Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 115a Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus

(1) Das Krankenhaus kann bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandeln, um

1.
die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten (vorstationäre Behandlung) oder
2.
im Anschluß an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen (nachstationäre Behandlung).
Das Krankenhaus kann die Behandlung nach Satz 1 auch durch hierzu ausdrücklich beauftragte niedergelassene Vertragsärzte in den Räumen des Krankenhauses oder der Arztpraxis erbringen. Absatz 2 Satz 5 findet insoweit keine Anwendung.

(2) Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen, bei Organübertragungen nach § 9 Absatz 2 des Transplantationsgesetzes drei Monate nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten. Die Frist von 14 Tagen oder drei Monaten kann in medizinisch begründeten Einzelfällen im Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt verlängert werden. Kontrolluntersuchungen bei Organübertragungen nach § 9 Absatz 2 des Transplantationsgesetzes dürfen vom Krankenhaus auch nach Beendigung der nachstationären Behandlung fortgeführt werden, um die weitere Krankenbehandlung oder Maßnahmen der Qualitätssicherung wissenschaftlich zu begleiten oder zu unterstützen. Eine notwendige ärztliche Behandlung außerhalb des Krankenhauses während der vor- und nachstationären Behandlung wird im Rahmen des Sicherstellungsauftrags durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte gewährleistet. Das Krankenhaus hat den einweisenden Arzt über die vor- oder nachstationäre Behandlung sowie diesen und die an der weiteren Krankenbehandlung jeweils beteiligten Ärzte über die Kontrolluntersuchungen und deren Ergebnis unverzüglich zu unterrichten. Die Sätze 2 bis 6 gelten für die Nachbetreuung von Organspendern nach § 8 Abs. 3 Satz 1 des Transplantationsgesetzes entsprechend.

(3) Die Landesverbände der Krankenkassen, die Ersatzkassen und der Landesausschuß des Verbandes der privaten Krankenversicherung gemeinsam vereinbaren mit der Landeskrankenhausgesellschaft oder mit den Vereinigungen der Krankenhausträger im Land gemeinsam und im Benehmen mit der kassenärztlichen Vereinigung die Vergütung der Leistungen mit Wirkung für die Vertragsparteien nach § 18 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Die Vergütung soll pauschaliert werden und geeignet sein, eine Verminderung der stationären Kosten herbeizuführen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder die Bundesverbände der Krankenhausträger gemeinsam geben im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Empfehlungen zur Vergütung ab. Diese gelten bis zum Inkrafttreten einer Vereinbarung nach Satz 1. Kommt eine Vereinbarung über die Vergütung innerhalb von drei Monaten nicht zustande, nachdem eine Vertragspartei schriftlich zur Aufnahme der Verhandlungen aufgefordert hat, setzt die Schiedsstelle nach § 18a Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf Antrag einer Vertragspartei oder der zuständigen Landesbehörde die Vergütung fest.

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wird zitiert von 9 §§ in anderen Gesetzen.

Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG | § 8 Berechnung der Entgelte


(1) Die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen sind für alle Benutzer des Krankenhauses einheitlich zu berechnen; § 17 Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bleibt unberührt. Bei Patienten, die im Rahmen einer klinischen Studie behandelt

Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 17 Grundsätze für die Pflegesatzregelung


(1) Die Pflegesätze und die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung nach § 115a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind für alle Benutzer des Krankenhauses einheitlich zu berechnen. Die Pflegesätze sind im Voraus zu bemessen. Bei der Ermitt

Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG | § 17 Wahlleistungen


(1) Neben den Entgelten für die voll- und teilstationäre Behandlung dürfen andere als die allgemeinen Krankenhausleistungen als Wahlleistungen gesondert berechnet werden, wenn die allgemeinen Krankenhausleistungen durch die Wahlleistungen nicht beein

Apothekengesetz - ApoG | § 14


(1) Dem Träger eines Krankenhauses ist auf Antrag die Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke zu erteilen, wenn er 1. die Anstellung eines Apothekers, der die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, 7 und 8 sowie Abs. 3, auch in Verbindu
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 301 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen


(1) Die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser oder ihre Krankenhausträger sind verpflichtet, den Krankenkassen bei Krankenhausbehandlung folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitte

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 60 Fahrkosten


(1) Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. W

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 115 Dreiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten


(1) Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und die Kassenärztlichen Vereinigungen schließen mit der Landeskrankenhausgesellschaft oder mit den Vereinigungen der Krankenhausträger im Land gemeinsam Verträge mit dem Ziel, d
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 18 Pflegesatzverfahren


