Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 98 Reihenfolge bei der Anwendung von Berechnungsvorschriften

Für die Berechnung einer Rente, deren Leistung sich aufgrund eines Versorgungsausgleichs, eines Rentensplittings, eines Aufenthalts von Berechtigten im Ausland oder aufgrund eines Zusammentreffens mit Renten oder mit sonstigem Einkommen erhöht, mindert oder entfällt, sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die entsprechenden Vorschriften in folgender Reihenfolge anzuwenden:

1.
Versorgungsausgleich und Rentensplitting,
2.
Leistungen an Berechtigte im Ausland,
3.
Aufteilung von Witwenrenten oder Witwerrenten auf mehrere Berechtigte,
4.
Waisenrente und andere Leistungen an Waisen,
4a.
Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung,
5.
Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung,
6.
Witwenrente und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten und Ansprüche infolge Auflösung der letzten Ehe,
7.
(weggefallen)
7a.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst,
8.
Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes,
9.
mehrere Rentenansprüche.
Einkommen, das bei der Berechnung einer Rente aufgrund einer Regelung über das Zusammentreffen von Renten und Einkommen bereits berücksichtigt wurde, wird bei der Berechnung dieser Rente aufgrund einer weiteren solchen Regelung nicht nochmals berücksichtigt.

ra.de-OnlineKommentar zu § 98 SGB 6

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | § 98 SGB 6

Urteil einreichen

6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 98 SGB 6.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Juni 2019 - L 7 R 5188/17

bei uns veröffentlicht am 06.06.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. September 2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 9. September 2014 abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahren

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 01. Juni 2018 - S 11 R 421/16

bei uns veröffentlicht am 01.06.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 23.10.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.04.2016 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab 01.09.2015 Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Höhe von

Bundessozialgericht Urteil, 10. Juli 2012 - B 13 R 81/11 R

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 7. April 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 10. Juli 2012 - B 13 R 85/11 R

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juni 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Apr. 2007 - L 10 LW 4786/03

bei uns veröffentlicht am 19.04.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 21.8.2003 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revi

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 16. Juli 2004 - L 7 RJ 61/03

bei uns veröffentlicht am 16.07.2004

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 06.02.2002 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand