Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 132 Versorgung mit Haushaltshilfe

(1) Über Inhalt, Umfang, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen zur Versorgung mit Haushaltshilfe schließen die Krankenkassen Verträge mit geeigneten Personen, Einrichtungen oder Unternehmen. Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden; insoweit gilt § 71 nicht. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die entsprechende Bezahlung der Beschäftigten nach Satz 2 jederzeit einzuhalten und sie auf Verlangen einer Vertragspartei nachzuweisen. Im Fall der Nichteinigung wird der Vertragsinhalt durch eine von den Vertragspartnern zu bestimmende unabhängige Schiedsperson festgelegt. Einigen sich die Vertragspartner nicht auf eine Schiedsperson, so wird diese von der für die Vertrag schließende Krankenkasse zuständigen Aufsichtsbehörde bestimmt. Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Abweichend von Satz 1 kann die Krankenkasse zur Gewährung von Haushaltshilfe auch geeignete Personen anstellen.

(2) Die Krankenkasse hat darauf zu achten, daß die Leistungen wirtschaftlich und preisgünstig erbracht werden. Bei der Auswahl der Leistungserbringer ist ihrer Vielfalt, insbesondere der Bedeutung der freien Wohlfahrtspflege, Rechnung zu tragen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen


Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:1.a)die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),b)die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a); dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sein
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 71 Beitragssatzstabilität, besondere Aufsichtsmittel


(1) Die Vertragspartner auf Seiten der Krankenkassen und der Leistungserbringer haben die Vereinbarungen über die Vergütungen nach diesem Buch so zu gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden, es sei denn, die notwendige medizinische Ve

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2016 - L 5 KR 515/15 ZVW

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor I. Die Widerklage der Widerklägerin vom 25.11.2013 wird abgewiesen. II. Die Widerklägerin trägt die Kosten der Widerklage. III. Der Streitwert wird auf 30.157,85 € festgesetzt. IV. Die R

Sozialgericht Augsburg Urteil, 20. Mai 2015 - S 6 KR 338/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 18.067,82 EUR festgesetzt. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist ein Erst

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Juli 2017 - L 4 KR 569/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV. D

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 6 KA 46/16 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 28. September 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juni 2017 - B 3 KR 31/15 R

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. November 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2017 - KZR 63/14

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Die Revision gegen das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. November 2014 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 3 KR 26/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Hessischen Landessozialgerichtes vom 29. Januar 2015 und des Sozialgerichts Wiesbaden vom 17. Mai 2013 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 3 KR 25/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Januar 2015 und des Sozialgerichts Wiesbaden vom 15. März 2013 aufgehoben. Es wird festgestellt, das

Landgericht Bonn Urteil, 19. Aug. 2015 - 9 O 188/13

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 1/10 und die Klägerin zu 9/10. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klägeri

Landessozialgericht NRW Beschluss, 30. Juli 2015 - L 11 KR 303/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.05.2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Streitig ist die K

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juli 2015 - L 11 KR 3010/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 28.05.2014 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt die Frei

Bundessozialgericht Urteil, 27. Nov. 2014 - B 3 KR 6/13 R

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Januar 2013 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Pot

Landessozialgericht NRW Urteil, 21. Aug. 2014 - L 5 KR 232/12

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.03.2012 geändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 30.12.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.2.2009 verurteilt, den Kläger von

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 27. Juni 2014 - 12 A 1932/13

bei uns veröffentlicht am 27.06.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollst

Landessozialgericht NRW Urteil, 20. März 2014 - L 5 KR 719/12

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 2.11.2012 geändert und festgestellt, dass Frau L ab dem 01.01.2014 die Voraussetzungen für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft erfüllt. Die Klägeri

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 17. Jan. 2014 - 7 K 4508/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrage

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. Aug. 2013 - 2 K 1476/11

bei uns veröffentlicht am 27.08.2013

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 21. Juli 2011 verpflichtet, der Klägerin eine Investitionskostenpauschale für das Jahr 2011 nach dem Landespflegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 18.835,20 € zu gewähren

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. Aug. 2013 - 2 K 1488/11

bei uns veröffentlicht am 27.08.2013

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 21. Juli 2011 verpflichtet, der Klägerin eine Investitionskostenpauschale für das Jahr 2011 nach dem Landespflegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 8.747,32 € zu gewähren.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 14. Juli 2009 - L 5 KR 19/09 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.07.2009

Tenor 1. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes in beiden Instanzen. 2. Der Streitwert wird für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, auch für das Verfahren erster Instanz, auf 52.336

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 10. Juli 2007 - L 11 KR 6157/06

bei uns veröffentlicht am 10.07.2007

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 06. November 2006 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert

Referenzen

(1) Die Vertragspartner auf Seiten der Krankenkassen und der Leistungserbringer haben die Vereinbarungen über die Vergütungen nach diesem Buch so zu gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden, es sei denn, die notwendige medizinische Versorgung ist...