Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 76 Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich

(1) Ein zugunsten oder zulasten von Versicherten durchgeführter Versorgungsausgleich wird durch einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten berücksichtigt.

(2) Die Übertragung oder Begründung von Rentenanwartschaften zugunsten von Versicherten führt zu einem Zuschlag an Entgeltpunkten. Der Begründung von Rentenanwartschaften stehen gleich

1.
die Wiederauffüllung geminderter Rentenanwartschaften (§ 187 Abs. 1 Nr. 1),
2.
die Abwendung einer Kürzung der Versorgungsbezüge, wenn später eine Nachversicherung durchgeführt worden ist (§ 183 Abs. 1).

(3) Die Übertragung von Rentenanwartschaften zu Lasten von Versicherten führt zu einem Abschlag an Entgeltpunkten.

(4) Die Entgeltpunkte werden in der Weise ermittelt, dass der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften durch den aktuellen Rentenwert mit seinem Wert bei Ende der Ehezeit oder Lebenspartnerschaftszeit geteilt wird. Entgeltpunkte aus einer Begründung durch externe Teilung nach § 14 des Versorgungsausgleichsgesetzes werden ermittelt, indem der vom Familiengericht nach § 222 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit festgesetzte Kapitalbetrag mit dem zum Ende der Ehezeit maßgebenden Umrechnungsfaktor für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs vervielfältigt wird. An die Stelle des Endes der Ehezeit oder Lebenspartnerschaftszeit tritt in Fällen, in denen der Versorgungsausgleich nicht Folgesache im Sinne von § 137 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist oder im Abänderungsverfahren der Eingang des Antrags auf Durchführung oder Abänderung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht, in Fällen der Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich der Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Verfahrens über den Versorgungsausgleich. Ist nach der Entscheidung des Familiengerichts hinsichtlich des Kapitalbetrags eine Wertentwicklung des auszugleichenden Anrechts zu berücksichtigen, tritt an die Stelle der in den Sätzen 2 und 3 genannten Umrechnungszeitpunkte der Zeitpunkt, bis zu dem eine Wertentwicklung zu berücksichtigen ist.

(5) Ein Zuschlag an Entgeltpunkten, die sich aus der Zahlung von Beiträgen zur Begründung einer Rentenanwartschaft oder zur Wiederauffüllung einer geminderten Rentenanwartschaft ergeben, erfolgt nur, wenn die Beiträge bis zu einem Zeitpunkt gezahlt worden sind, bis zu dem Entgeltpunkte für freiwillig gezahlte Beiträge zu ermitteln sind.

(6) Der Zuschlag an Entgeltpunkten entfällt zu gleichen Teilen auf die in der Ehezeit oder Lebenspartnerschaftszeit liegenden Kalendermonate, der Abschlag zu gleichen Teilen auf die in der Ehezeit oder Lebenspartnerschaftszeit liegenden Kalendermonate mit Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten.

(7) Ist eine Rente um einen Zuschlag oder Abschlag aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich zu verändern, ist von der Summe der bisher der Rente zugrunde liegenden Entgeltpunkte auszugehen.

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Ehescheidung: Zur Verzinsung des Ausgleichswerts aus einer betrieblichen Altersversorgung

23.09.2013

Der als Kapitalbetrag nach § 14 IV VersAusglG zu zahlende Ausgleichswert aus einer fondsgebundenen betrieblichen Altersversorgung ist nicht zu verzinsen.
Ehescheidung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 24 Zuschläge oder Abschläge aufgrund eines Versorgungsausgleichs


(1) Die Übertragung von Anrechten auf Grund einer internen Teilung führt zu einem Zuschlag zur Steigerungszahl. Der Übertragung von Anrechten steht die Wiederauffüllung geminderter Anrechte gleich. (2) Die Übertragung von Anrechten zu Lasten von
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 185 Zahlung der Beiträge und Wirkung der Beitragszahlung


(1) Die Arbeitgeber, Genossenschaften oder Gemeinschaften zahlen die Beiträge unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung. Sie haben dem Träger der Rentenversicherung mit der Beitragszahlung mitzuteilen, ob und in welcher Höhe ein Versorgungsaus
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 14 Externe Teilung


(1) Das Familiengericht begründet für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht der ausgleic

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 137 Verbund von Scheidungs- und Folgesachen


