Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 145 Minderung der Leistungsfähigkeit

(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich die leistungsgeminderte Person wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen. Die leistungsgeminderte Person hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist.

(2) Die Agentur für Arbeit hat die leistungsgeminderte Person unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt sie diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt die leistungsgeminderte Person den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tag nach Ablauf der Frist an bis zum Tag, an dem sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt die leistungsgeminderte Person ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn die leistungsgeminderte Person durch ihr Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.

(3) Wird der leistungsgeminderten Person von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer Maßnahme zur Rehabilitation Übergangsgeld oder eine Rente wegen Erwerbsminderung zuerkannt, steht der Bundesagentur ein Erstattungsanspruch entsprechend § 103 des Zehnten Buches zu. Hat der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen nach Satz 1 mit befreiender Wirkung an die leistungsgeminderte Person oder einen Dritten gezahlt, hat die Empfängerin oder der Empfänger des Arbeitslosengeldes dieses insoweit zu erstatten.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 335 Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung


(1) Wurden von der Bundesagentur für eine Bezieherin oder für einen Bezieher von Arbeitslosengeld Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, so hat die Bezieherin oder der Bezieher dieser Leistungen der Bundesagentur die Beiträge zu erset

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 156 Ruhen des Anspruchs bei anderen Sozialleistungen


(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf eine der folgenden Leistungen zuerkannt ist:1.Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose,2.Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld ode

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 151 Bemessungsentgelt


(1) Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das die oder der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat; Besonderheiten des Übergangsbereichs nach § 20 Absatz 2 des Vierten Buches sind
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 103 Kurzarbeitergeld für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter


(1) Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, wenn sie ihren Lebensunterhalt ausschließlich oder weitaus überwiegend aus dem Beschäftigungsverhältnis als Heimarbeiterin oder Heimarbeiter beziehen und soweit nicht na

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Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2019 - VI ZR 437/18

bei uns veröffentlicht am 17.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 437/18 Verkündet am: 17. September 2019 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Arbeitsgericht Nürnberg Endurteil, 11. Nov. 2016 - 12 Ca 6016/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Tagesfrau im C… N…, im vertraglich vereinbarten Umfang von 25 Stunden pro Woche bei einer 5-Tage-Woche, bei 5 Stunden arbeitstäglich, weiter zu beschäftigen, hilfsw

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Juni 2018 - L 9 AL 27/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 22. Dezember 2015 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung der Bescheide vom 14. Mai 2014 und 10. Juni 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheide

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Jan. 2018 - L 10 AL 134/15

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Landshut Endurteil, 22. Dez. 2015 - S 6 AL 107/14

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Arbeitslosengeld I (Alg I) über den 16. Mai 2014 h

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Mai 2018 - L 9 AL 202/15

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 1. Juli 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Dez. 2018 - L 9 AL 298/15

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 19. November 2015 abgeändert. Die Bescheide der Beklagten vom 27. Februar 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. Mai 2014 werden insoweit aufgehob

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. März 2017 - L 10 AL 9/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 10.03.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.01.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die Zahlung von

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Apr. 2017 - L 10 AL 19/17 B PKH

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 20.01.2017 aufgehoben. II. Dem Kläger wird für das Klageverfahren S 1 AL 15/17 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt un

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Mai 2014 - L 8 SF 22/12 EK

bei uns veröffentlicht am 23.05.2014

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Dauer des Klageverfahrens S 35 AL 810/03 vor dem Sozialgericht München unangemessen war. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Von den Kosten des Verfahrens haben die

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2017 - B 11 AL 27/16 R

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Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Nov. 2017 - 2 Sa 152/17

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 21.02.2017 - 8 Ca 614/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Feb. 2017 - L 8 AL 3033/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23.05.2015 abgeändert. Der Erstattungsbescheid vom 27.01.2014 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 06.03.2014 wird insoweit aufgehoben, als damit Arbeitslos

Bundessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - B 11 AL 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Januar 2016 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die

Landessozialgericht NRW Beschluss, 24. März 2016 - L 19 AS 289/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor Auf die Beschwerden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin zu 2) wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 05.02.2016 geändert. Die Antragsgegnerin zu 2) wird als Beigeladene einstweilig verpflichtet, der Antragstellerin ab dem 1

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Jan. 2016 - 7 K 7140/14

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung dur

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 25. Aug. 2015 - 12 Sa 500/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor I.              Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.03.2014 – Az. 11 Sa 5134/13 – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Kläger 3.651,97 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkt

Sozialgericht Köln Urteil, 12. Mai 2015 - S 24 AL 328/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die Arbeitsvermittlung durch die Beklagte, und zwar die Vermittlung in eine Führungsposition bzw. alle Hilfen, die möglich sind, um

Landessozialgericht NRW Beschluss, 19. Feb. 2015 - L 20 AL 22/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 13.11.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die

Bundessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2014 - B 11 AL 7/14 R

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 22. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Okt. 2014 - B 12 KR 13/12 R

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Dezember 2011 und des Sozialgerichts Nürnberg vom 21. Juli 2010 sowie der Bescheid der Beklagten

Bundessozialgericht Urteil, 15. Okt. 2014 - B 12 KR 14/12 R

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 25. Apr. 2014 - S 35 AS 772/14 ER

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin vorläufig im Hinblick auf eine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache für den Zeitraum vom 01.03.2014 bis zum 31.08.2014 den Regelbedarf zur Sich

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2013 - B 11 AL 20/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. August 2012 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 22. Apr. 2013 - S 11 AL 3545/12

bei uns veröffentlicht am 22.04.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung von Arbeitslosengeld I ab dem 30.07.2012 aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung im Streit.2 Die am … 1958 gebo

Bundessozialgericht Urteil, 25. Aug. 2011 - B 11 AL 30/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.08.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. August 2010 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Aug. 2008 - L 7 AL 3358/08

bei uns veröffentlicht am 21.08.2008

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 24. April 2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte unter Aufhebung des Sperrzeitbescheides vom 1. Februar 2007 sowie unter Abänderung de

Sozialgericht Ulm Urteil, 08. Juni 2005 - S 6 AL 868/03

bei uns veröffentlicht am 08.06.2005

Tatbestand   1  Der Kläger begehrt Arbeitslosengeld für die Zeit zwischen Umzug und erneuter Meldung bei der Beklagten (vom 07.07.2002 bis 29.07.2002). 2  Der 1966 geborene, zunächst in O. wohnhafte Kläger war v

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Feb. 2005 - L 8 AL 4106/03

bei uns veröffentlicht am 18.02.2005

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 03. September 2003 und der Bescheid der Beklagten vom 23. Januar 2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Mai 2002 aufgehoben. Die Bekla

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. Nov. 2004 - L 5 AL 3812/04

bei uns veröffentlicht am 03.11.2004

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 28. Juli 2004 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten beider Rechtszüge sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatb

Sozialgericht Mannheim Urteil, 28. Juli 2004 - S 9 AL 832/04

bei uns veröffentlicht am 28.07.2004

Tenor 1. Der Bescheid vom 07.01.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.03.2004 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Arbeitslosengeld ohne Minderung zu gewähren. 2. Die Berufung wird zugelassen. 3. Die Beklag

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(1) Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, wenn sie ihren Lebensunterhalt ausschließlich oder weitaus überwiegend aus dem Beschäftigungsverhältnis als Heimarbeiterin oder Heimarbeiter beziehen und soweit nicht nachfolgend...