Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 302b Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

(1) Bestand am 31. Dezember 2000 Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit, die am 30. Juni 2017 weiterhin geleistet wurde, gilt diese Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit dem bisherigen Rentenartfaktor, solange Berufsunfähigkeit oder teilweise Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit im Sinne von § 240 Absatz 2 vorliegt.

(2) Bestand am 31. Dezember 2000 Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die am 30. Juni 2017 weiterhin geleistet wurde, gilt diese Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze als Rente wegen voller Erwerbsminderung, solange Erwerbsunfähigkeit oder volle Erwerbsminderung vorliegt.

(3) Bestand am 31. Dezember 2000 Anspruch auf eine befristete Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, die am 30. Juni 2017 weiterhin geleistet wurde und ist der jeweilige Anspruch nach dem Ablauf der Frist von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig, ist die Befristung zu wiederholen, es sei denn, die Versicherten vollenden innerhalb von zwei Jahren nach Beginn der sich anschließenden Frist das 60. Lebensjahr.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit


(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die 1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und2. berufsunfähigsind. (2) Berufsunfähig

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 01. Juni 2016 - L 13 R 599/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Landshut vom 4. Juni 2013 sowie des Bescheids vom 21. November 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Juli 2012 verurteilt, dem Kläger

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Aug. 2014 - L 2 R 5350/13

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 4. November 2013 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren. Tatbestand   1 Streitig ist die Gewähr

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 08. Apr. 2013 - L 3 R 289/12

bei uns veröffentlicht am 08.04.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die teilweise Aufhebung der Bewilligung und die Erstattung von Rente wegen Berufsun

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Okt. 2011 - L 11 R 4243/10

bei uns veröffentlicht am 24.10.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 30. August 2010 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligt

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2011 - B 13 R 41/10 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2006 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2011 - B 5 R 47/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.01.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. August 2005 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Okt. 2010 - L 11 R 5203/09

bei uns veröffentlicht am 26.10.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 29. Juli 2009 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Streitig ist die Gewährung von Ren

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Juni 2010 - L 1 R 343/06

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stendal vom 29. Mai 2006 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, o

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Feb. 2010 - L 10 KN 11/07

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 18. Januar 2007 – S 8 KN 22/06 – wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbest

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 28. Feb. 2006 - L 7 RJ 61/02

bei uns veröffentlicht am 28.02.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 23. Januar 2002 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 25. Aug. 2004 - L 8 RA 18/03

bei uns veröffentlicht am 25.08.2004

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 22. November 2002 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Ziffer 2 des Tenors des angefochtenen Urteils die Verpflichtung der Beklagten zur Abänderung des Besche

Landgericht Karlsruhe Urteil, 16. Juli 2004 - 6 O 924/03

bei uns veröffentlicht am 16.07.2004

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Be

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 28. Jan. 2004 - S 5 RJ 6188/01

bei uns veröffentlicht am 28.01.2004

Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten umstritten ist die Höhe einer Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit, insbesondere der Umfang der Anrechnung von Hinzuverdienst. 2 Der 1941 geborene Kläger war vom 12.04.1955 bis zum 31.10.1971 versi

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(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die 1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und2. berufsunfähigsind. (2) Berufsunfähig sind...