Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 43 Aufrechnung

(1) Die Jobcenter können gegen Ansprüche von leistungsberechtigten Personen auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen mit

1.
Erstattungsansprüchen nach § 50 des Zehnten Buches,
2.
Ersatzansprüchen nach den §§ 34 und 34a,
3.
Erstattungsansprüchen nach § 34b oder
4.
Erstattungsansprüchen nach § 41a Absatz 6 Satz 3.

(2) Die Höhe der Aufrechnung beträgt bei Erstattungsansprüchen, die auf § 41a oder auf § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 50 des Zehnten Buches beruhen, 10 Prozent des für die leistungsberechtigte Person maßgebenden Regelbedarfs, in den übrigen Fällen 30 Prozent. Die Aufrechnung, die zusammen mit bereits laufenden Aufrechnungen nach Absatz 1 und nach § 42a Absatz 2 insgesamt 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigen würde, ist unzulässig.

(3) Eine Aufrechnung ist nicht zulässig für Zeiträume, in denen der Auszahlungsanspruch nach § 31b Absatz 1 Satz 1 um mindestens 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs gemindert ist. Ist die Minderung des Auszahlungsanspruchs geringer, ist die Höhe der Aufrechnung auf die Differenz zwischen dem Minderungsbetrag und 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt.

(4) Die Aufrechnung ist gegenüber der leistungsberechtigten Person schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären. Sie endet spätestens drei Jahre nach dem Monat, der auf die Bestandskraft der in Absatz 1 genannten Entscheidungen folgt. Zeiten, in denen die Aufrechnung nicht vollziehbar ist, verlängern den Aufrechnungszeitraum entsprechend.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 42a Darlehen


(1) Darlehen werden nur erbracht, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 und 4 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Darlehen können an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam vergeben werd
zitiert 8 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten


(1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grun

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 31b Beginn und Dauer der Minderung


(1) Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. In den Fällen des § 31 Absatz 2 Nummer 3 tri

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 41a Vorläufige Entscheidung


(1) Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn1.zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Ans

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 42a Darlehen


(1) Darlehen werden nur erbracht, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 und 4 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Darlehen können an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam vergeben werd

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 50 Datenübermittlung


(1) Die Bundesagentur, die kommunalen Träger, die zugelassenen kommunalen Träger, gemeinsame Einrichtungen, die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen und mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragt

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen


(1) Zum Ersatz rechtswidrig erbrachter Geld- und Sachleistungen nach diesem Buch ist verpflichtet, wer diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten an Dritte herbeigeführt hat. Sachleistungen sind, auch wenn sie in Form eines Gutscheins

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger


(1) Die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger obliegt den zuständigen Landesbehörden. (2) Die Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden übt die Bundesregierung aus, soweit die zugelassenen kommunalen Träger Aufgaben anstelle der

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 34b Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen


(1) Hat ein vorrangig verpflichteter Leistungsträger in Unkenntnis der Leistung durch Träger nach diesem Buch an eine leistungsberechtigte Person geleistet, ist diese zur Erstattung der Leistung des vorrangigen Trägers an die Träger nach diesem Buch

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 15. Juli 2016 - S 10 AL 161/15

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen einen teilweisen Einbehalt des ihm nachträglich bewilligten Arbeitslosengel

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. März 2014 - L 7 AS 220/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Gründe I. Die Antragstellerin begehrt im Eilverfahren höheres Arbeitslosengeld II, indem sie sich im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens gegen eine Aufrechnung eines Darlehens für eine Mietkaution wendet. Die 1988 geborene A

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Feb. 2017 - L 10 AL 163/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 15.07.2016 teilweise aufgehoben. Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 22.10.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2015 - L 11 AS 393/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 02.04.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht München Urteil, 10. März 2017 - S 46 AS 372/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 5. Dezember 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22. Januar 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 01. Juli 2014 - L 11 AS 334/14 B PKH

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Gründe I. Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II - Alg II -) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 18.05.2009 bis 27.09.2009 un

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Jan. 2018 - VIII ZR 39/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 39/17 Verkündet am: 31. Januar 2018 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 10. Aug. 2017 - 1 BvR 1412/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe 1

Bundessozialgericht Beschluss, 13. Dez. 2016 - B 4 AS 14/15 R

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Gründe 1

Sozialgericht Gelsenkirchen Beschluss, 23. Mai 2016 - S 5 SF 319/15 E

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Die Erinnerung des Erinnerungsführers vom 14.12.2015 gegen die Festsetzung der Vergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe vom 03.12.2015 wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. Streitig ist die Höhe der erstattungsfähigen Rechtsanwaltsgebühren für

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. März 2016 - L 19 AS 1272/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22.05.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger bege

Bundessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - B 14 AS 20/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. Nov. 2015 - L 2 AS 1714/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 09.11.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 28.09.2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

Sozialgericht Dortmund Urteil, 22. Okt. 2015 - S 43 SO 588/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt 1/3 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten sich nur noch um die Aufhebung und Erstattung eines Betrages von insgesamt 5.344,32 EUR für Kosten der Unterk

