Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 7 Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung

(1) Wer eine geringfügige Beschäftigung nach §§ 8, 8a des Vierten Buches ausübt, ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei; dies gilt nicht für eine Beschäftigung

1.
im Rahmen betrieblicher Berufsbildung,
2.
nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz,
3.
nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz.
§ 8 Abs. 2 des Vierten Buches ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß eine Zusammenrechnung mit einer nicht geringfügigen Beschäftigung nur erfolgt, wenn diese Versicherungspflicht begründet.

(2) Personen, die am 30. September 2022 in einer mehr als geringfügigen Beschäftigung versicherungspflichtig waren, welche die Merkmale einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 oder § 8a des Vierten Buches in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches in der ab dem 1. Oktober 2022 geltenden Fassung erfüllt, bleiben in dieser Beschäftigung längstens bis zum 31. Dezember 2023 versicherungspflichtig, sofern sie nicht die Voraussetzungen für eine Versicherung nach § 10 erfüllen und solange ihr Arbeitsentgelt 450 Euro monatlich übersteigt. Sie werden auf ihren Antrag von der Versicherungspflicht nach Satz 1 befreit. § 8 Absatz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Zeitpunkts des Beginns der Versicherungspflicht der 1. Oktober 2022 tritt.

(3) (weggefallen)

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zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG | § 5


(1) In der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach diesem Gesetz versicherungsfrei, wer1.nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert ist,2.nach Erreichen der Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbu

Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG | § 9 Förderung


Die Förderung des freiwilligen sozialen Jahres und des freiwilligen ökologischen Jahres richtet sich nach folgenden Rechtsnormen: 1. § 3 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst (Sonderurlaub),2. § 2 Abs. 1 Nr. 8
wird zitiert von 10 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 5 Versicherungspflicht


(1) Versicherungspflichtig sind1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,2.Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht be

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 6 Versicherungsfreiheit


(1) Versicherungsfrei sind 1. Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücks

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 10 Familienversicherung


(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 226 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter


(1) Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt1.das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,2.der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,3.der Zahlbetrag der der Ren
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 10 Familienversicherung


(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 8 Befreiung von der Versicherungspflicht


(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7,1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr.

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Bundesgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2012 - XII ZR 178/09

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 178/09 Verkündet am: 18. Januar 2012 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Mai 2019 - 10 BV 18.281

bei uns veröffentlicht am 25.05.2019

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 20. Dezember 2017 wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenentsche

Sozialgericht München Beschluss, 27. Feb. 2015 - S 38 KA 138/15 ER

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die im Rahmen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V („HzV-Ver

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 09. März 2018 - 6 K 2641/17

bei uns veröffentlicht am 09.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Die Kläger sind Ehegatten, die im Streitjahr 2015 zusammen zur Einko

Sozialgericht München Beschluss, 27. Feb. 2015 - S 38 KA 111/15 ER

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die im Rahmen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V („HzV-Vertrag&#x

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Apr. 2014 - L 16 R 698/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tatbestand Streitig ist die Nachforderung von insgesamt 669,13 EUR aufgrund einer Betriebsprüfung unter Berücksichtigung der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen vor und während des Berufsgrundschuljahr

Bundessozialgericht Urteil, 19. Juni 2018 - B 1 KR 30/17 R

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts für das Saarland vom 25. August 2017 und des Sozialgerichts für das Saarland vom 23. November 2015 aufgehoben. Die K

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Mai 2018 - L 4 R 3961/15

bei uns veröffentlicht am 18.05.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. August 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist streitig,

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 22. Feb. 2018 - L 10 R 2524/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 09.05.2017 und der Bescheid vom 01.06.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.11.2015 abgeändert. Es wird festgestellt, dass in der Beschäftigung der Be

Bundessozialgericht Urteil, 05. Dez. 2017 - B 12 R 10/15 R

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juli 2017 - L 4 KR 5324/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 26. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Klage wegen der Bescheide der Beklagten vom 25. Januar 2016, 11. April 2016 und 12. Januar 2017 wird abgewiesen.Außergerichtliche Ko

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 30. Nov. 2016 - L 6 KR 22/16

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Umstritten ist die Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pfleg

Landessozialgericht NRW Beschluss, 11. Aug. 2016 - L 8 R 1096/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.11.2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.318,83 Eur

Landessozialgericht NRW Beschluss, 11. Aug. 2016 - L 8 R 1095/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Dortmund vom 13.11.2014 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 142.582,

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - L 5 KR 62/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 21. Juni 2013 geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die mit der Zwangsvollstreckung beigetriebenen Säumniszuschläge in Höhe von 80,50 EUR

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Apr. 2016 - L 5 R 852/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 17.12.2013 geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Jan. 2016 - L 4 R 3913/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23. Juli 2013 aufgehoben, soweit darin der Bescheid vom 6. Juli 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. November 2012 hinsichtlich der Feststellung

Landessozialgericht NRW Urteil, 20. Jan. 2016 - L 8 R 42/11

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 3.11.2010 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 24.8.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.2.2006 wird aufgehoben, soweit mit diesem bei der Berech

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 12 R 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. November 2013 aufgehoben.

Sozialgericht Detmold Urteil, 02. Sept. 2015 - S 5 KR 286/12

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Beigeladene zu 1) von Januar 2011 bis Dezember 2011 in e

Sozialgericht Duisburg Urteil, 19. Aug. 2015 - S 31 KR 696/11

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 25.687,32 Euro festgesetzt. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die für eine stationäre Behandlung maßgebliche Hauptdiagnose und den dara

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2015 - B 1 KR 13/14 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16. Dezember 2013 und des Sozialgerichts Hannover vom 3. Mai 2011 geändert. Die Klage auf Z

Landessozialgericht NRW Urteil, 19. Aug. 2014 - L 4 U 554/12

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 18.07.2012 geändert und unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 19.11.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.08.2010 festgestellt, dass es sich bei

Sozialgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Aug. 2014 - S 44 R 1446/14 ER

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 10.12.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.03.2014 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 156,60 EUR festges

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Juli 2014 - L 5 R 4091/11

bei uns veröffentlicht am 30.07.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 01.07.2011 aufgehoben.Der Bescheid der Beklagten vom 24.02.2009 in der Gestalt der Teilabhilfebescheide vom 21.04.2009, 19.11.2009 und 05.03.2010 und in der Gestalt des

Landessozialgericht NRW Urteil, 02. Juli 2014 - L 8 R 368/12

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 23.3.2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die R

Landessozialgericht NRW Urteil, 02. Juli 2014 - L 8 R 961/13

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 30.6.2011 geändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit der Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die

Bundessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - B 12 R 5/12 R

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Mai 2012 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Bescheid der Beklagten vom 15. September

Bundessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - B 12 KR 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 2. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Apr. 2014 - L 8 R 981/12

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Auf die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen zu 2) wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.10.2012 geändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen

Landessozialgericht NRW Beschluss, 08. Apr. 2014 - L 8 R 737/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 19.7.2013 wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 8.7.2013 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 4.12.2012 gegen den Bescheid vom 22.11.2012 wird hinsichtlich der Nachfo

Landessozialgericht NRW Beschluss, 02. Apr. 2014 - L 9 AL 246/13 NZB

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.08.2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 10. Dez. 2013 - 12 K 2277/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des

Bundessozialgericht Urteil, 19. Sept. 2013 - B 3 KR 30/12 R

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. Mai 2012 - L 1 KR 113/10 - und des Sozialgerichts Leipzig vom 21. April 2010 geändert und die Bek

Bundessozialgericht Urteil, 19. Sept. 2013 - B 3 KR 31/12 R

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. Mai 2012 - L 1 KR 115/10 - und des Sozialgerichts Leipzig vom 21. April 2010 geändert und die Bek

Bundessozialgericht Urteil, 18. Juli 2013 - B 3 KR 7/12 R

bei uns veröffentlicht am 18.07.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. März 2012 geändert und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 22. Aug. 2012 - L 2 KR 118/09

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 29.10.2009 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits auch für die zweite Instanz.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bundessozialgericht Urteil, 29. Feb. 2012 - B 12 KR 4/10 R

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. Oktober 2009, das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 22. Februar 2008 sowie der Besch

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2011 - B 10 EG 13/10 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2010 und des Sozialgerichts Duisburg vom 14. Januar 2010 aufgehoben, soweit sie die

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Nov. 2011 - L 5 KR 149/10

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 22.6.2010 wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Klägers in der KVdR am 3.7.2001 begann.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2011 - B 12 KR 23/09 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 9. September 2009 und das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 22. Februar 2008 aufgehoben

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 26. Mai 2011 - L 5 KR 78/10

bei uns veröffentlicht am 26.05.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 11. Juni 2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 1.837,

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2009 - L 5 KR 79/08

bei uns veröffentlicht am 29.04.2009

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 11. Juni 2008 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 ..

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 10. März 2008 - S 5 KR 6070/06

bei uns veröffentlicht am 10.03.2008

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand   1  Streitig ist die Nachforderu

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(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7,1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) und in den...
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2...
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2...
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2...
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2...
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2...
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2...
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7,1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) und in den...