Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 33 Übergang von Ansprüchen

(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären. Satz 1 gilt auch, soweit Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld nach § 11 Absatz 1 Satz 4 keine Leistungen empfangen haben und bei rechtzeitiger Leistung des Anderen keine oder geringere Leistungen an die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbracht worden wären. Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über.

(2) Ein Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht geht nicht über, wenn die unterhaltsberechtigte Person

1.
mit der oder dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt,
2.
mit der oder dem Verpflichteten verwandt ist und den Unterhaltsanspruch nicht geltend macht; dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche
a)
minderjähriger Leistungsberechtigter,
b)
Leistungsberechtigter, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben,
gegen ihre Eltern,
3.
in einem Kindschaftsverhältnis zur oder zum Verpflichteten steht und
a)
schwanger ist oder
b)
ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreut.
Der Übergang ist auch ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird. Der Anspruch geht nur über, soweit das Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 bis 12 zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt.

(3) Für die Vergangenheit können die Träger der Leistungen nach diesem Buch außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an den Anspruch geltend machen, zu welcher sie der oder dem Verpflichteten die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt haben. Wenn die Leistung voraussichtlich auf längere Zeit erbracht werden muss, können die Träger der Leistungen nach diesem Buch bis zur Höhe der bisherigen monatlichen Aufwendungen auch auf künftige Leistungen klagen.

(4) Die Träger der Leistungen nach diesem Buch können den auf sie übergegangenen Anspruch im Einvernehmen mit der Empfängerin oder dem Empfänger der Leistungen auf diese oder diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten Anspruch abtreten lassen. Kosten, mit denen die Leistungsempfängerin oder der Leistungsempfänger dadurch selbst belastet wird, sind zu übernehmen. Über die Ansprüche nach Absatz 1 Satz 4 ist im Zivilrechtsweg zu entscheiden.

(5) Die §§ 115 und 116 des Zehnten Buches gehen der Regelung des Absatzes 1 vor.

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Trennungsunterhalt: Unterhaltsanspruch kann entfallen, wenn Berechtigter mit neuem Partner zusammenlebt

27.04.2016

Lebt der Unterhaltsberechtigte über länger andauernde Zeit mit einem neuen Partner zusammen, kann dies ein Härtegrund im Sinne des Unterhaltsrechts sein.

Familienrecht: Zum Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen

02.01.2014

Bei einer Vergleichsberechnung sind auch die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einzubeziehen, in der die unterhaltspflichtige Person lebt.
Allgemeines

Ehegattenunterhalt: Einwand der Verwirkung im Abänderungsverfahren

21.03.2012

Mit Einführung der Neuregelung des § 1579 Nr.2 BGB ist eine Änderung der Rechtslage nicht verbunden-BGH vom 05.10.11-Az:XII ZR 117/09

Betreuungsunterhalt: Keine Verlängerung bei Behauptung schlechter schulischer Leistungen

02.06.2011

Eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts für ein zehnjähriges Kind kann nicht dadurch erreicht werden, dass pauschal auf schlechte schulische Leistungen verwiesen wird-OLG Brandenburg vom 22.03.11-Az:10 UF 85/09

Kindesunterhalt: Auch Sonderschüler muss Unterhalt zahlen

28.11.2010

Dabei kann ihm ein fiktives Einkommen zugerechnet werden-OLG Brandenburg vom 03.08.10-Az:10 UF 32/10
Kindesunterhalt

Arbeitsrecht: Nicht befriedigte, auf die BA übergegangene Ansprüche

26.11.2010

Der Arbeitgeber gerät bei einer unwirksamen Kündigung regelmäßig in Annahmeverzug - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen


(1) Von den nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten sind 1. Familienname (bei juristischen Personen, Behörden oder Vereinigungen: Name oder Bezeichnung),2. Vornamen,3. Ordens- und Künstlername,4. Anschrift,5. Art, Hersteller und

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 250 Antrag


(1) Der Antrag muss enthalten:1.die Bezeichnung der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Verfahrensbevollmächtigten;2.die Bezeichnung des Gerichts, bei dem der Antrag gestellt wird;3.die Angabe des Geburtsdatums des Kindes;4.die Angabe,
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 34c Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften


Bestimmt sich das Recht des Trägers nach diesem Buch, Ersatz seiner Aufwendungen von einem anderen zu verlangen, gegen den die Leistungsberechtigten einen Anspruch haben, nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften, die dem § 33 vorgehen, gelten als Auf
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen


