Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 31b Beginn und Dauer der Minderung

(1) Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. In den Fällen des § 31 Absatz 2 Nummer 3 tritt die Minderung mit Beginn der Sperrzeit oder mit dem Erlöschen des Anspruchs nach dem Dritten Buch ein. Die Feststellung der Minderung ist nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig.

(2) Der Minderungszeitraum beträgt

1.
in den Fällen des § 31a Absatz 1 Satz 1 einen Monat,
2.
in den Fällen des § 31a Absatz 1 Satz 2 zwei Monate und
3.
in den Fällen des § 31a Absatz 1 Satz 3 jeweils drei Monate.
In den Fällen des § 31a Absatz 1 Satz 6 ist die Minderung ab dem Zeitpunkt der Pflichterfüllung oder der Erklärung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung aufzuheben, soweit der Minderungszeitraum mindestens einen Monat betragen hat, andernfalls nach Ablauf dieses Monats.

(3) Während der Minderung des Auszahlungsanspruchs besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Zwölften Buches.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 32 Meldeversäumnisse


(1) Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheine

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 43 Aufrechnung


(1) Die Jobcenter können gegen Ansprüche von leistungsberechtigten Personen auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen mit1.Erstattungsansprüchen nach § 50 des Zehnten Buches,2.Ersatzansprüchen nach den §§ 34 und 34a,3.Erstattun
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts


(1) Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des tägl

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 21 Mehrbedarfe


(1) Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 7, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind. (2) Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, ein Mehrb

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 31 Pflichtverletzungen


(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis1.sich weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Absatz 5 oder Absatz 6 nachzukommen,2.sich weigern, eine zu

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen


(1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 10 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebenden Regelbedarfs. Bei einer weiteren Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 20 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebe

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Sept. 2016 - L 16 AS 373/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. April 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Bayreuth Beschluss, 28. Sept. 2016 - S 17 AS 675/16 ER

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller zu 1 und 2 vom 26.08.2016 gegen die Sanktionsbescheide vom 24.08.2016 (Minderung des Arbeitslosengeldes II der Antragsteller um 10% der Regelleistung im Zeitraum 01

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. März 2019 - L 18 AY 12/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.03.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 02.01.2019 abgeändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 30.10.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - L 7 AS 85/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand Streitig ist eine Sanktion, die eine Minderung des Auszahlungsanspruchs des Klägers auf Arbeitslosengeld II um 60 Prozent des Regelbedarfs für die Monate Dezember 2011, Januar und Februar 2012 feststellt. Der 1959 gebo

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - L 7 AS 84/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand Streitig ist eine Sanktion, die eine Minderung des Auszahlungsanspruchs des Klägers auf Arbeitslosengeld II um 30 Prozent des Regelbedarfs für die Monate September, Oktober und November 2011 feststellt. Der 1959 gebore

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 30. Sept. 2016 - S 8 AS 822/16

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 29. März 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. Juni 2016 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten. Tatbestand

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 01. Sept. 2016 - S 8 AS 567/16

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 24. Februar 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. April 2016 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Tatb

Sozialgericht Würzburg Urteil, 18. Juli 2017 - S 10 AS 5/17

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um eine vom Beklagten festgestellte Minderung des dem Kläger zustehenden Arbeit

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Feb. 2018 - L 16 AS 443/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 8. Mai 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juli 2015 - L 16 AS 381/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 07.05.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Antragstellers sind nicht zu erstatten. III. Dem Antragsteller wird für

Sozialgericht Landshut Endurteil, 24. Okt. 2014 - S 11 AY 16/14

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Höhe der dem Kläger zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberle

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juni 2018 - L 11 AS 652/17

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 16.08.2017 wird zurückgewiesen. II. Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 16.08.2017

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2015 - L 11 AS 612/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 03.07.2013 sowie der Bescheid vom 21.05.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.11.2011 aufgehoben. II. Der Beklagte hat de

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 16. Aug. 2017 - S 17 AS 642/16

bei uns veröffentlicht am 16.08.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 23.05.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.07.2016 betreffend die Feststellung einer Minderung des Arbeitslosengeldes II der Klägerin im Zeitraum 01.06.2016 bis 31.08.2016 wird aufgehoben.

Sozialgericht Augsburg Urteil, 27. Okt. 2016 - S 14 AS 879/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist zum die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheides vom 21.07.2016 für die Zeit vom 01.08.201

Sozialgericht Augsburg Urteil, 21. Sept. 2016 - S 14 AS 720/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 2. Juni 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Juni 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird nicht zugelasse

Sozialgericht München Beschluss, 31. Mai 2017 - S 40 AS 1142/17 ER

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 16.05.2017 gegen den Sanktionsbescheid vom 08.05.2017 wird angeordnet, soweit die Sanktion und die Aufhebung der Leistungsbewilligung 30 v.H des Regelbedarfs übersteigen. Im Übri

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Feb. 2018 - L 16 AS 443/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 8. Mai 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - L 7 AS 435/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 27.3.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 28. Juli 2017 - S 4 AS 257/17