(1) Über Scheidung und Folgesachen ist zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). (2) Folgesachen sind 1. Versorgungsausgleichssachen,2. Unterhaltssachen, sofern sie die Unterhaltspflicht gegenüber einem gemeinschaftlichen Kind oder die

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 222 Durchführung der externen Teilung


(1) Die Wahlrechte nach § 14 Absatz 2, § 15 Absatz 1 und § 19 Absatz 2 Nummer 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes sind in den vom Gericht zu setzenden Fristen auszuüben. (2) Übt die ausgleichsberechtigte Person ihr Wahlrecht nach § 15 Abs. 1 des
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 187 Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich


(1) Im Rahmen des Versorgungsausgleichs können Beiträge gezahlt werden, um 1. Rentenanwartschaften, die um einen Abschlag an Entgeltpunkten gemindert worden sind, ganz oder teilweise wieder aufzufüllen,2. Rentenanwartschaften zu begründen aufgrund a)

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Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juli 2009 - XII ZB 191/06

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Sept. 2011 - XII ZB 546/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2010 - XII ZB 6/08

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2009 - XII ZB 54/06

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 54/06 vom 18. Februar 2009 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 a; VBLS 78, 79 Abs. 1 Satz 1; BetrAVG § 18 Abs. 2 a) Zur Behandlung von VBL-Anrechten im V

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. März 2009 - XII ZB 117/07

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 117/07 vom 4. März 2009 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2; Abs. 3 Nr. 2; SGB VI §§ 76 Abs. 7, 77 Abs. 2 Nr. 2 a; BetrAVG § 16 Abs. 1 a) Hat ein Ehegatt

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2007 - XII ZB 77/06

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2005 - XII ZB 260/03

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Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2004 - XII ZB 67/00

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 67/00 vom 1. Dezember 2004 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587b Abs. 1, 2, 5; SGB VI 76 Abs. 2 Satz 3 Für die Übertragung oder Begründung von angleichungsdynam

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2009 - XII ZB 178/05

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 178/05 vom 14. Januar 2009 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 b Abs. 5; VAHRG § 1 Abs. 3; VAÜG § 2 Satz 1 Nr. 1 lit. b; ZVK-KVS-Satzung §§ 72, 73 Abs. 1; BetrAVG § 18

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Aug. 2013 - XII ZB 552/12

bei uns veröffentlicht am 07.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 552/12 vom 7. August 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 5 Abs. 2, §§ 14, 45; BetrAVG § 4 Abs. 5 Der als Kapitalbetrag im Rahmen der externen Teilung n

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2011 - XII ZB 195/10

bei uns veröffentlicht am 26.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 195/10 vom 26. Januar 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB aF § 1587 b Abs. 5; SGB VI aF § 76 Abs. 2 Satz 3 Mit dem Wegfall der Höchstbetragsbegrenzung des § 76 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2008 - XII ZB 34/08

bei uns veröffentlicht am 01.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 34/08 vom 1. Oktober 2008 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2; SGB VI §§ 76 Abs. 7, 77 Abs. 2 Nr. 2 a Hat ein Ehegatte während der Ehezeit vorzeitig Alt

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2003 - III ZR 155/02

bei uns veröffentlicht am 10.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 155/02 Verkündet am: 10. Juli 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 (D, Fm

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2008 - XII ZB 69/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 69/08 vom 29. Oktober 2008 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2; SGB VI §§ 76 Abs. 7, 77 Abs. 2 Nr. 2 a a) Hat ein Ehegatte während der Ehezeit vorzeitig

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2008 - XII ZB 181/05

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 181/05 vom 5. November 2008 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 a Abs. 3; FGG § 12 Zur Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenba

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Jan. 2018 - 16 UF 613/17

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Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – München vom 02.05.2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24.08.2017, Az. 513 F 3798/16, wird in Ziff. 2 Abs. 5 abgeändert und neu gefasst wie folg

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 19. Jan. 2016 - S 4 R 770/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 23.05.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.07.2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat der Klägerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtlichen Kosten z

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Apr. 2014 - L 1 LW 14/10

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Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Altersrente für Landwirte des verstorbenen Ehemannes der Klägerin als Rechtsnachfolgerin, hilfsweise um eine Beitragserstattung. Der 1943 geborene und 2011 verstorbene Ehemann (X.W.) der

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2018 - XII ZB 159/18

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 159/18 vom 1. August 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 10; FamFG § 9 Abs. 3; HGB § 54 Abs. 2 a) In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Hand