(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen sowie Einnahmen, die nach anderen Vorschriften des Bundesrechts nicht als Einkommen im Sinne dies

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2013 - XII ZB 192/11

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS Verkündet am: 8. Mai 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle XII ZB 192/11 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 394;

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Okt. 2011 - XII ZR 117/09

bei uns veröffentlicht am 05.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 117/09 Verkündet am: 5. Oktober 2011 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2019 - XII ZA 63/18

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2019 - XII ZB 560/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 560/16 vom 8. Mai 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 727; SGB II § 33 Abs. 2; SGB XII § 94 Abs. 3 Im vereinfachten Verfahren der Umschreibung eines Unterhalt

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Nov. 2010 - XII ZR 37/09

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 37/09 Verkündet am: 10. November 2010 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2007 - XII ZR 23/06

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 23/06 Verkündet am: 12. Dezember 2007 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Jan. 2013 - XII ZR 158/10

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 158/10 Verkündet am: 30. Januar 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2013 - XII ZB 570/12

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 570/12 Verkündet am: 23. Oktober 2013 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2008 - XII ZR 129/06

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 129/06 Verkündet am: 19. November 2008 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Okt. 2015 - L 7 AS 663/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffer I. und II. des Beschlusses des Sozialgerichts Augsburg vom 9. September 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 15. Okt. 2015 - L 7 AS 588/15 B PKH

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 20. August 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Die Gewährung von Prozesskosten

Sozialgericht München Urteil, 04. Mai 2018 - S 46 EG 25/17 BG

bei uns veröffentlicht am 04.05.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 16. Dezember 2016 in Gestalt des Bescheides vom 21. Dezember 2016 und des Widerspruchsbescheids vom 13. Februar 2017 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - L 8 AS 223/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 3. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Apr. 2015 - L 7 AS 634/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. März 2013 sowie der Bescheid des Beklagten vom 01.04.2012 in Gestalt des Widerspruchbescheides vom 26.04.2012 aufgehoben. II. Der Be

Sozialgericht Landshut Urteil, 27. Juli 2017 - S 11 AS 170/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2018 - L 11 AS 160/17

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 06.10.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Amtsgericht Nürnberg Schlussurteil, 22. März 2017 - 16 C 127/16

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Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an das Jobcenter N., N2.-straße ..., 1.683,77 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 21.10.2015 zu bezahlen. 2. Im Übrigen wird die

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 1047/14

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläger begehren im Wege der Untätigkeitsklage den Erlass von Bescheiden durch den Beklagten. Di

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Juli 2015 - Au 3 K 15.348

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Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 3 K 15.348 Im Namen des Volkes Urteil vom 14. Juli 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 550 Hauptpunkte: Übermittlung von Fahrzeug- und Hal

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 29. Apr. 2014 - 1 Sa 315/13

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Tatbestand Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche als Konsequenz einer vom Kläger begehrten höheren tariflichen Eingruppierung. Der Kläger ist seit 01.10.1980 bei der beklagten Stadt als Verwaltungsangestellter beschäftig

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 07. März 2018 - 1 Ta 16/18

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 18.09.2017 – 6 Ca 778/17 – in der Form des Abhilfebeschlusses vom 06.02.2018 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zu

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 06. März 2018 - 2 Sa 114/17

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 16.05.2017 (11 Ca 511/16) wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. II. Zur Klarstellung wird im Hinblick auf die im Kammertermin gestellten Anträge der

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Jan. 2018 - 5 AZR 205/17

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. März 2017 - 3 Sa 475/14 - aufgehoben.

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 26. Okt. 2017 - 3 U 38/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 23.02.2016 - 4 O 284/15 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Dieses Urteil sowie das in Ziffer 1.

Bundessozialgericht Beschluss, 12. Okt. 2017 - B 10 ÜG 13/17 B

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. April 2017 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - B 14 AS 53/15 R

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 19. Mai 2015 und der Widerspruchsbescheid vom 5. Juli 2010 aufgehoben und im Übrigen die Sache zur erneuten Verha

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - 5 AZR 224/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 12. Februar 2016 - 12 Sa 2/15 - aufgehoben.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 25. Juli 2016 - 17 UF 284/14

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rottweil vom 18.11.2014, Az. 4 F 75/14 wird abgeändert und wie folgt gefasst: a) Der Antragsgegner wird verpflichtet, für die Antragstellerin Ziffer 1), geboren am 10.03.2008, für den Z

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Juni 2016 - L 4 AS 193/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 23. März 2016 wird aufgehoben und der Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellerinnen vorläufig SGB II-Leistungen für die Zeit von Dezember 2015 bis A

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Juni 2016 - II-2 UF 91/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde des antragstellenden J gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Duisburg-Ruhrort vom 09.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens fallen dem antragstellenden J zur Last. III. Der Gegenstandswe

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 14 AS 4/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 16. März 2016 - II-8 UF 58/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I.Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dinslaken vom 14.03.2014 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Antragsgegner wird verpflichtet, rückständigen Unterhalt für die Zeit

Landessozialgericht NRW Beschluss, 01. Feb. 2016 - L 7 AS 2174/15 B

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.10.2015 geändert. Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T, E, beigeordnet. 1Gründe: 2I. 3Die

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 25. Aug. 2015 - 1 K 661/15.TR

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die dieser selbst zur Last fallen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckba

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 05. Aug. 2015 - 7 Sa 170/15

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Az.: 2 Ca 1088/14 - vom 12. März 2015, berichtigt durch Beschluss vom 4. Mai 2015, wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 11. Mai 2015 - 4 K 3220/13.A

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 11. Mai 2015 - 4 K 802/13.A

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 23. Jan. 2015 - 4. Zivilsenat

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor I. Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, den  von  dem  Amtsgericht – Familiengericht – Bergheim am 15. August 2014 erlassenen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss – 61 FH 13/14 – auf die Beschwerde des Antragsgegn

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 15. Okt. 2014 - 13 UF 364/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mayen vom 03.04.2014 in Ziff. 1 und 2 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, a

Bundessozialgericht Urteil, 17. Juli 2014 - B 14 AS 54/13 R

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 24. April 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurüc

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Juli 2014 - 5 Sa 7/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 7. November 2013, Az. 2 Ca 742/13, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 2.805,00 brutto abzü

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2014 - XII ZB 630/12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 630/12 vom 7. Mai 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 113 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; JVEG §§ 20, 22 Macht eine gemeinsame Einrichtung nach § 44

Amtsgericht Dinslaken Beschluss, 14. März 2014 - 19 F 239/11

bei uns veröffentlicht am 14.03.2014

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Der Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 1Gründe: 2I. 3Die Antragstellerin begehrt die Zahlung von nachehelichen Unterhalt. 4Der Antragsgegner und die im Jahr 1967 geborene Antragstellerin s

Sozialgericht Magdeburg Urteil, 24. Jan. 2014 - S 19 AS 3302/10

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 16. Februar 2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 5. Oktober 2010 unter Abänderung des Bescheids vom 10. März 2009 und der Änderungsbescheide vom 17. März 2009 und 30. Apri

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 21. Nov. 2013 - 4 U 377/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.05.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (4 O 183/11) abgeändert und wie folgt neu gefasst: „1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.600,-- E

Amtsgericht Ahaus Beschluss, 31. Okt. 2013 - 12 F 132/13

bei uns veröffentlicht am 31.10.2013

Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, rückständigen nachehelichen Unterhalt für seine geschiedene Ehefrau T, geb. XXX, für die Zeit vom 01.08.2012 bis 30.06.2013 in Höhe von insgesamt 2604,00 €, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über de

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Juni 2013 - 10 Sa 26/13

bei uns veröffentlicht am 06.06.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 9. Januar 2013, Az. 2 Ca 876/12, teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläg

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Feb. 2013 - 6 AZR 553/11

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Juni 2011 - 16 Sa 686/10 - unter Zurückweisung der weiter gehenden Revision teilweise auf

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Aug. 2012 - 8 WF 88/11

bei uns veröffentlicht am 13.08.2012

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten Ziff. 3 werden der Beschluss des Amtsgerichts Nürtingen - Familiengericht - (Richter) vom 19.05.2011 und der Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Nürtingen - Familiengericht - vom 06.04

Sozialgericht Dessau-Roßlau Urteil, 08. Aug. 2012 - S 6 AS 2810/10

bei uns veröffentlicht am 08.08.2012

Tenor 1. Der Bescheid vom 23. Juli 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. August 2010 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Tatbestand 1 Die

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(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen sowie Einnahmen, die nach anderen Vorschriften des Bundesrechts nicht als Einkommen im Sinne dieses Buches zu...