(1) Die nach Maßgabe dieses Gesetzes für das einzelne Krankenhaus zu verhandelnden Pflegesätze werden zwischen dem Krankenhausträger und den Sozialleistungsträgern nach Absatz 2 vereinbart. Die Landeskrankenhausgesellschaft, die Landesverbände der Kr

Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG | § 18a Schiedsstelle, Verordnungsermächtigung


(1) Die Landeskrankenhausgesellschaften und die Landesverbände der Krankenkassen bilden für jedes Land oder jeweils für Teile des Landes eine Schiedsstelle. Ist für ein Land mehr als eine Schiedsstelle gebildet worden, bestimmen die Beteiligten nach

Transplantationsgesetz - TPG | § 8 Entnahme von Organen und Geweben


(1) Die Entnahme von Organen oder Geweben zum Zwecke der Übertragung auf andere ist bei einer lebenden Person, soweit in § 8a nichts Abweichendes bestimmt ist, nur zulässig, wenn 1. die Person a) volljährig und einwilligungsfähig ist,b) nach Absatz 2

Transplantationsgesetz - TPG | § 9 Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende


(1) Die Entnahme von Organen bei verstorbenen Spendern darf nur in Entnahmekrankenhäusern nach § 9a durchgeführt werden. (2) Die Übertragung von Organen verstorbener Spender sowie die Entnahme und Übertragung von Organen lebender Spender darf nur

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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Sept. 2016 - W 1 K 16.921

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherhe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 04. Apr. 2017 - AN 1 K 16.02265

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2019 - III ZR 325/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 325/17 Verkündet am: 10. Januar 2019 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Bundessozialgericht Urteil, 19. Juni 2018 - B 1 KR 26/17 R

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Juli 2017 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Jan. 2018 - L 11 KR 1930/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 13.04.2016 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 850,83 EUR festgesetzt.

Bundessozialgericht Urteil, 13. Dez. 2016 - B 1 KR 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Okt. 2016 - L 5 KA 3599/13

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.07.2013 wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert d

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Sept. 2016 - L 4 KR 2220/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. April 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.Der Streitwert für das Berufungsverfahre

Landgericht Stuttgart Urteil, 04. Mai 2016 - 13 S 123/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Esslingen vom 09.07.2015, Az. 2 C 265/15, wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in b

Bundessozialgericht Urteil, 19. Apr. 2016 - B 1 KR 21/15 R

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. April 2015 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ros

Bundessozialgericht Urteil, 19. Apr. 2016 - B 1 KR 23/15 R

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Januar 2015 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttga

Bundessozialgericht Beschluss, 29. März 2016 - B 1 KR 126/15 B

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. September 2015 wird als unzulässig verworfen.

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2016 - III ZR 107/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 107/15 Verkündet am: 14. Januar 2016 P e l l o w s k i Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KHEntgG

Bundessozialgericht Urteil, 17. Nov. 2015 - B 1 KR 30/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. Juli 2014 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2015 - L 5 KR 699/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 20.12.2011 aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, an die Klägerin 556,37 EUR nebst Zinsen hieraus seit dem 10.11.2010 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jewe

Bundessozialgericht Urteil, 27. Nov. 2014 - B 3 KR 12/13 R

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

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Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - B 1 KR 8/13 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Januar 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - B 8 SO 9/13 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Januar 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ge

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 04. Nov. 2014 - L 5 KR 141/14 ER-B

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 13.12.2013 wird geändert.Den Antragsgegnerinnen zu 1) und zu 2) wird im Wege der einstweiligen Anordnung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnun

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2014 - III ZR 85/14

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 85/14 Verkündet am: 16. Oktober 2014 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 134; KHEn

Bundessozialgericht Urteil, 14. Okt. 2014 - B 1 KR 28/13 R

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. September 2012 wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Herne Urteil, 09. Sept. 2014 - 3 Ca 203/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 180.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2014 zu zahlen.            Die Widerklage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden

Finanzgericht Münster Urteil, 25. Aug. 2014 - 9 K 106/12 G

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob Dialysezentren nach § 3 Nr. 20 Buchstabe b) oder d) des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von der Gewer

Bundessozialgericht Urteil, 18. Juni 2014 - B 3 KR 10/13 R

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 27. Februar 2013 geändert und die Klage abgewiesen.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Apr. 2014 - L 5 KR 181/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 7.9.2012 wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Umstritten ist ein.

