Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 27a Künstliche Befruchtung

(1) Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn

1.
diese Maßnahmen nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind,
2.
nach ärztlicher Feststellung hinreichende Aussicht besteht, daß durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme drei Mal ohne Erfolg durchgeführt worden ist,
3.
die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind,
4.
ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden und
5.
sich die Ehegatten vor Durchführung der Maßnahmen von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, über eine solche Behandlung unter Berücksichtigung ihrer medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte haben unterrichten lassen und der Arzt sie an einen der Ärzte oder eine der Einrichtungen überwiesen hat, denen eine Genehmigung nach § 121a erteilt worden ist.

(2) Absatz 1 gilt auch für Inseminationen, die nach Stimulationsverfahren durchgeführt werden und bei denen dadurch ein erhöhtes Risiko von Schwangerschaften mit drei oder mehr Embryonen besteht. Bei anderen Inseminationen ist Absatz 1 Nr. 2 zweiter Halbsatz und Nr. 5 nicht anzuwenden.

(3) Anspruch auf Sachleistungen nach Absatz 1 besteht nur für Versicherte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben; der Anspruch besteht nicht für weibliche Versicherte, die das 40. und für männliche Versicherte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Die Krankenkasse übernimmt 50 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen, die bei ihrem Versicherten durchgeführt werden.

(4) Versicherte haben Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe sowie auf die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen, wenn die Kryokonservierung wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig erscheint, um spätere medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach Absatz 1 vornehmen zu können. Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz gilt entsprechend.

(5) Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in den Richtlinien nach § 92 die medizinischen Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 4.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 69a Heilfürsorge für Soldaten


(1) Soldaten, die Anspruch auf Besoldung oder auf ein Ausbildungsgeld nach § 30 Absatz 2 des Soldatengesetzes haben, wird Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung gewährt; dies gilt auch während der Zeit einer Beurlaubung
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 92 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses


(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei ist den besonderen Erforder

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 73 Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung


(1) Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere1.die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Ther

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 112 Zweiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlung


(1) Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam schließen mit der Landeskrankenhausgesellschaft oder mit den Vereinigungen der Krankenhausträger im Land gemeinsam Verträge, um sicherzustellen, daß Art und Umfang der Krankenhau

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 11 Leistungsarten


(1) Versicherte haben nach den folgenden Vorschriften Anspruch auf Leistungen 1. bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§§ 24c bis 24i),2. zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 92 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses


(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei ist den besonderen Erforder

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 121a Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen


(1) Die Krankenkassen dürfen Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (§ 27a Abs. 1) nur erbringen lassen durch1.Vertragsärzte,2.zugelassene medizinische Versorgungszentren,3.ermächtigte Ärzte,4.ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen o

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

47 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 03. März 2004 - IV ZR 25/03

bei uns veröffentlicht am 03.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 25/03 Verkündet am: 3. März 2004 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja _______________

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Apr. 2015 - W 1 K 14.579

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor I. Der Bescheid der Sanitätsstaffel W. vom 11. Juni 2013 in der Fassung des Beschwerdebescheids des Fachsanitätszentrums H. vom 6. August 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Über

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Jan. 2019 - L 5 KR 94/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30.01.2018 aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 22.05.2017 in Fassung des Widerspruchsbescheids vom 28.09.2017 verurteil

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 03. Nov. 2016 - Au 2 K 15.651

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sich

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 03. Nov. 2016 - Au 2 K 15.650

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherhe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Juli 2017 - L 4 KR 586/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 1. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juli 2017 - M 17 K 17.1209

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2014 - 14 ZB 13.2268

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 3.320,12 € festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Juni 2017 - 14 B 15.2621

bei uns veröffentlicht am 12.06.2017

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. April 2015 wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenentschei

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Mai 2015 - M 17 K 15.751

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Sozialgericht Augsburg Urteil, 30. Jan. 2018 - S 6 KR 537/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 22. Mai 2017 in Fassung des Widerspruchsbescheids vom 28. September 2017 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Sept. 2018 - L 4 KR 705/17

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 24.10.2017 aufgehoben und die Klagen abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. III. Die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juni 2014 - L 12 KA 48/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. April 2011 wird zurückgewiesen. II. Die Kläger haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Revision wird nic

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 15. März 2017 - RO 8 K 17.102

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor I. Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung der Bescheide des Landesamts für ..., …, vom 16.11.2016 und vom 28.11.2016 sowie des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheids vom 13.12.2016 verpflichtet, der Klägerin hi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Apr. 2017 - L 11 KR 907/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 10.02.2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten um di

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 11. Nov. 2016 - 20 U 119/16

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.06.2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Okt. 2016 - 5 AZR 167/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 7. Januar 2016 - 4 Sa 323/15 - aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2015 - B 1 KR 30/15 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. November 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2015 - B 1 KR 15/14 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - B 1 KR 19/13 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - B 1 A 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 13. März 2014 - L 16 KR 571/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 07.08.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten um die Übernahme der

