Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 112 Zweiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlung

(1) Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam schließen mit der Landeskrankenhausgesellschaft oder mit den Vereinigungen der Krankenhausträger im Land gemeinsam Verträge, um sicherzustellen, daß Art und Umfang der Krankenhausbehandlung den Anforderungen dieses Gesetzbuchs entsprechen.

(2) Die Verträge regeln insbesondere

1.
die allgemeinen Bedingungen der Krankenhausbehandlung einschließlich der
a)
Aufnahme und Entlassung der Versicherten,
b)
Kostenübernahme, Abrechnung der Entgelte, Berichte und Bescheinigungen,
2.
die Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung einschließlich eines Kataloges von Leistungen, die in der Regel teilstationär erbracht werden können,
3.
Verfahrens- und Prüfungsgrundsätze für Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen,
4.
die soziale Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus,
5.
den nahtlosen Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation oder Pflege,
6.
das Nähere über Voraussetzungen, Art und Umfang der medizinischen Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach § 27a Abs. 1.
Sie sind für die Krankenkassen und die zugelassenen Krankenhäuser im Land unmittelbar verbindlich.

(3) Kommt ein Vertrag nach Absatz 1 bis zum 31. Dezember 1989 ganz oder teilweise nicht zustande, wird sein Inhalt auf Antrag einer Vertragspartei durch die Landesschiedsstelle nach § 114 festgesetzt.

(4) Die Verträge nach Absatz 1 können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden. Satz 1 gilt entsprechend für die von der Landesschiedsstelle nach Absatz 3 getroffenen Regelungen. Diese können auch ohne Kündigung jederzeit durch einen Vertrag nach Absatz 1 ersetzt werden.

(5) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder die Bundesverbände der Krankenhausträger gemeinsam sollen Rahmenempfehlungen zum Inhalt der Verträge nach Absatz 1 abgeben.

(6) Beim Abschluß der Verträge nach Absatz 1 und bei Abgabe der Empfehlungen nach Absatz 5 sind, soweit darin Regelungen nach Absatz 2 Nr. 5 getroffen werden, die Spitzenorganisationen der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu beteiligen.

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Krankenhausrecht: Zum Leistungsort bei einem Krankenhausaufnahmevertrag

14.02.2012

einheitlicher Leistungsort ist am Ort des Krankenhauses-BGH vom 08.12.11-Az: III ZR 114/11
Krankenhausrecht

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG | § 8 Berechnung der Entgelte


(1) Die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen sind für alle Benutzer des Krankenhauses einheitlich zu berechnen; § 17 Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bleibt unberührt. Bei Patienten, die im Rahmen einer klinischen Studie behandelt

Bundespflegesatzverordnung - BPflV 1994 | § 8 Berechnung der Entgelte


(1) Die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen sind für alle Patientinnen und Patienten des Krankenhauses einheitlich zu berechnen; § 17 Absatz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bleibt unberührt. Bei Patientinnen und Patienten, die im Rah
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 120 Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen


(1) Die im Krankenhaus erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen der ermächtigten Krankenhausärzte, die in stationären Pflegeeinrichtungen erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen von nach § 119b Absatz 1 Satz 4 ermächtigten Ärzten, ambulante är

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 136b Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus


(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss fasst für zugelassene Krankenhäuser grundsätzlich einheitlich für alle Patientinnen und Patienten auch Beschlüsse über1.die im Abstand von fünf Jahren zu erbringenden Nachweise über die Erfüllung der Fortbildungspfl

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 140f Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten


(1) Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen sind in Fragen, die die Versorgung betreffen, nach Maßgabe der folgenden Vorschriften

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 303 Ergänzende Regelungen


(1) Die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen können mit den Leistungserbringern oder ihren Verbänden vereinbaren, daß1.der Umfang der zu übermittelnden Abrechnungsbelege eingeschränkt,2.bei der Abrechnung von Leistungen
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 27a Künstliche Befruchtung


(1) Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn 1. diese Maßnahmen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind,2. nach ärztlicher Feststellung hinreichende Aussicht besteh

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 114 Landesschiedsstelle


(1) Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und die Landeskrankenhausgesellschaften oder die Vereinigungen der Krankenhausträger im Land gemeinsam bilden für jedes Land eine Schiedsstelle. Diese entscheidet in den ihr nach

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2008 - KVR 26/07

bei uns veröffentlicht am 16.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 26/07 Verkündet am: 16. Januar 2008 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Kreiskranke

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2011 - III ZR 114/11

bei uns veröffentlicht am 08.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 114/11 Verkündet am: 8. Dezember 2011 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2001 - III ZR 14/01

bei uns veröffentlicht am 08.11.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 14/01 Verkündet am: 8. November 2001 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AGBG § 9 (Bm);

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Sept. 2015 - L 5 KR 244/13

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor Rechtskräftig: unbekannt Spruchkoerper: 5. Senat I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 13. Juni 2013 wird zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen. II.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. März 2016 - L 5 KR 82/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 04.01.2016 aufgehoben und die Streitsache an das Sozialgericht München zurückverwiesen. II. Die Kostenentscheidung bleibt der E

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Mai 2015 - L 5 KR 493/12

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Klägerin und Berufungsklägerin - Proz.-Bev.: B., B-Straße, B-Stadt - - gegen ... für ..., Landesdirektion, H-Straße ..., H. - Beklagte und Ber

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juli 2015 - L 5 KR 284/13

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 01. Juli 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Der Streitwer

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Nov. 2015 - L 5 KR 390/12

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24. August 2012 wird zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten auch der Berufung. III. Der S

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Juli 2015 - L 5 KR 92/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten und Widerklägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15. Januar 2015 wird zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen. II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte. III. Der Str

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Juli 2015 - L 5 KR 374/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 11. August 2014 wird zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen. II. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juli 2015 - L 5 KR 461/13

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Gründe I.Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 27. November 2013 wird zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen. II.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Sept. 2014 - L 5 KR 322/10

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10.06.2010 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. III. Der Streitwert

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2018 - L 4 KR 496/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28.06.2017 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV.

