Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 53a Arbeitslose
(1) Arbeitslose im Sinne dieses Gesetzes sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die die Voraussetzungen des § 16 des Dritten Buches in sinngemäßer Anwendung erfüllen.
(2) (weggefallen)
Referenzen - Gesetze | § 370 AO 1977
§ 370 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
§ 370 AO 1977 wird zitiert von 1 anderen §§ im Abgabenordnung.
§ 370 AO 1977 zitiert 1 andere §§ aus dem Abgabenordnung.
1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 370 AO 1977.
(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:1.die übrigen Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem Ersten Abschnitt...