Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 338 Allgemeine Berechnungsgrundsätze

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 338 Allgemeine Berechnungsgrundsätze
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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) Inhaltsverzeichnis

(1) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um 1 erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergeben würde.

(3) (weggefallen)

(4) Bei einer Berechnung wird eine Multiplikation vor einer Division durchgeführt.

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published on 25/11/2015 00:00

Gründe Hauptschlagwort: Arbeitslosengeld II Aufhebung der Leistungsbewilligung Darlehenskündigung Darlehenszinsen Eigenheim grobe Fahrlässigkeit Kosten der Unterkunft und Heizung Rücknahme der Leistungsbewilligung Titel: Normenke
published on 20/10/2016 00:00

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 02.06.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.
published on 30/01/2013 00:00

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 20. August 2010 sowie der Bescheid des Beklagten vom 12. Februar 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. März 2009 werden aufgehoben und der Bescheid des Beklagten vom 4. November
published on 26/10/2007 00:00

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 6. Dezember 2006 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 144 EUR zu zahlen sind.
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