Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 150 Übergangsregelung zum Einsatz des Einkommens

Abweichend von Kapitel 9 sind bei der Festsetzung von Leistungen für Leistungsberechtigte, die am 31. Dezember 2019 Leistungen nach dem Sechsten Kapitel des Zwölften Buches in der Fassung vom 31. Dezember 2019 erhalten haben und von denen ein Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze gemäß § 87 des Zwölften Buches in der Fassung vom 31. Dezember 2019 gefordert wurde, die am 31. Dezember 2019 geltenden Einkommensgrenzen nach dem Elften Kapitel des Zwölften Buches in der Fassung vom 31. Dezember 2019 zugrunde zu legen, solange der nach Kapitel 9 aufzubringende Beitrag höher ist als der Einkommenseinsatz nach dem am 31. Dezember 2019 geltenden Recht.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 27d


(1) Als Hilfen in besonderen Lebenslagen erhalten Beschädigte und Hinterbliebene 1. Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage,2. Hilfen zur Gesundheit,3. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,4. Blindenhilfe,5. Hilfe zur Üb
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 87 Verfahren des Beirats


Der Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wählt aus den ihm angehörenden Mitgliedern von Seiten der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Organisationen behinderter Menschen jeweils für die Dauer eines Jahres eine Vorsitzende oder einen Vors

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 15. Nov. 2016 - 11 K 3078/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Das beklagte Land wird unter entsprechender Abänderung seines Bescheides vom 31.08.2015 verpflichtet, der Klägerin für das Jahr 2013 weitere Fahrgeldausfälle gemäß § 148 Abs. 4 SGB IX in Höhe von 390.661,42 EUR zu erstatten. Ferner wird das be

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 19. Feb. 2016 - 6 K 2210/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Änderung seines Bescheides vom 15.7.2015 (Az. 25.3-148) verpflichtet, der Klägerin für das Kalenderjahr 2013 weitere Erstattungsleistungen in Höhe von 90.445,23 € zuzüglich Prozesszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 19. Feb. 2016 - 6 K 1926/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage auf Verpflichtung des Beklagten zur Bewilligung von weiteren Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 2014 gerichtet war. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verf

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 19. Feb. 2016 - 6 K 2057/15

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 € abwenden, wenn nicht das beklagte

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 19. Feb. 2016 - 6 K 1861/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100 € abwenden, wenn nicht das beklagte

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Okt. 2015 - 7 K 4343/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollsteckungsbetrages

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 08. Mai 2015 - 13 K 5104/14

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höh

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 08. Mai 2015 - 13 K 5105/14

bei uns veröffentlicht am 08.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höh

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 03. März 2015 - 12 A 1893/14

bei uns veröffentlicht am 03.03.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird ebenfalls auf 353.896,96 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Antrag auf Zulassung de

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 05. Sept. 2014 - 6 K 2793/13

bei uns veröffentlicht am 05.09.2014

Tenor Der Bescheid vom 15.7.2013 wird aufgehoben, soweit in ihm ein Rückzahlungsbetrag für das Kalenderjahr 2011 von mehr als 66.698,08 € festgesetzt wurde. Das beklagte Land wird verpflichtet, über den bereits mit vorläufigem Bescheid vom 15.7.2013

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 15. Aug. 2014 - 6 K 2807/13

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,00 € abwenden, wenn nicht das beklagte

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 19. März 2014 - 1 BvR 1417/10

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Gründe A. 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Erstattung der Fahrgeldausfälle, die Unterne

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 23. Nov. 2007 - 9 K 2616/07

bei uns veröffentlicht am 23.11.2007

Tenor Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 13.2.2007 verpflichtet, die an die Klägerin zu leistenden Erstattungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen i

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Der Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wählt aus den ihm angehörenden Mitgliedern von Seiten der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Organisationen behinderter Menschen jeweils für die Dauer eines Jahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und...