/ Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 143 (weggefallen)
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 143 (weggefallen)
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Rostock vom 27. Mai 2010 wird aufgehoben.
Unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 15. Februar 2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Februar 2006 wird die Beklagte verpflichtet, den Kläge
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts
Itzehoe vom 24. Juni 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren
nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbe