Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 5 Verhältnis zu anderen Leistungen

(1) Auf Rechtsvorschriften beruhende Leistungen Anderer, insbesondere der Träger anderer Sozialleistungen, werden durch dieses Buch nicht berührt. Ermessensleistungen dürfen nicht deshalb versagt werden, weil dieses Buch entsprechende Leistungen vorsieht.

(2) Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch schließt Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches aus. Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches sind gegenüber dem Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 2 vorrangig.

(3) Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen. Der Ablauf von Fristen, die ohne Verschulden der Leistungsträger nach diesem Buch verstrichen sind, wirkt nicht gegen die Leistungsträger nach diesem Buch; dies gilt nicht für Verfahrensfristen, soweit die Leistungsträger nach diesem Buch das Verfahren selbst betreiben. Wird eine Leistung aufgrund eines Antrages nach Satz 1 von einem anderen Träger nach § 66 des Ersten Buches bestandskräftig entzogen oder versagt, sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch ganz oder teilweise so lange zu entziehen oder zu versagen, bis die leistungsberechtigte Person ihrer Verpflichtung nach den §§ 60 bis 64 des Ersten Buches gegenüber dem anderen Träger nachgekommen ist. Eine Entziehung oder Versagung nach Satz 3 ist nur möglich, wenn die leistungsberechtigte Person vom zuständigen Leistungsträger nach diesem Buch zuvor schriftlich auf diese Folgen hingewiesen wurde. Wird die Mitwirkung gegenüber dem anderen Träger nachgeholt, ist die Versagung oder Entziehung rückwirkend aufzuheben.

(4) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels werden nicht an oder für erwerbsfähige Leistungsberechtigte erbracht, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben.

(5) Leistungen nach den §§ 16a, 16b, 16d sowie 16f bis 16k können auch an erwerbsfähige Leistungsberechtigte erbracht werden, sofern ein Rehabilitationsträger im Sinne des Neunten Buches zuständig ist; § 22 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Dritten Buches ist entsprechend anzuwenden.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 26 Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung


(1) Für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, die gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen, die der Versicherungspflicht nach § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgeset

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 65 Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes


(1) § 3 Absatz 2a in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung findet bis zur erstmaligen Erstellung eines Kooperationsplans nach § 15, spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023, weiter Anwendung. (2) Sofern die Träger der Grundsicher
zitiert 7 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung


(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Le

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 19 Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe


(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter


(1) Wer jemandem, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, Leistungen erbringt, die geeignet sind, diese Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erte

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 16b Einstiegsgeld


(1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemein

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 16d Arbeitsgelegenheiten


(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zus

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 16a Kommunale Eingliederungsleistungen


Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erfor

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit


(1) Wird dieses Gesetzbuch geändert, so sind, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bis zum Ende der Leistungen oder der Maßnahme die Vorschriften in der vor dem Tag des Inkrafttretens der Änderung gelten

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Nov. 2016 - L 11 AS 721/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.09.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozessk

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Sept. 2018 - L 8 SO 18/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 24. November 2015 wird aufgehoben. II. Die Bescheide der Beklagten vom 02.10.2014, 06.11.2014, 26.11.2014, 08.12.2014, 21.01.2015, 04.03.2015, 27.03.2015 und 08.05.2015 in Gesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juli 2018 - L 13 R 729/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. August 2016 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 25. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Mai 20

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 30. Aug. 2017 - S 22 AS 723/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird nicht zugelassen. Tatbestand Der Rechtsstreit wird um Leistungen der Grundsicherung für

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Juli 2016 - L 16 AS 409/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkoerper: 16. Senat I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 9. Juni 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Juli 2016 - L 7 AS 350/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 17. Mai 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdegegners für das Beschwerdeverfahren zu er

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Juni 2016 - L 7 AS 233/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 4. März 2016 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe I

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. März 2016 - L 11 AS 291/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 24.03.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 17. Nov. 2015 - S 8 AS 983/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 31. Oktober 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. August 2015 wird aufgehoben, soweit der Kläger mehr als 8.460,81 EUR zu erstatten hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor I. Auf die Berufung und Anschlussberufung wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 7. Juli 2014 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 19.08.2013 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 11.09.2013 und

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Juni 2015 - L 11 AS 273/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffer I. des Beschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.03.2015 wird zurückgewiesen. II. Ziffer II. des Beschlusses des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.03.2015 wird aufgehoben und der Antra

Sozialgericht Landshut Urteil, 27. Juli 2017 - S 11 AS 170/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 28.01.2016 und der Bescheid vom 07.03.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.03.2016 werden abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 216,42 Euro zu zahlen. II. Der

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 1047/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläger begehren im Wege der Untätigkeitsklage den Erlass von Bescheiden durch den Beklagten. Di

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 10. Juni 2015 - S 11 AS 104/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 23. Oktober 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Dezember 2014 verurteilt, dem Kläger für Dezember 2014 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. März 2017 - L 11 AS 121/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 29.12.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist die vorläufige

