Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen

(1) Zum Ersatz rechtswidrig erbrachter Geld- und Sachleistungen nach diesem Buch ist verpflichtet, wer diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten an Dritte herbeigeführt hat. Sachleistungen sind, auch wenn sie in Form eines Gutscheins erbracht wurden, in Geld zu ersetzen. § 40 Absatz 6 Satz 2 gilt entsprechend. Der Ersatzanspruch umfasst auch die geleisteten Beiträge zur Sozialversicherung entsprechend § 40 Absatz 2 Nummer 5.

(2) Der Ersatzanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Verwaltungsakt, mit dem die Erstattung nach § 50 des Zehnten Buches festgesetzt worden ist, unanfechtbar geworden ist. Soweit gegenüber einer rechtswidrig begünstigten Person ein Verwaltungsakt nicht aufgehoben werden kann, beginnt die Frist nach Satz 1 mit dem Zeitpunkt, ab dem die Behörde Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Leistungserbringung hat. § 34 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) § 34 Absatz 2 gilt entsprechend. Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach dem Tod der Person, die gemäß Absatz 1 zum Ersatz verpflichtet war; § 34 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Zum Ersatz nach Absatz 1 und zur Erstattung nach § 50 des Zehnten Buches Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.

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§ 355 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 355 AO 1977 wird zitiert von 1 anderen §§ im Abgabenordnung.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 43 Aufrechnung


(1) Die Jobcenter können gegen Ansprüche von leistungsberechtigten Personen auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen mit1.Erstattungsansprüchen nach § 50 des Zehnten Buches,2.Ersatzansprüchen nach den §§ 34 und 34a,3.Erstattun
§ 355 AO 1977 zitiert 3 andere §§ aus dem Abgabenordnung.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften


(1) Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass1.rechtswidrige nicht begünstigende Verwaltungsakte nach den Absätzen 1 und 2 nicht später als vier Jahre nach Ablauf

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten


(1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grun

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 50 Datenübermittlung


(1) Die Bundesagentur, die kommunalen Träger, die zugelassenen kommunalen Träger, gemeinsame Einrichtungen, die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen und mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragt

Referenzen - Urteile | § 355 AO 1977

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 355 AO 1977.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - L 11 AS 451/16

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 09.06.2016 und Ziffer 9a des Bescheides vom 31.10.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.03.2013 abgeändert. Der Kläger zu 1. hat ledi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juni 2017 - L 13 R 171/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 24.09.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Sept. 2015 - L 16 AS 523/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Gründe I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 21.Juli 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. G r ü n d e : I. Der Antragsteller begehrt im Verfahren des e

Sozialgericht Würzburg Urteil, 09. Juni 2016 - S 15 AS 242/13

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 31.10.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.3.2013 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Im S

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Mai 2014 - L 7 AS 347/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.05.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 10. April 2014 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Okt. 2018 - L 6 R 453/15

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 26.08.2015 sowie der Bescheid der Beklagten vom 24.04.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.06.2013 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2018 - L 7 AS 2969/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 26. Juni 2017 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Feb. 2017 - L 9 AS 1590/13

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 14. März 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist stre

Bundessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - B 14 AS 20/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2014 - B 4 AS 12/14 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - B 11 AL 2/13 R

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Tenor Die Revisionen der Beklagten und des Beigeladenen gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. November 2012 werden zurückgewiesen.

Sozialgericht Mainz Urteil, 24. Juni 2014 - S 3 KR 518/11

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 4.996,16 Euro festgesetzt. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die ordnungsgemäß

Bundessozialgericht Urteil, 16. Apr. 2013 - B 14 AS 55/12 R

bei uns veröffentlicht am 16.04.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. April 2012 geändert und das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 23. April 2010 und der Bescheid vo

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. März 2012 - 5 AZR 61/11

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Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 8. Dezember 2010 - 5 Sa 54/10 - aufgehoben.

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Okt. 2011 - B 13 R 241/11 B

bei uns veröffentlicht am 19.10.2011

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Juni 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R

bei uns veröffentlicht am 07.07.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 9. August 2010 aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landessozial

Bundessozialgericht Urteil, 12. Mai 2011 - B 11 AL 24/10 R

bei uns veröffentlicht am 12.05.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. April 2010 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an di

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Mai 2010 - L 7 AS 5263/08

bei uns veröffentlicht am 20.05.2010

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 16. Oktober 2008 wie folgt abgeändert: Die Bescheide des Beklagten vom 6. Juni 2007 und vom 9. August 2007 in der Gestalt des Wide

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(1) Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass1.rechtswidrige nicht begünstigende Verwaltungsakte nach den Absätzen 1 und 2 nicht später als vier Jahre nach Ablauf des Jahres...
(1) Die Bundesagentur, die kommunalen Träger, die zugelassenen kommunalen Träger, gemeinsame Einrichtungen, die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen und mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragte Dritte...
(1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund...
(1) Die Bundesagentur, die kommunalen Träger, die zugelassenen kommunalen Träger, gemeinsame Einrichtungen, die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen und mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragte Dritte...