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2018 - XII ZB 336/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 336/16 vom 11. Juli 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 14, 19 Abs. 3 Zur externen Teilung von Anrechten im Versorgungsausgleich, die an ein Investment

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 13 R 17/15 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. März 2015 und des Sozialgerichts Speyer vom 9. Juni 2011 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2017 - XII ZB 201/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 201/17 vom 19. Juli 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VersAusglG § 1 Abs. 2 Satz 2, § 5 Abs. 1 und 2, § 14 Abs. 1 und 4; FamFG § 222 Abs. 3 a) Als Teilungsgegenst

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Nov. 2016 - X R 60/14

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Bundesfinanzhof Urteil, 23. Nov. 2016 - X R 41/14

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. März 2014 7 K 1037/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Nov. 2016 - X R 48/14

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 8. Juli 2014  11 K 1432/11 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2016 - XII ZB 447/14

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 447/14 vom 21. September 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 2 Abs. 1, 17, 45 Abs. 1; BetrAVG § 4 Abs. 5 a) Im Versorgungsausgleich ist neben dem Anrec

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Aug. 2016 - XII ZB 84/13

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Berichtigt durch Beschluss vom 21. September 2016 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 84/13 vom 24. August 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 16. Juni 2016 - 5 UF 81/16

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde der A Lebensversicherung AG wird der am 22. März 2016 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Solingen unter Nr. 2 des Tenors (Versorgungsausgleich) im zweiten Absatz dahin abgeändert, dass im Wege der exte

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2016 - XII ZB 130/13

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 130/13 vom 13. April 2016 in der Familiensache ECLI:DE:BGH:2016:130416BXIIZB130.13.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. April 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Schilling

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2016 - XII ZB 104/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 104/14 vom 10. Februar 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 18 Abs. 1 Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung und die alternativ ausgestaltete V

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juni 2015 - II-8 UF 155/14

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Tenor I.Auf die Beschwerde der weiter Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts O. vom 19. August 2014 im Ausspruch zum Versorgungsausgleich hinsichtlich der Teilungsanordnung für das bei der weiter Beteiligten zu 1) bestehende Anrecht a

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Mai 2015 - 4 S 1198/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18. April 2013 - 7 K 1848/12 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die

Bundessozialgericht Urteil, 11. Feb. 2015 - B 13 R 9/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. September 2013 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vo

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Feb. 2015 - L 18 KN 129/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 22.8.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist die Höhe de

Landgericht Bochum Urteil, 15. Jan. 2015 - I-3 O 430/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.832.801,08 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2012 zu zahlen, an die Klägerin weitere 54.317,31 Euro vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zuzü

Bundessozialgericht Urteil, 24. Apr. 2014 - B 13 R 25/12 R

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Dez. 2013 - L 9 R 5715/11

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 18. November 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Okt. 2013 - L 1 R 471/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 11. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben sich auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zuge

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 28. Juni 2013 - 4 UF 221/12

bei uns veröffentlicht am 28.06.2013

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 20. November 2012, Az.: 221 F 647/12 VA, insoweit abgeändert, als im zweiten Absatz zu Ziffer 1 der Entscheidungsformel der auszugleichende Betrag in

Bundessozialgericht Urteil, 20. März 2013 - B 5 R 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 6. Januar 2012 aufgehoben.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Aug. 2012 - 18 UF 347/11

bei uns veröffentlicht am 16.08.2012

Tenor 1. Die Beschwerde der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (Beteiligte Ziffer 1) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Emmendingen vom 21.11.2011 (

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 23. Apr. 2010 - 17 UF 38/10

bei uns veröffentlicht am 23.04.2010

Tenor 1. Die Beschwerde des Finanzverwaltungsamts Schleswig-Holstein gegen Ziffer 2 des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 10.11.2009 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 25.1.2010 (Az. 27 F 1985/07) wird zurüc

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 07. Jan. 2010 - 4 UF 93/09

bei uns veröffentlicht am 07.01.2010

Tenor 1. Auf die befristete Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der Beschluss des Amtsgerichtes – Familiengerichts – Wernigerode vom 13. August 2009, Az.: 4 F 523/00 VA, abgeändert und der Versorgungsausgleich insgesamt wie folg

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2007 - L 10 R 1780/06

bei uns veröffentlicht am 22.02.2007

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 6. März 2006 und der Bescheid der Beklagten vom 15. Dezember 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. September 2004 hinsichtlich

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