Voraussetzung für die Weiterzahlung ist, dass

1.
die Leistungsempfänger arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben oder
2.
den Leistungsempfängern eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden kann.

(2) Leistungsempfänger haben die Verzögerung von Weiterzahlungen insbesondere dann zu vertreten, wenn sie zumutbare Angebote von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nur deshalb ablehnen, weil die Leistungen in größerer Entfernung zu ihren Wohnorten angeboten werden. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit ist § 140 Absatz 4 des Dritten Buches entsprechend anzuwenden.

(3) Können Leistungsempfänger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben allein aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, aber voraussichtlich wieder in Anspruch nehmen, werden Übergangsgeld und Unterhaltsbeihilfe bis zum Ende dieser Leistungen, höchstens bis zu sechs Wochen weitergezahlt.

(4) Sind die Leistungsempfänger im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben arbeitslos, werden Übergangsgeld und Unterhaltsbeihilfe während der Arbeitslosigkeit bis zu drei Monate weitergezahlt, wenn sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens drei Monaten nicht geltend machen können; die Anspruchsdauer von drei Monaten vermindert sich um die Anzahl von Tagen, für die Leistungsempfänger im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen können. In diesem Fall beträgt das Übergangsgeld

1.
67 Prozent bei Leistungsempfängern, bei denen die Voraussetzungen des erhöhten Bemessungssatzes nach § 66 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 vorliegen und
2.
60 Prozent bei den übrigen Leistungsempfängern,
des sich aus § 66 Absatz 1 Satz 1 oder § 68 ergebenden Betrages.

(5) Ist im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) erforderlich, wird das Übergangsgeld bis zum Ende der Wiedereingliederung weitergezahlt.

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Arbeitsrecht: Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers nach Stellenbesetzung

27.02.2011

Ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot schwerbehinderter Beschäftigter kann einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung in Geld begründen wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 93 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen


(1) Die Vorschriften über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch sowie über die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch bleiben unberührt. (2) Die

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 103 Regelung für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf


(1) Werden Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a des Elften Buches in Verbindung mit § 71 Absatz 4 des Elften Buches erbracht, umfasst die Leistung auch die Pflegeleistungen in diesen Einrichtungen
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 68 Berechnungsgrundlage in Sonderfällen


(1) Für die Berechnung des Übergangsgeldes während des Bezuges von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts zugrunde gelegt, wenn1.die Berechnung nach den §§ 66 und 67 zu einem geringeren Betrag führt,2

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 44 Stufenweise Wiedereingliederung


Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert w

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 66 Höhe und Berechnung des Übergangsgelds


(1) Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt), zugrunde gelegt, höchstens jedoch das in entsprechender Anwendung de

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 140 Einsatz des Vermögens


(1) Die antragstellende Person sowie bei minderjährigen Personen die im Haushalt lebenden Eltern oder ein Elternteil haben vor der Inanspruchnahme von Leistungen nach diesem Teil die erforderlichen Mittel aus ihrem Vermögen aufzubringen. (2) Sowe

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Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 18. Aug. 2016 - 1 TaBV 2/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg, Gerichtstag Weißenburg, vom 22.07.2015, Az. 7 BV 44/15, wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. März 2015 - 16a D 09.3029

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand I. Der Beklagte wurde am ... 1954 in P. geboren. Seine Schulausbildung beendete er

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2017 - L 3 U 283/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen und die außergerichtlichen Kosten der B

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 21. Juni 2016 - 6 TaBV 16/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 13. Oktober 2015 - 7 BV 18/15 in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und die wie folgt neu gefasst: Die Beteiligte zu 2 wird

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - L 13 R 64/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Dezember 2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte der Klägerin für den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.10.2013 Übergangsgeld nach Ma

Landesarbeitsgericht München Urteil, 11. Apr. 2018 - 10 Sa 820/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 21.09.2017, 32 Ca 308/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbesta

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 12. Okt. 2016 - 8 TaBV 39/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.02.2016 - 32 BV 103/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Di

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 26. Apr. 2017 - 8 TaBV 57/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 03.05.2016 - 41 BV 110/15 - abgeändert. 2. Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft über Name und Betr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2014 - 3 CE 13.2573

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 17.442,84 Euro festgesetzt. Gründe

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 11. Okt. 2016 - 9 TaBV 49/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

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Landesarbeitsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 3 TaBV 90/15

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Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2015 - 24 BV 8/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 28. Juli 2016 - 3 TaBV 91/15

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Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 25.11.2015 - 24 BV 14/15 - teilweise in Ziffer 2 des Tenors abgeändert und diese wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, da

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 25/16

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Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 24/16

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Landesarbeitsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2016 - 4 TaBV 15/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 13. Oktober 2015 - 7 BV 22/15 - in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, das

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 11. Okt. 2016 - 9 TaBV 50/16

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - L 10 AL 45/13

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

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Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 26. Sept. 2018 - 14 MB 1/18

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 13. Juni 2018 wird geändert. Die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung der Antragstellerin und die Einbehaltung von 25 Prozent der monatlichen Dienstbezüg

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 02. Nov. 2017 - 2 Sa 262 d/17