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2018 - L 8 SO 294/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 31. Oktober 2016 sowie der Bescheid des Beklagten vom 22. September 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Dezember 2014 werden aufgehoben und der Beklagte verurteilt,

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 30. Sept. 2014 - L 16 AS 232/14 B PKH

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 04.02.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Parteien streiten i

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Sept. 2018 - 7 A 10300/18

bei uns veröffentlicht am 24.09.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 5. März 2018 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vo

Bundessozialgericht Urteil, 09. Aug. 2018 - B 14 AS 32/17 R

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juni 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozi

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 31. Mai 2018 - L 5 KR 93/18 B ER, L 5 KR 100/18 B PKH

bei uns veröffentlicht am 31.05.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 26. April 2018 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig Krankengeld nac

Bundessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - B 4 AS 19/17 R

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 20. Januar 2017 aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 16. Nov. 2017 - 7 TaBV 3/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Februar 2017 (29 BV 23/16) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle über d

Sozialgericht Neubrandenburg Urteil, 20. Okt. 2017 - S 11 AS 658/17

bei uns veröffentlicht am 20.10.2017

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 03.05.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.06.2017 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sic

Bundessozialgericht Urteil, 30. Aug. 2017 - B 14 AS 31/16 R

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12. September 2016 geändert. Di

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 12. Apr. 2017 - L 5 AS 340/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die Rechtmäßigkeit der an den Antragsteller ergangenen Aufforderung des.

Sozialgericht Magdeburg Beschluss, 27. Feb. 2017 - S 15 AS 14/17 ER

bei uns veröffentlicht am 27.02.2017

Tenor Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt die vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebe

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 06. Feb. 2017 - L 6 AS 106/14

bei uns veröffentlicht am 06.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 3. Juli 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Zwis

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2017 - L 9 AS 3548/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 30. April 2015 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 1. August 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. September 2014 verurte

Bundessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - B 14 AS 40/15 R

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 11. Okt. 2016 - L 2 AL 16/12

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts C-Stadt vom 09.12.2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Sozialgericht Dessau-Roßlau Urteil, 30. Aug. 2016 - S 14 AS 1403/14

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Der Ablehnungsbescheid vom 23. April 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Mai 2014 wird abgeändert und der Beklagte verurteilt, den Klägern unter Abänderung des Bewilligungsbescheides vom 21. Mai 2013 in der Fassung des Änderun

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 27. Juli 2016 - S 17 AS 1318/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger zum 01.03.2016 Mitglied der Krankenkasse Deutsche Gesundheit geworden ist.2 Der Kläger erhält von

Sozialgericht Duisburg Beschluss, 22. Juli 2016 - S 12 AL 371/15 ER

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, gegenüber der Antragstellerin die Vollstreckung aus dem Bescheid vom 21.07.2014 einzustellen, bis zweifelsfrei nachgewiesen ist, ob und ggf. in welcher Höhe noch eine Restforderung offen ist. Di

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Juni 2016 - L 4 AS 193/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 23. März 2016 wird aufgehoben und der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellerinnen vorläufig SGB II-Leistungen für die Zeit von Dezember 2015 bis A

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 14 AS 4/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 29. April 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - B 3 KR 17/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 12. Juni 2014 und des Sozialgerichts Schleswig vom 25. September 2012 geändert und die B

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 30. März 2016 - S 4 AS 2297/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor 1. Der Bescheid vom 02.06.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 02.07.2015 sowie in der Fassung der Änderungsbescheide vom 14.07.2015, 11.08.2015, 19.08.2015 und 23.10.2015 wird abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2016 - L 13 AS 4877/13

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 27. September 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt vom

Bundessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - B 14 AS 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - B 14 KG 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. März 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das La

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Jan. 2016 - 12 A 130/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. 1G r ü n d e 2Prozesskostenhilfe steht der Kl

Bundessozialgericht Urteil, 20. Jan. 2016 - B 14 AS 15/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. März 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht

Bundessozialgericht Urteil, 20. Jan. 2016 - B 14 AS 35/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 2015 und des Sozialgerichts Köln vom 19. August 2014 aufgehoben sowie die Klagen geg

Sozialgericht Mainz Urteil, 17. Nov. 2015 - S 14 AS 956/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Der Bescheid vom 6. August 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Oktober 2014 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte hat der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Tatbes

Landessozialgericht NRW Urteil, 12. Nov. 2015 - L 6 AS 415/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.04.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Kläger bege

Landessozialgericht NRW Beschluss, 28. Okt. 2015 - L 19 AS 1561/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 30.07.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Prozesskosten

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 06. Okt. 2015 - L 5 AS 629/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 21. August 2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. Aug. 2015 - L 5 AS 432/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 3. Juni 2015 aufgehoben, soweit die aufschiebende Wirkung der Klage vom 22. Mai 2015 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 28. April 2015 in der G

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(1) Wird dieses Gesetzbuch geändert, so sind, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bis zum Ende der Leistungen oder der Maßnahme die Vorschriften in der vor dem Tag des Inkrafttretens der Änderung geltenden Fassung...