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Jan. 2014 - L 1 KR 862/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.11.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt die Erstattung ihr

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 15. Jan. 2014 - L 9 KA 5/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 9. Mai 2012 sowie die Bescheide des Beklagten vom 25. April 2008 und 29. April 2009 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge sowie des Vorverfahrens trägt der Beklagte mit

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 03. Dez. 2013 - 2 S 544/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Tenor Soweit die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 08. Februar 2013 - 6 K 1683/12 - zurückgenommen wurde, wird das Berufungsverfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.Der Kläger trägt d

Bundessozialgericht Urteil, 30. Okt. 2013 - B 6 KA 5/13 R

bei uns veröffentlicht am 30.10.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 5. Dezember 2012 und des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. April 2012 sowie der Widerspruchsbesch

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Okt. 2013 - 5 C 29/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung die Übernahme von Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung.

Bundessozialgericht Urteil, 05. Juni 2013 - B 6 KA 28/12 R

bei uns veröffentlicht am 05.06.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. Juni 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 05. Juni 2013 - B 6 KA 29/12 R

bei uns veröffentlicht am 05.06.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 19. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Mai 2013 - B 1 KR 8/12 R

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. November 2011 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Apr. 2013 - L 4 KR 5058/12

bei uns veröffentlicht am 19.04.2013

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 9. November 2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Streitig ist zwischen den Bete

Bundessozialgericht Beschluss, 05. Dez. 2012 - B 1 KR 14/12 B

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2011 wird als unzulässig verworfen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Aug. 2012 - 2 S 786/12

bei uns veröffentlicht am 02.08.2012

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 31. Januar 2012 - 3 K 3895/10 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. Feb. 2012 - 2 S 3010/11

bei uns veröffentlicht am 14.02.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. September 2011 - 3 K 3899/10 - wird zurückgewiesen.Auf die Berufung des Beklagten wird das genannte Urteil geändert, soweit der Klage stattgegeben wurde. Die

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 31. Jan. 2012 - 3 K 3895/10

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

Tenor Der Bescheid der Arztgruppe M. - SanZ S. - vom 25.10.2010 sowie der Beschwerdebescheid des Sanitätszentrums S. vom 19.11.2010 werden aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Kostenübernahme für eine In-Vi

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juni 2011 - B 1 KR 18/10 R

bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 20. Mai 2010 aufgehoben. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Feb. 2011 - 2 C 40/09

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

Tatbestand 1 Der Kläger ist Bundesbeamter, seine Ehefrau Beamtin des Landes Hessen. Er leidet an einer Fertilitätsstörung; seine Ehefrau und er unterzogen sich einer med

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Dez. 2010 - VI R 43/10

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Tatbestand 1 I. Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2010 - B 1 KR 26/09 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. August 2009 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2010 - B 6 KA 12/09 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Tatbestand 1 Umstritten ist die Berechtigung der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), dem klagenden Vertragsarzt die Vergütung für eine Substitutionsbehandlung

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2010 - B 1 KR 10/09 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Kosten der Lagerung von Eierstockgewebe durch Kryokonservierung.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Juni 2009 - 4 S 1028/07

bei uns veröffentlicht am 29.06.2009

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. August 2005 - 17 K 4959/04 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Beihilfe für die mit Antrag vom 30.07.2004 geltend gemachten Au

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Juni 2009 - 10 A 10309/09

bei uns veröffentlicht am 19.06.2009

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 27. Oktober 2008 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revis

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Feb. 2007 - L 5 KR 973/06

bei uns veröffentlicht am 14.02.2007

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 23. Januar 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revi

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 10. Mai 2006 - L 5 KR 56/05

bei uns veröffentlicht am 10.05.2006

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 29. April 2005 und der Bescheid der Beklagten vom 17. Dezember 2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12. Juli 2004 abgeändert. Die Beklagte wird ver

Sozialgericht Reutlingen Urteil, 27. Okt. 2005 - S 3 KR 2884/05

bei uns veröffentlicht am 27.10.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten um die vollständige Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung. 2  Die

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Sept. 2004 - L 11 KR 2090/04

bei uns veröffentlicht am 14.09.2004

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 18. Mai 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Zwischen den Beteili

Referenzen

(1) Die Krankenkassen dürfen Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (§ 27a Abs. 1) nur erbringen lassen durch1.Vertragsärzte,2.zugelassene medizinische Versorgungszentren,3.ermächtigte Ärzte,4.ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen oder5...
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei ist den besonderen Erfordernissen der...
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei ist den besonderen Erfordernissen der...
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei ist den besonderen Erfordernissen der...
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei ist den besonderen Erfordernissen der...
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten; dabei ist den besonderen Erfordernissen der...