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - 5 C 13/16

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Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer weiteren Zuwendung für ein Kinder- und Jugendhaus in Höhe der dafür anteilig zu entrichtenden schwerbehind

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Aug. 2017 - 3 Sa 479/16

bei uns veröffentlicht am 14.08.2017

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Aug. 2017 - 3 Sa 239/17

bei uns veröffentlicht am 07.08.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.03.2017 - 2 Ca 1836/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden Rech

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Juni 2017 - 4 Sa 437/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 15.7.2016, Az.: 5 Ca 941/15, wird kostenpflichtig zurückgewies

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 15. Juni 2017 - 7 AZB 56/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Oktober 2016 - 22 Ta 1515/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Mai 2017 - 8 AZR 74/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. April 2015 - 4 Sa 482/13 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Anträge der Klägerin zu

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 21. März 2017 - 3 K 1354/15

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor Der Bescheid des Polizeipräsidiums Konstanz vom 14.01.2015 und dessen Widerspruchsbescheid vom 18.05.2015 werden aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre Versetzung in den Ruhes

Arbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Nov. 2016 - 7 Ga 71/16

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor 1. Der Antrag wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin. 3. Der Streitwert beträgt 3.445,60 €. 1T a t b e s t a n d : 2Die Parteien streiten im Zuge des Antrags auf Erlass einer einstweilige

Bundesarbeitsgericht Urteil, 11. Aug. 2016 - 8 AZR 375/15

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Revision der beklagten Stadt gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juni 2015 - 8 Sa 1374/14 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 14. Juli 2016 - 1 L 1680/16.TR

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Beigeladenen in ein nach A13g (BBesO) bewertetes Statusamt zu befördern bis über die Besetzung des korrespondierenden Befö

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 1/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Rückzahlung eines Teils der von ihm für die Jahre 2010 und 2011 entrichteten schwerbehindertenrechtlichen Ausgleichsabgabe in Höhe vo

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 04. Nov. 2015 - 7 ABR 62/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. Februar 2013 - 7 TaBV 10/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Okt. 2015 - 8 AZR 384/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

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Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 17. Apr. 2015 - 4 Sa 482/13

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 15.05.2013 – 5 Ca 317/13 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten um E

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Feb. 2015 - X E 25/14

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs Kostenstelle vom 27. November 2014 KostL 1820/14 (X B 137/14) wird zurückgewiesen.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2014 - 4 Bf 159/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Juni 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich d

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 08. Juli 2014 - 2 M 44/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin – 1. Kammer – vom 17.04.2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Juli 2014 - 13 L 433/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1I. 2Am 9. Juli 2012 erließ die Agentur für Arbeit N.               einen Feststellungsbescheid nach § 80 Absatz 3 So

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 2 C 22/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, er rügt insbesondere die unterlassene Durchführung eines betrieblichen Einglieder

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 30. Apr. 2014 - 7 ABR 30/12

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. April 2012 - 11 TaBV 18/12 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 19. Feb. 2014 - 4 TaBV 9/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor 1. Die Beschwerde der zu 1. beteiligten Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stendal vom 21.03.2013 - 1 BV 1/13 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht wird zugelassen

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 04. Feb. 2014 - 7 Sa 1026/13

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor 1.  Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 11.04.2013      – 3 Ca 1560/12 – wird zurückgewiesen. 2.  Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3.  Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestan

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Aug. 2013 - 8 AZR 563/12

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2011 - 2 Sa 851/11 - aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Mai 2013 - 5 C 20/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Beschäftigungsgesellschaften eine schwerbehindertenrechtliche Ausgleichsabgabe entrichten müssen.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 04. März 2013 - 11 K 3968/12

bei uns veröffentlicht am 04.03.2013

Tenor Die Bescheide des Beklagten vom 31.05. und vom 26.10.2012 werden aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Tatbestand   1 Die Klägerin wen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Feb. 2013 - 8 AZR 180/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Dezember 2011 - 3 Sa 1505/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - 8 AZR 827/11

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Mai 2011 - 2 Sa 309/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 14. März 2012 - 7 ABR 67/10

bei uns veröffentlicht am 14.03.2012

Tenor Auf die Sprungrechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29. September 2010 - 22 BV 294/09 - aufgehoben. Die Anträge des Schwerbeh

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Okt. 2011 - 8 AZR 608/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. September 2010 - 4 Sa 18/10 - aufgehoben.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 12. Mai 2011 - 11 K 5112/10

bei uns veröffentlicht am 12.05.2011

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 30. Juni 2010 und der Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 12. November 2010 werden aufgehoben. Der Beklagte und die Beigeladene tragen die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu je ½. Das Verfahren ist geri

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 11. Apr. 2011 - 11 K 3583/10

bei uns veröffentlicht am 11.04.2011

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 26./27. April 2010 und dessen Widerspruchsbescheid vom 03. September 2010 werden aufgehoben.Der Beklagte und die Beigeladene tragen die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu je ½. Das Verfahren ist gerichtskos

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(1) Die antragstellende Person sowie bei minderjährigen Personen die im Haushalt lebenden Eltern oder ein Elternteil haben vor der Inanspruchnahme von Leistungen nach diesem Teil die erforderlichen Mittel aus ihrem Vermögen aufzubringen. (2) Soweit für den...
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