Bundessozialgericht Urteil, 04. März 2014 - B 1 KR 16/13 R

bei uns veröffentlicht am 04.03.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. März 2013 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das

Bundessozialgericht Urteil, 28. Nov. 2013 - B 3 KR 33/12 R

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 18. April 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Nov. 2013 - B 1 KR 22/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.11.2013

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. Januar 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an da

Bundessozialgericht Urteil, 19. Sept. 2013 - B 3 KR 34/12 R

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 1. November 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Sept. 2013 - B 1 KR 21/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 9. Februar 2012 und des Sozialgerichts Kiel vom 29. März 2011 aufgehoben. Die Beklagte w

Bundessozialgericht Urteil, 17. Sept. 2013 - B 1 KR 67/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Juli 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Sept. 2013 - B 1 KR 51/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Februar 2012 und des Sozialgerichts Rostock vom 21. September 2009 aufgehoben. Die Kl

Bundessozialgericht Urteil, 17. Sept. 2013 - B 1 KR 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. September 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 12. Aug. 2013 - L 11 KA 92/12 B ER

bei uns veröffentlicht am 12.08.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.08.2012 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 87.500,00 EUR festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Die Be

Bundessozialgericht Urteil, 17. Juli 2013 - B 6 KA 14/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.07.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 13. Juli 2011 geändert. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 24. Aug

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Mai 2013 - L 11 KR 567/12

bei uns veröffentlicht am 14.05.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 24.11.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist streitig

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2013 - L 5 R 3755/11

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 16.06.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläg

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Jan. 2013 - L 4 KR 17/10

bei uns veröffentlicht am 23.01.2013

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 11. November 2009 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Übernahme von Kosten

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2012 - B 6 KA 3/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 2. November 2011 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Vergütung der von der Klägerin im Quartal

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2012 - B 6 KA 4/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 2. November 2011 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Vergütung der von der Klägerin im Quartal

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 09. Feb. 2012 - L 5 KR 52/11

bei uns veröffentlicht am 09.02.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 29. März 2011 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufung

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 14. Dez. 2011 - L 2 KR 122/09

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 16.11.2009 aufgehoben.Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 147,25 EUR nebst 2 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 28.4.2009 zu zahlen.Die B

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 24. Okt. 2011 - L 4 KR 2877/11 ER-B

bei uns veröffentlicht am 24.10.2011

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 01. Juni 2011 wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe   I. 1 Die Beteiligten streiten um d

Bundessozialgericht Urteil, 08. Dez. 2010 - B 6 KA 36/09 R

bei uns veröffentlicht am 08.12.2010

Tenor Die Revision der Beigeladenen zu 7. gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2008 wird mit der Maßgabe zurückge-wiesen, dass der Beklagte bei seiner Neub

Bundessozialgericht Urteil, 25. Nov. 2010 - B 3 KR 1/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.11.2010

Tenor Die Revisionen der Kläger gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 26. November 2009 werden zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Okt. 2010 - L 5 KA 5241/09

bei uns veröffentlicht am 20.10.2010

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 25.08.2009 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen.Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Bundessozialgericht Urteil, 10. März 2010 - B 3 KR 15/08 R

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

Tatbestand 1 Streitig sind Entgelte für vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlungen mit einem Magnet-Resonanz-Tomographen.

Bundessozialgericht Vorlagebeschluss, 10. März 2010 - B 3 KR 36/09 B

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen eine Schiedsstellenentscheidung zur Vergütung der Leistungen einer zahnärztlichen Hochschulambulanz.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Nov. 2005 - L 5 KA 1484/05

bei uns veröffentlicht am 23.11.2005

Tatbestand   1  Der Kläger begehrt eine Ermächtigung zur Teilnahme an der psychotherapeutischen ambulanten Versorgung ehemaliger Sexualstraftäter. 2  Dem 1952 geborenen Kläger wurde am 4. Januar 1999 die Ap

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Feb. 2005 - L 5 KA 3491/04

bei uns veröffentlicht am 16.02.2005

Tatbestand   1  Im Streit steht die Ermächtigung, im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung psychotherapeutische Leistungen ausschließlich in portugiesischer Sprache erbringen zu dürfen. 2  Die

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(1) Die Landeskrankenhausgesellschaften und die Landesverbände der Krankenkassen bilden für jedes Land oder jeweils für Teile des Landes eine Schiedsstelle. Ist für ein Land mehr als eine Schiedsstelle gebildet worden, bestimmen die Beteiligten nach Satz 1 die...
(1) Die Landeskrankenhausgesellschaften und die Landesverbände der Krankenkassen bilden für jedes Land oder jeweils für Teile des Landes eine Schiedsstelle. Ist für ein Land mehr als eine Schiedsstelle gebildet worden, bestimmen die Beteiligten nach Satz 1 die...
(1) Die Landeskrankenhausgesellschaften und die Landesverbände der Krankenkassen bilden für jedes Land oder jeweils für Teile des Landes eine Schiedsstelle. Ist für ein Land mehr als eine Schiedsstelle gebildet worden, bestimmen die Beteiligten nach Satz 1 die...