Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 94 Dauer und Höhe der Förderung

(1) Als Gründungszuschuss wird für die Dauer von sechs Monaten der Betrag geleistet, den die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat, zuzüglich monatlich 300 Euro.

(2) Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von monatlich 300 Euro geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt. Bestehen begründete Zweifel an der Geschäftstätigkeit, kann die Agentur für Arbeit verlangen, dass ihr erneut eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorgelegt wird.

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Referenzen - Gesetze | § 94 SGB 3

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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG | § 3 Ausschluss der Förderung


Die Teilnahme an einer Maßnahme wird nach diesem Gesetz nicht gefördert, wenn 1. für den beantragten Bewilligungszeitraum bereits Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bewilligt worden sind, es sei denn, der Teilnehmer oder die Teilne

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 94 SGB 3.

Sozialgericht Berlin Urteil, 22. Feb. 2019 - S 80 AL 1485/16

bei uns veröffentlicht am 04.03.2021

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt streitig.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Juli 2016 - L 9 AL 207/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 26. August 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Aug. 2017 - L 9 AL 98/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 14. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. III. Die Revi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2018 - L 1 LW 8/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.08.2016 aufgehoben und der Bescheid der Beklagten vom 17.03.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23.04.2015 abgeändert. Die Beklagte w

Sozialgericht Landshut Endurteil, 09. Feb. 2015 - S 13 AL 39/14

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Weitergewährung eines Existenzgründungszuschusses. Der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. März 2018 - L 9 AL 135/14

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 5. Mai 2014 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 8. April 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. Juni 2013 verurteilt, ü

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2017 - L 9 AL 49/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.November 2013 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 12. Juli 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. August 201

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juli 2017 - L 3 AL 14/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 30. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Mai 2015 - L 1 AL 33/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 08.04.2014 - S 5 AL 396/12 - aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 27.09.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.10.2012

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - 5 AZR 756/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2013 - 16 Sa 381/13 - wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Duisburg Urteil, 05. Nov. 2014 - S 16 AL 594/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung der weiteren Förderung durch Gründungszuschuss (GZ) in Höhe von 300 Euro monatlich für sechs Monate. 3Für die Aufnahme einer

Bundessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - B 12 KR 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 2. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Duisburg Urteil, 28. Apr. 2014 - S 49 AS 617/10

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 29.05.2009 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 02.09.2009, 07.10.2013 und 29.11.2013 sowie in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.02.2010 verurteilt, an den Kläger für die M

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Feb. 2014 - L 8 AL 1515/13

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25. Februar 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Gewäh

Sozialgericht Duisburg Urteil, 22. Jan. 2014 - S 33 AL 239/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.02.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.04.2013 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Gründungszuschuss vom 31.01.2013 erneut ermessensfehlerfrei unter Beachtung d

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Okt. 2013 - L 9 AL 150/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.04.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Feb. 2013 - B 11 AL 94/12 B

bei uns veröffentlicht am 19.02.2013

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Juli 2012 wird als unzulässig verworfen.

Sozialgericht Trier Urteil, 01. Feb. 2013 - S 1 AL 80/12

bei uns veröffentlicht am 01.02.2013

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 4.10.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2012 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger unter Beachtung der Rechtssauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.