Sozialgericht Regensburg Urteil, 12. Apr. 2017 - S 2 KR 654/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.573,40 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.04.2016 zu bezahlen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 07. Nov. 2018 - S 11 KR 649/17

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von 4.786,20 € nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.09.2016 zu bezahlen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 18. Okt. 2018 - L 6 KR 72/14

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schwerin vom 18. August 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Stre

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 18. Okt. 2018 - L 6 KR 62/13

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schwerin vom 6. August 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Be

Sozialgericht München Urteil, 04. Juli 2018 - S 38 KA 345/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor I. Der Honorarbescheid der Beklagten für das Quartal in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 12.07.2017 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, über den Honoraranspruch der Klägerin unter Beachtung der Recht

Bundessozialgericht Urteil, 19. Juni 2018 - B 1 KR 30/17 R

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts für das Saarland vom 25. August 2017 und des Sozialgerichts für das Saarland vom 23. November 2015 aufgehoben. Die K

Bundessozialgericht Urteil, 19. Juni 2018 - B 1 KR 32/17 R

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Bundessozialgericht Urteil, 19. Juni 2018 - B 1 KR 26/17 R

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Juli 2017 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Mai 2018 - B 6 KA 45/16 R

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2016, berichtigt durch Beschluss vom 20. Dezember 2016, und das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 29. August 2012 we

Bundessozialgericht Urteil, 20. März 2018 - B 1 KR 25/17 R

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 17. Mai 2017 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Reutlingen Urteil, 14. März 2018 - S 1 KR 2084/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.163,93 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.10.2016 zu zahlen.2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.3. Die Sprungrevi

Sozialgericht Speyer Urteil, 16. Feb. 2018 - S 13 KR 286/16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 773,54 Euro zu zahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 773,54 Euro festgesetzt. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Zahlung der weit

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Jan. 2018 - L 11 KR 1930/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 13.04.2016 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 850,83 EUR festgesetzt.

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 14. Dez. 2017 - L 6 KR 21/13

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Rostock vom 19. September 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1

Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 1 KR 28/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. Juni 2016 und des Sozialgerichts Hildesheim vom 12. November 2014 aufgehoben. Die Klage

Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 1 KR 24/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 8. August 2016 geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Sozialgericht Ulm Urteil, 04. Mai 2017 - S 13 KR 630/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.033,41 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2013 zu zahlen.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird endg

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. März 2017 - L 11 KR 55/16

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 17.12.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren en

Bundessozialgericht Urteil, 28. März 2017 - B 1 KR 29/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Juni 2016 geändert und das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 14. Dezember 2015 aufgehoben. Die

Bundessozialgericht Urteil, 28. März 2017 - B 1 KR 23/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 21. Juli 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. März 2017 - B 1 KR 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 21. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. März 2017 - B 1 KR 15/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor Auf die Revision der Beigeladenen werden die Urteile des Landessozialgerichts Hamburg vom 31. März 2016 und des Sozialgerichts Hamburg vom 29. November 2013 aufgehoben. Die Klage gegen die Be

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 18. Jan. 2017 - S 16 AS 2487/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.500,00 EUR zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.05.2016 zu zahlen.2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.3. Der Streitwer

Sozialgericht Reutlingen Urteil, 11. Jan. 2017 - S 1 KR 3109/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.983,43 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 06.11.2015 zu zahlen.2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Tatbesta

Sozialgericht Mainz Urteil, 20. Dez. 2016 - S 14 KR 213/13

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.171,28 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 8. Februar 2008 zu zahlen. 2. Die Beklagte hat 94 Prozent und die Klägerin 6 Prozent der Kos

Sozialgericht Mainz Urteil, 20. Dez. 2016 - S 14 KR 19/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.780,91 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 22. März 2011 zu zahlen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Nov. 2016 - L 5 KR 1101/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.02.2016 abgeändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 80,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszi

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 16. Nov. 2016 - L 6 KR 57/13

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 61.507,14 EUR festgesetzt. Tatbestand 1 D

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Nov. 2016 - L 11 KR 4054/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 06.08.2015 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 6.174,49 EUR festgese

Sozialgericht Detmold Urteil, 04. Nov. 2016 - S 24 KR 48/15

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.755,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.10.2012 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand: 2Die Beteiligt

Bundessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2016 - B 1 KR 6/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Mai 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an einen anderen

Bundessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2016 - B 1 KR 18/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 23. Mai 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2016 - B 1 KR 22/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Februar 2016 und des Sozialgerichts Hannover vom 11. April 2013 aufgehoben. Die Klage w

Bundessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2016 - B 1 KR 19/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 23. Mai 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2016 - B 1 KR 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 31. März 2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Okt. 2016 - L 4 KR 4876/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 17. September 2015 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin EUR 2.974,04 nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basi

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 12. Okt. 2016 - S 14 KR 4428/14

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Der Streitwert wird auf 1.886,13 Euro festgesetzt. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über die Höhe der Vergütung dreier stationärer Krankenhausaufenthalte de

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(1) Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn 1. diese Maßnahmen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind,2. nach ärztlicher Feststellung hinreichende Aussicht besteht, daß durch...
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(1) Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam und die Landeskrankenhausgesellschaften oder die Vereinigungen der Krankenhausträger im Land gemeinsam bilden für jedes Land eine Schiedsstelle. Diese entscheidet in den ihr nach diesem Buch...
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