Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege

(1) Wer ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und Nacht in seinem Haushalt aufnehmen will (Pflegeperson), bedarf der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer ein Kind oder einen Jugendlichen

1.
im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche auf Grund einer Vermittlung durch das Jugendamt,
2.
als Vormund oder Pfleger im Rahmen seines Wirkungskreises,
3.
als Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad,
4.
bis zur Dauer von acht Wochen,
5.
im Rahmen eines Schüler- oder Jugendaustausches,
6.
in Adoptionspflege (§ 1744 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
über Tag und Nacht aufnimmt.

(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der Pflegestelle nicht gewährleistet ist. § 72a Absatz 1 und 5 gilt entsprechend.

(3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis weiter bestehen. Ist das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der Pflegestelle gefährdet und ist die Pflegeperson nicht bereit oder in der Lage, die Gefährdung abzuwenden, so ist die Erlaubnis zurückzunehmen oder zu widerrufen.

(4) Wer ein Kind oder einen Jugendlichen in erlaubnispflichtige Familienpflege aufgenommen hat, hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen.

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Familienrecht: Zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen das Jugendamt als Amtsvormund

17.04.2014

Gegen das Jugendamt, das an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen


Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:1.a)die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),b)die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sein
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 2 Aufgaben der Jugendhilfe


(1) Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien. (2) Leistungen der Jugendhilfe sind:1.Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und J

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 99 Erhebungsmerkmale


(1) Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 bis 35, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a und Hilfe für junge Volljährige nach § 41 sind1.im Hinblick auf die Hilfea)Art des

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 104 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. ohne Erlaubnis nach § 43 Absatz 1 oder § 44 Absatz 1 Satz 1 ein Kind oder einen Jugendlichen betreut oder ihm Unterkunft gewährt,2. entgegen § 45 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 48a Absatz 1, ohne Erlaubni

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung


(1) Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 sowie für deren Rücknahme und Widerruf ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Kindertagespflegeperson ihre Tätigkeit ausübt. Ist die Kindertagespflegeperson im Zuständigkeitsbereic
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1744 Probezeit


Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen


(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 18

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2001 - XII ZB 161/98

bei uns veröffentlicht am 04.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 161/98 vom 4. Juli 2001 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB § 1685 Abs. 2; FGG § 20 Zur Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern im Falle der Anfechtung einer Entscheidung zu einem von ihnen

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2004 - III ZR 254/03

bei uns veröffentlicht am 21.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 254/03 Verkündet am: 21. Oktober 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHR: ja SGB VIII § 37 Abs. 3, § 86 Abs.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - L 8 SO 284/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 5. Mai 2015, S 11 SO 99/12 ES, wird in Ziffer 1 aufgehoben, soweit der Beklagte verurteilt wurde, dem Kläger die verauslagten Kosten für den Beigeladenen A. in der Zeit vom 01.01.200

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 17. Jan. 2019 - W 3 K 18.67

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2015 - 12 C 14.2846

bei uns veröffentlicht am 16.01.2015

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25. November 2014 - RN 7 K 13.2116 - wird aufgehoben. II. Der Klägerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin ... au

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 10. Nov. 2015 - RO 4 K 15.287

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Voll

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 23. Okt. 2015 - Au 3 K 15.1172

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin als Ergänzungspflegerin begehrt Prozesskostenhilfe für ihre Klage, die auf die Ge

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 14. Apr. 2014 - 3 K 13.870

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterl

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. März 2016 - M 18 K 15.1806

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 20. April 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreck

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Okt. 2015 - AN 6 K 14.01989

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die im Zeitraum vom 2. Dezember 2011 bis 26. März 2012 für … geb. … 1994 für eine ISE-Maßnahme der Einrichtung … in …- … erbrachten Aufwendungen zu

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Nov. 2017 - Au 3 K 16.793

bei uns veröffentlicht am 28.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Juni 2016 - Au 3 E 16.795

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragsteller begehren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Er

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 27. Feb. 2018 - 6 A 323/16

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege für seine am 05.10.2013 geborene Tochter C.. Gleiches macht er für zwei seiner Kinder in weiteren Verfahren geltend – für die a

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 23. Jan. 2018 - 12 S 1952/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. Mai 2017 - 8 K 5814/15 - wird abgelehnt.Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. Gründe

Bundessozialgericht Urteil, 26. Okt. 2017 - B 8 SO 12/16 R

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2016 geändert. Die Anschlussberufung der Klägerin wird verworfen. Im Übrigen wird d

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 24. Jan. 2017 - 6 B 322/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Gründe 1 Der sinngemäß gestellte Antrag des Antragstellers, 2 die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller Hilfe zur Erziehung gemäß § 33 SGB VIII für das Kind L. S. F., geboren 05.10.2013, bis zum

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2016 - XII ZB 345/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 345/16 vom 14. Dezember 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1686 a) Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB setzt nicht voraus, dass der Auskunftsverpflichtete d

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Juni 2016 - V R 46/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. November 2015  6 K 1361/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Apr. 2016 - V R 55/14

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22. Oktober 2014  4 K 2056/11 und die Einspruchsentscheidung des Finanzamts vom 9. Juni 2011 sowie der Umsatzsteuer

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 17. März 2016 - 12 A 140/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1 Gründe 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zwar zulässig, aber nicht begründet, weil keiner der sinngemäß geltend gemachten Zulassu

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 17. März 2016 - 12 A 114/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin wird zugelassen, soweit ihre auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Widerrufsbescheides der Beklagten vom 31. Oktober 2013 gerichtete Klage abgewiesen worden ist. Im Übrigen wird der Zulassungsantrag abgelehnt.