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Sept. 2015 - L 7 AS 1880/12

bei uns veröffentlicht am 24.09.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 14.05.2012 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat 1/5 der Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die K

Landessozialgericht NRW Urteil, 20. Aug. 2015 - L 5 KR 843/12

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 23.11.2012 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.520,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 11.0

Landessozialgericht NRW Beschluss, 22. Juni 2015 - L 7 AS 671/15 B

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 02.03.2015 geändert. Der Klägerin wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L, E, bewilligt. 1Gründe:

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Mai 2015 - L 6 AS 34/15

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 11. Dezember 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten Tatbestand 1 Die Beteiligte

Landessozialgericht NRW Urteil, 23. Apr. 2015 - L 7 AS 1451/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.06.2014 geändert. Der Bescheid vom 04.03.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.03.2014 wird aufgehoben, soweit der Beklagte die Aufrechnung erklärt. Im

Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2015 - B 14 AS 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 17.02.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 13. März 2013 und des Sozialgerichts Oldenburg vom 23. August 2010 geändert sowie der Beschei

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 12. Dez. 2014 - S 3 AS 130/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 22 Abs. 1

Landessozialgericht NRW Urteil, 13. Nov. 2014 - L 7 AS 2311/13

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 15.10.2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die

Sozialgericht Detmold Urteil, 02. Okt. 2014 - S 18 AS 555/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin vom Vergütungsanspruch ihres Bevollmächtigten in Höhe von 380,80 EUR freizustellen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt v

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 13. Juni 2014 - S 32 AS 1173/14 ER

bei uns veröffentlicht am 13.06.2014

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in einem möglichen Hauptsacheverfahren, weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

Landessozialgericht NRW Beschluss, 27. März 2014 - L 19 AS 332/14 B

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 04.02.2014 geändert. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren ohne Kostenbeteiligung bewilligt und Rechtsanwalt L, C, beigeordnet. 1

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 25. Feb. 2014 - S 4 AS 1/14 ER

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird es einstweilig mit Wirkung vom 02.01.2014 untersagt, Aufrechnungen aus Darlehensrückforderungen mit dem Leistungsanspruch nach dem SGB II vorzunehmen, welche einen Betrag von monatlich 39,10 EUR überschreiten. Bereits

Landessozialgericht NRW Beschluss, 03. Feb. 2014 - L 2 AS 2280/13 B

bei uns veröffentlicht am 03.02.2014

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 18. November 2013 wird zurückgewiesen. Eine Kostenerstattung für das Beschwerdeverfahren hat nicht zu erfolgen. 1Gründe: 2Die zulässige Beschwerde ist nicht begründe

Landessozialgericht NRW Beschluss, 21. Okt. 2013 - L 7 AS 1725/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.10.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsteller vom 12.09.2013 wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 27.08.2013 ergänzt. Der Tenor wird klarstellend neu gefasst. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern für den Monat August 2013

Bundessozialgericht Urteil, 16. Apr. 2013 - B 14 AS 55/12 R

bei uns veröffentlicht am 16.04.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. April 2012 geändert und das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 23. April 2010 und der Bescheid vo

Bundessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2012 - B 14 AS 33/12 R

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Januar 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die

Bundessozialgericht Urteil, 07. Feb. 2012 - B 13 R 85/09 R

bei uns veröffentlicht am 07.02.2012

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht

Bundessozialgericht Beschluss, 31. Aug. 2011 - GS 2/10

bei uns veröffentlicht am 31.08.2011

Tenor Der Leistungsträger darf die Rechtsfolgen einer einseitig gegenüber dem originär Sozialleistungsberechtigten durchgeführten Verrechnung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen mit ihm obliegend

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 06. Sept. 2006 - L 13 AS 3108/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 06.09.2006

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 7. Juni 2006 aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig ab 24. Mai 200

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(1) Die Bundesagentur, die kommunalen Träger, die zugelassenen kommunalen Träger, gemeinsame Einrichtungen, die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen und mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragte Dritte...
(1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund...
(1) Zum Ersatz rechtswidrig erbrachter Geld- und Sachleistungen nach diesem Buch ist verpflichtet, wer diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten an Dritte herbeigeführt hat. Sachleistungen sind, auch wenn sie in Form eines Gutscheins erbracht...
(1) Hat ein vorrangig verpflichteter Leistungsträger in Unkenntnis der Leistung durch Träger nach diesem Buch an eine leistungsberechtigte Person geleistet, ist diese zur Erstattung der Leistung des vorrangigen Trägers an die Träger nach diesem Buch verpflichtet...
(1) Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn1.zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit...
(1) Die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger obliegt den zuständigen Landesbehörden. (2) Die Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden übt die Bundesregierung aus, soweit die zugelassenen kommunalen Träger Aufgaben anstelle der Bundesagentur...
(1) Die Bundesagentur, die kommunalen Träger, die zugelassenen kommunalen Träger, gemeinsame Einrichtungen, die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen und mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragte Dritte...
(1) Darlehen werden nur erbracht, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 und 4 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Darlehen können an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. Die...
(1) Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. In den Fällen des § 31 Absatz 2 Nummer 3 tritt die...