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 08.05.2017 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Klägerin zu 1 und der Kläger zu und 2 haben Gerichtskosten in Höhe von jeweils 150,00 € zu tra

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 27. Nov. 2014 - L 17 AS 743/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 06.10.2014 wird abgeändert. II. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Zeitraum vom 01.10.2014 bis 30.11.2014

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Dez. 2016 - L 18 AS 669/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 08.06.2016 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - L 11 AS 734/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.10.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - L 11 AS 735/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.10.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 28. Aug. 2014 - L 11 AS 556/14

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 27.06.2014 - S 18 AS 185/14 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Juni 2014 - L 16 AS 297/13

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor I. Auf die Berufung werden das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 27. März 2013 und der Bescheid vom 29. Januar 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Februar 2013 aufgehoben. II. Der Beklagte erstat

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. Juli 2016 - L 7 AS 4034/13

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 27. August 2013 sowie der Bescheid des Beklagten vom 24. August 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. September 2012 aufgehoben.Der Beklagte hat dem Kläge

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Juni 2016 - L 5 AS 838/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist die Dauer der Absenkung vo

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 14 AS 30/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 13. Mai 2015 - L 6 AS 134/14 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 13. Juni 2016 - L 19 AS 878/16 B ER + L 19 AS 879/16 B

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 26.04.2016 werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozessk

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 12. Feb. 2016 - S 29 AS 3545/15

bei uns veröffentlicht am 12.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger wendet sich gegen eine Sanktion. 3Der Antragsteller steht im laufenden Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit

Sozialgericht Duisburg Urteil, 12. Feb. 2016 - S 5 AS 1356/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2016

Tenor Der Bescheid vom 22.11.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.02.2014 wird aufgehoben, soweit eine Minderung von mehr als 30 % des maßgebenden Regelbedarfs festgestellt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte tr

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Jan. 2016 - L 19 AS 411/15

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 21.01.2015 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.010,00 EUR zu zahlen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszü

Sozialgericht Aachen Beschluss, 16. Juni 2015 - S 14 AS 513/15 ER

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Sanktions- und Aufhebungsentscheidung in voller Leistungs

Landessozialgericht NRW Beschluss, 18. Mai 2015 - L 19 AS 2396/14 NZB

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.10.2014 - S 5 AS 3297/13 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Be

Bundessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - B 14 AS 20/14 R

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Oktober 2012 - L 16 AS 199/12 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - B 14 AS 19/14 R

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Oktober 2012 - L 16 AS 167/12, L 16 AS 199/12, L 16 AS 389/12 - geändert. Die Berufung des Beklag

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Apr. 2015 - 6 AZR 142/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Oktober 2013 - 5 Sa 81/13 - wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Duisburg Beschluss, 20. März 2015 - S 36 AS 828/15 ER

bei uns veröffentlicht am 20.03.2015

Tenor Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 1Gründe: I. 2Streitig ist die Anordnung der aufschiebenden

Sozialgericht Trier Urteil, 30. Jan. 2015 - S 4 AS 150/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Aufhebung eines Minderung

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 20. Nov. 2014 - L 4 AS 777/13

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Änderung seiner Bescheide vom 23. Dezember 2011 und 8. März 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. März 2012 verurteilt, bei der Leistungsbewilligung an den Kläger in den Monaten Februar und März 2012

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 20. Nov. 2014 - L 4 AS 166/14

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Beklagte und Berufungskläger wendet sich gegen ein

Landessozialgericht NRW Beschluss, 17. Okt. 2014 - L 2 AS 1460/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 17.10.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 25.06.2014 wird, soweit sie sich gegen die Ablehnung des Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 26.04.2014 richtet, zurückgewiese

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 02. Okt. 2014 - S 32 AS 1991/14 ER

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten streiten im Wege des einstwe

Landessozialgericht NRW Beschluss, 09. Sept. 2014 - L 7 AS 1220/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.06.2014 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 03.05.2014 gegen den die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden V

Landessozialgericht NRW Beschluss, 08. Sept. 2014 - L 2 AS 1461/14 B

bei uns veröffentlicht am 08.09.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 25.06.2014, soweit mit diesem der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin M abgelehnt worden ist, aufgehoben. Dem Antrag

Sozialgericht Detmold Urteil, 04. Sept. 2014 - S 18 AS 433/13

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit einer Minderung des Arbeitslosengeldes II nach

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 13. Juni 2014 - S 32 AS 1173/14 ER

bei uns veröffentlicht am 13.06.2014

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in einem möglichen Hauptsacheverfahren, weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

Sozialgericht Detmold Urteil, 17. Okt. 2013 - S 18 AS 1095/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger wendet sich gegen die Umsetzung einer Minderung des Arbeitslosengeldes II durch den

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(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis1.sich weigern, einer Aufforderung gemäß § 15 Absatz 5 oder Absatz 6 nachzukommen,2.sich weigern, eine zumutbare Arbeit...
(1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 10 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebenden Regelbedarfs. Bei einer weiteren Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 20 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebenden...