Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 228 Rente als beitragspflichtige Einnahmen

(1) Als Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gelten Renten der allgemeinen Rentenversicherung sowie Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung. Satz 1 gilt auch, wenn vergleichbare Renten aus dem Ausland bezogen werden. Tritt an die Stelle der Rente eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden, gilt ein Hundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Rente, längstens jedoch für 120 Monate.

(2) Bei der Beitragsbemessung sind auch Nachzahlungen einer Rente nach Absatz 1 zu berücksichtigen, soweit sie auf einen Zeitraum entfallen, in dem der Rentner Anspruch auf Leistungen nach diesem Buch hatte. Die Beiträge aus der Nachzahlung gelten als Beiträge für die Monate, für die die Rente nachgezahlt wird. Ein Beitragsbescheid ist abweichend von § 48 Absatz 1 Satz 2 des Zehnten Buches mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben, soweit Nachzahlungen nach den Sätzen 1 und 2 bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen sind.

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zitiert oder wird zitiert von 15 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte - KVLG 1989 | § 39 Beitragsberechnung für versicherungspflichtige landwirtschaftliche Unternehmer


(1) Bei versicherungspflichtigen landwirtschaftlichen Unternehmern werden, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist, der Beitragsbemessung zugrunde gelegt 1. Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft,2. der Zahlbetrag der Renten nach § 228 d

Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte - KVLG 1989 | § 45 Beitragsberechnung für Altenteiler


(1) Bei den nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 Versicherungspflichtigen werden der Beitragsbemessung in folgender Reihenfolge zugrunde gelegt 1. der Zahlbetrag der Renten nach § 228 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,2. der Zahlbetrag der Versorgungsbezüg

Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte - KVLG 1989 | § 50 Beitragszahlung aus der Rente und aus Versorgungsbezügen


(1) Beiträge, die Versicherungspflichtige aus ihrer Rente nach § 228 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu tragen haben, sind von den Trägern der Rentenversicherung bei der Zahlung der Rente einzubehalten und an die landwirtschaftlic
wird zitiert von 11 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder


(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitgl

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 229 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen


(1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,1.Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 255 Beitragszahlung aus der Rente


(1) Beiträge, die Versicherungspflichtige aus ihrer Rente nach § 228 Absatz 1 Satz 1 zu tragen haben, sind von den Trägern der Rentenversicherung bei der Zahlung der Rente einzubehalten und zusammen mit den von den Trägern der Rentenversicherung zu t

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 250 Tragung der Beiträge durch das Mitglied


(1) Versicherungspflichtige tragen die Beiträge aus1.den Versorgungsbezügen,2.dem Arbeitseinkommen,3.den beitragspflichtigen Einnahmen nach § 236 Abs. 1allein. (2) Freiwillige Mitglieder, in § 189 genannte Rentenantragsteller sowie Schwangere, de
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 48 Dauer des Krankengeldes


(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigke

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32 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Würzburg Endurteil, 01. Aug. 2016 - S 11 KR 186/16

bei uns veröffentlicht am 01.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten, ob die Beklagte berechtigt ist, die Beiträge zur gesetzlichen Kran

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Juli 2018 - L 11 KR 4549/17

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 25.10.2017 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 13 R 15/16 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2017 - B 12 KR 12/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Januar 2014 und des Sozialgerichts Duisburg vom 3. Februar 2012 sowie der Bescheid der Bek

Bundessozialgericht Urteil, 31. März 2017 - B 12 R 6/14 R

bei uns veröffentlicht am 31.03.2017

Tenor Auf die Revisionen der Beklagten und der Beigeladenen werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. April 2014 und des Sozialgerichts Berlin vom 16. August 2011 aufge

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 12 KR 4/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision des Klägers und die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Mai 2015 werden als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 12 KR 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 12 KR 22/14 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. November 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 03. Aug. 2016 - B 12 P 4/15 B

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. November 2015 wird als unzulässig verworfen.

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 28. Sept. 2015 - S 9 KR 197/13

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ob für die Bemessung der Beiträge der Klägerin zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung monatliche Rentenzahlungen aus zwei pr

Bundessozialgericht Urteil, 19. Aug. 2015 - B 12 KR 8/14 R

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 19. November 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Juni 2015 - L 4 KR 2901/12

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 4. Juni 2012 wird zurückgewiesen.Der Bescheid der Beklagten vom 10. September 2014 wird aufgehoben, soweit darin Beiträge für die Zeit vom 1. Juli 2011 bis zum 31. Dezember

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 19. März 2015 - L 6 KR 97/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 13. September 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 23. Februar 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Mai 2009 und in Gestalt des Bescheides vom 12. Januar 2015 werden aufgehob

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - B 12 KR 23/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. April 2012 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Bescheid der Beklagten vom 13. März 200

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Dez. 2014 - L 5 KR 2498/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 06.06.2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von

Bundessozialgericht Beschluss, 18. Sept. 2014 - B 12 KR 78/13 B

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. Mai 2013 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 16. Juli 2014 - L 2 KR 14/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 2.1.2014 wird zurückgewiesen.Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Der 1956 geborene

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Juni 2014 - L 11 KR 4214/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 02.09.2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Im Streit steht die Beitragspflicht z

Bundessozialgericht Urteil, 05. März 2014 - B 12 KR 22/12 R

bei uns veröffentlicht am 05.03.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. April 2012 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 18. Feb. 2014 - S 13 R 559/13

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Beiträgen zur Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) aufgrund einer Pflichtmit

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2014 - L 11 KR 3125/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 01.07.2013 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch im Berufungsverfahren die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Freiburg Urteil, 11. Apr. 2013 - S 5 KR 6028/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 15.5.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.11.2012 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte aus der Rente des Klägers aus der Pensionskasse der Hoffmann La Roche AG Krankenversicherungsbeiträ

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 17. Jan. 2013 - S 16 R 3235/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 27.02.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15.08.2012 verurteilt, der Klägerin ab Antragstellung am 30.01.2012 ein Beitragszuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversiche

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2012 - B 12 KR 19/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. September 2010 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Apr. 2012 - L 11 KR 3057/10

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18.05.2010 dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 1.520,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz a

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Jan. 2012 - 3 AZR 556/09

bei uns veröffentlicht am 17.01.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2009 - 7 Sa 573/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Jan. 2012 - 3 AZR 555/09

bei uns veröffentlicht am 17.01.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2009 - 7 Sa 14/09 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 02. Dez. 2011 - L 4 KR 4781/09

bei uns veröffentlicht am 02.12.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 11. September 2009 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bundessozialgericht Urteil, 25. Mai 2011 - B 12 P 1/09 R

bei uns veröffentlicht am 25.05.2011

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. November 2007 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 02. März 2007 - L 7 R 44/05

bei uns veröffentlicht am 02.03.2007

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 23.05.2005 aufgehoben und der Bescheid der Beklagten vom 19.11.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.09.2004 abgeändert.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Aug. 2005 - L 11 KR 3450/04

bei uns veröffentlicht am 23.08.2005

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 14. Juli 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Zwischen den Betei

Landgericht Karlsruhe Urteil, 14. Juni 2005 - 6 O 186/04

bei uns veröffentlicht am 14.06.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil volls

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(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt...