Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 32 Meldeversäumnisse

(1) Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Bürgergeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.

(2) § 31a Absatz 2 bis 5 und § 31b Absatz 1 und 3 gelten entsprechend. Der Minderungszeitraum beträgt einen Monat.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen


(1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 10 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebenden Regelbedarfs. Bei einer weiteren Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 20 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebe
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts


(1) Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des tägl

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen


(1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 10 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebenden Regelbedarfs. Bei einer weiteren Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 20 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebe

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 31b Beginn und Dauer der Minderung


(1) Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. In den Fällen des § 31 Absatz 2 Nummer 3 tri

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47 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht München Beschluss, 18. Apr. 2019 - S 46 AS 785/19 ER

bei uns veröffentlicht am 18.04.2019

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Entziehungsbescheid vom 7. März 2019 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu tragen. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Sept. 2016 - L 16 AS 373/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. April 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Mai 2016 - L 7 AS 76/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 21. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 13. Sept. 2017 - S 13 AS 59/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Minderung des Alg-II-Anspruches in Höhe von 10 v.H. des Regelbedarfes für den Zeitraum

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Nov. 2017 - L 11 AS 717/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 13.09.2017 - S 13 AS 59/17 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2016 - L 16 AS 561/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 21. Juli 2016 wird hinsichtlich der verspäteten Gewährung von Leistungen für den Monat September 2014 als unzulässig verworfen; hinsichtlich des Bescheide

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 12. Juli 2017 - S 13 AS 573/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Minderung des Anspruches auf Alg II um 10% wegen Meldepflichtverletzung sowie die Fests

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. März 2014 - L 7 AS 234/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Gründe I. Die Antragsteller wenden sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dagegen, dass die volljährige Antragstellerin zu 3 mit dem Antragsgegner einen Gesprächstermin telefonisch vereinbaren soll. Der Antragste

Sozialgericht München Beschluss, 29. Nov. 2016 - S 53 AS 2463/16 ER

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 24.10.2016 gegen den Bescheid vom 14.10.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.10.2016 wird abgelehnt. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht z

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 12. Feb. 2019 - L 7 AS 1008/18 NZB

bei uns veröffentlicht am 12.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 24.10.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 30. Sept. 2016 - S 8 AS 822/16

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 29. März 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. Juni 2016 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten. Tatbestand

Sozialgericht München Beschluss, 01. Okt. 2015 - S 16 AS 1859/15 ER

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 22.07.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.08.2015 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner hat der Antragstellerin

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 17. Feb. 2016 - L 7 AS 776/15 NZB

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts München vom 1. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Juli 2017 - L 16 AS 327/15

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 28. April 2015 wird als unzulässig verworfen, soweit sie das ursprüngliche Verfahren S 3 AS 898/14 betrifft. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Feb. 2018 - L 16 AS 443/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 8. Mai 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Sozialgericht München Beschluss, 12. Juli 2017 - S 40 AS 1532/17 ER

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 30.6.2017 gegen den Sanktionsbescheid vom 21.6.2017 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf

Sozialgericht München Urteil, 27. März 2015 - S 46 AS 1590/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Streitgegenstand ist ein Sanktionsbescheid des Beklagten. D

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 77/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig die Rechtmäßigkeit sämtlicher Meldeaufforderungen, die der Beklagt

Sozialgericht Augsburg Urteil, 27. Okt. 2016 - S 14 AS 879/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig ist zum die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheides vom 21.07.2016 für die Zeit vom 01.08.201

Sozialgericht Augsburg Urteil, 21. Sept. 2016 - S 14 AS 720/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 2. Juni 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Juni 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird nicht zugelasse

Sozialgericht Augsburg Urteil, 21. Okt. 2015 - S 16 AS 963/12

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 10. August 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. September 2012 wird abgewiesen. II. Die Klage gegen den Bescheid vom 9. Oktober 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vo

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 06. Feb. 2018 - L 16 AS 443/17

bei uns veröffentlicht am 06.02.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 8. Mai 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - L 7 AS 435/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 27.3.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 28. Juli 2017 - S 4 AS 257/17

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 08.05.2017 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Klägerin zu 1 und der Kläger zu und 2 haben Gerichtskosten in Höhe von jeweils 150,00 € zu tra

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 18. Jan. 2017 - S 22 AS 17/17 ER

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes vom 10.01.2017 wird abgelehnt. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Mit ihrem Antrag begehrt die Antragstelleri

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Dez. 2016 - L 18 AS 669/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 08.06.2016 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - L 11 AS 734/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.10.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Sept. 2014 - L 11 AS 735/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.10.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Juli 2014 - L 7 AS 587/13 NZB

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Gründe I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Bf.) wendet sich gegen eine Absenkung ihres Regelbedarfs für die Zeit vom 01.09.2012 bis 30.11.2012 um 10 v. H. monatlich durch den Beklagten und Beschwerdegegner (Bg.). Nachdem

Landessozialgericht NRW Beschluss, 12. Sept. 2016 - L 7 AS 1605/16 B

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 27.07.2016 wird als unzulässig verworfen. 1Gründe: 2Die Klägerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Fortsetzungsfest

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Juli 2016 - L 6 AS 114/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 1. Juni 2016 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Eingliederungsverwaltungsakt vom 19. April 2016 in Gestalt des Wi

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I

Bundessozialgericht Urteil, 09. März 2016 - B 14 AS 20/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 09. Okt. 2015 - 12 Ta 319/15

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 12. August 2015 wird der Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 4. August 2015 aufgehoben. 1Gründe 2I. 3Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die gerichtliche Aufhebung der

Bundessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - B 14 AS 20/14 R

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Oktober 2012 - L 16 AS 199/12 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - B 14 AS 19/14 R

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Oktober 2012 - L 16 AS 167/12, L 16 AS 199/12, L 16 AS 389/12 - geändert. Die Berufung des Beklag

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Apr. 2015 - 6 AZR 142/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Oktober 2013 - 5 Sa 81/13 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 29. Jan. 2015 - L 7 AS 1306/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.05.2014 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 12. Dez. 2014 - S 3 AS 130/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 22 Abs. 1

Landessozialgericht NRW Beschluss, 08. Sept. 2014 - L 2 AS 1461/14 B

bei uns veröffentlicht am 08.09.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 25.06.2014, soweit mit diesem der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin M abgelehnt worden ist, aufgehoben. Dem Antrag

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 13. Juni 2014 - S 32 AS 1173/14 ER

bei uns veröffentlicht am 13.06.2014

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in einem möglichen Hauptsacheverfahren, weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 11. Juni 2013 - L 5 AS 290/13 B

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 24. Januar 2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Beschwerdeführerin und Klägerin begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhi

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Aug. 2011 - L 3 AS 130/11 B ER

bei uns veröffentlicht am 02.08.2011

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 22. Juni 2011 aufgehoben. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller beginnend mit Mai 2011 vorläufig m

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 17. Okt. 2006 - L 8 AS 4922/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 17.10.2006

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichtes Stuttgart vom 22. September 2006 aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 11. Augu

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 20. März 2006 - L 8 AS 369/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 20.03.2006

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 12. Dezember 2005 abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 11. Oktober 2005 angeordnet, soweit darin der Antragst

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(1) Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens...
(1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 10 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebenden Regelbedarfs. Bei einer weiteren Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Bürgergeld um 20 Prozent des nach § 20 jeweils maßgebenden...
(1) Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. In den Fällen des § 31 Absatz 2 Nummer 3 tritt die...