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 03. März 2016 - 1 K 2193/14

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Sozialgericht Aachen Urteil, 18. Dez. 2015 - S 19 SO 47/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die vom Kläger für die Hilfebedürftige K. Q. ab 01.07.2013 bis 31.12.2015 erbrachten Aufwendungen in der Pflegefamilie Q. in Höhe von 38.977, 29 Euro zu erstatten. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Nov. 2015 - 4 Bf 29/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 31. Januar 2014 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.901,50 Euro zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19. Dezem

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Nov. 2015 - 7 A 10094/15

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 8. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Nov. 2015 - 6 K 1361/12

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2007 und 2008 vom 17. Januar 2011 und für das Jahr 2009 vom 1. Februar 2011, alle in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. März 2012 werden aufgehoben.

Landessozialgericht NRW Urteil, 14. Okt. 2015 - L 8 R 480/12

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 19.3.2012 geändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt in beiden Rechtszügen die Klägerin, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kost

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 06. Aug. 2015 - 1 K 368/13

bei uns veröffentlicht am 06.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durc

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. Juli 2015 - 12 A 1693/14

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis zum 31. Juli 2013 Kostenerstattung in Höhe des hälftigen Mindestbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherun

Sozialgericht Aachen Urteil, 19. Mai 2015 - S 20 SO 239/13

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für die Zeit vom 24.02.2011 bis19.05.2015 erbrachten Aufwendungen für die Vollzeitpflege des Kindes D.U. in einer Pflegefamilie in Höhe von 125.233,22 EUR zu erstatten. Die Kosten des Verfahrens t

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Dez. 2014 - 5 C 32/13

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt jugendhilferechtlichen Aufwendungsersatz für die Vollzeitpflege ihrer beiden Enkel im Zeitraum vom 12. Mai 2011 bis zum 21. März 2012.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Nov. 2014 - XI R 25/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 22. Januar 2013  2 K 534/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Sept. 2014 - B 8 SO 7/13 R

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. Dezember 2012 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verh

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Aug. 2014 - 12 A 591/14

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor Die Berufung wird unter Neufassung der bei einer Bescheidung zu beachtenden Maßgaben zurück-gewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 19. Aug. 2014 - 2 K 147/13

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27. Dezember 2012 verpflichtet, dem Kläger für die Jugendliche K.     C.           für den Zeitraum vom 1. Mai 2012 bis zum 30. September 2012 Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 19. Aug. 2014 - 2 K 644/12

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Sozialgericht Aachen Urteil, 24. Juni 2014 - S 20 SO 8/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die für die Zeit von November 2010 bis Juni 2014 erbrachten Aufwendungen für die Vollzeitpflege des Kindes T.N.C. in einer Pflegefamilie in Höhe von 53.577,00 EUR zu erstatten. Die Kosten des Verfahre

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2014 - XII ZB 165/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB165/13 vom 19. Februar 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1684, 1837 Abs. 3 Satz 2; FamFG § 89 a) Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvorm

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Sept. 2011 - 5 C 20/10

bei uns veröffentlicht am 01.09.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Beklagte für den Jugendhilfefall F. nach § 86 Abs. 6 SGB VIII örtlich zuständig geworden ist.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 26. Okt. 2010 - 3 B 241/10

bei uns veröffentlicht am 26.10.2010

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. Juli 2010 - 11 L 664/10 - wird zurückgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens zu je 1/15. Gründe Die nach

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 11. Aug. 2010 - 3 B 178/10

bei uns veröffentlicht am 11.08.2010

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. Mai 2010 -11 L 456/10 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. De

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 11. Nov. 2009 - 2 K 2260/08

bei uns veröffentlicht am 11.11.2009

Tenor Der Bescheid des Landratsamtes S. vom 11.6.2008 und dessen Widerspruchsbescheid vom 7.10.2008 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Okt. 2008 - 7 A 10444/08

bei uns veröffentlicht am 24.10.2008

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26. März 2008 die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist vorläufig voll

Landgericht Stuttgart Urteil, 07. Feb. 2003 - 15 O 276/02

bei uns veröffentlicht am 07.02.2003

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR zu bezahlen. 2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden zu

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Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt hat.
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dürfen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g...