Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 3 Leistungsgrundsätze

(1) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind zu berücksichtigen

1.
die Eignung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
2.
die individuelle Lebenssituation der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, insbesondere ihre familiäre Situation,
3.
die voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und
4.
die Dauerhaftigkeit der Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Vorrangig sollen Leistungen erbracht werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit ermöglichen, es sei denn, eine andere Leistung ist für die dauerhafte Eingliederung erforderlich. Von der Erforderlichkeit für die dauerhafte Eingliederung ist insbesondere auszugehen, wenn leistungsberechtigte Personen ohne Berufsabschluss Leistungen zur Unterstützung der Aufnahme einer Ausbildung nach diesem Buch, dem Dritten Buch oder auf anderer rechtlicher Grundlage erhalten oder an einer nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 81 des Dritten Buches zu fördernden beruflichen Weiterbildung teilnehmen oder voraussichtlich teilnehmen werden. Die Verpflichtung zur vorrangigen Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit gilt nicht im Verhältnis zur Förderung von Existenzgründungen mit einem Einstiegsgeld für eine selbständige Erwerbstätigkeit nach § 16b.

(2) Bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch sollen unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels erbracht werden.

(3) Bei der Erbringung von Leistungen nach dem Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels sind die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

(4) Die Agentur für Arbeit hat darauf hinzuwirken, dass erwerbsfähige teilnahmeberechtigte Leistungsberechtigte, die

1.
nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, vorrangig an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes teilnehmen, oder
2.
darüber hinaus notwendige berufsbezogene Sprachkenntnisse benötigen, vorrangig an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes teilnehmen.
Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. In den Fällen des Satzes 1 ist die Teilnahme am Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes in der Regel für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich. Für die Teilnahmeberechtigung, die Verpflichtung zur Teilnahme und die Zugangsvoraussetzungen gelten die §§ 44, 44a und 45a des Aufenthaltsgesetzes sowie des § 9 Absatz 1 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes in Verbindung mit der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler und der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung.

(5) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dürfen nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann. Die nach diesem Buch vorgesehenen Leistungen decken den Bedarf der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.

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zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 16 Leistungen zur Eingliederung


(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:1.die übrigen Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem Ers

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 65 Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes


(1) § 3 Absatz 2a in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung findet bis zur erstmaligen Erstellung eines Kooperationsplans nach § 15, spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023, weiter Anwendung. (2) Sofern die Träger der Grundsicher
zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 43 Integrationskurs


(1) Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland wird gefördert und gefordert. (2) Eingliederungsbemühungen von Auslä

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs


(1) Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs hat ein Ausländer, der sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält, wenn ihm1.erstmals eine Aufenthaltserlaubnisa)zu Erwerbszwecken (§§ 18a bis 18d, 19c und 21),b)zum Zweck des Famil

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs


(1) Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn1.er nach § 44 einen Anspruch auf Teilnahme hat unda)sich nicht zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann oderb)zum Zeitpunkt der Erteilung eines

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung


(1) Die Integration in den Arbeitsmarkt kann durch Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung unterstützt werden. Diese Maßnahmen bauen in der Regel auf der allgemeinen Sprachförderung der Integrationskurse auf. Die berufsbezogene Deutschsp

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 9 Hilfen


(1) Spätaussiedler gemäß § 4 Abs. 1 oder 2 sowie deren Ehegatten oder Abkömmlinge, welche die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 1 erfüllen, haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs, der einen Basis- und einen Aufbausprachku
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) - SGB 2 | § 16 Leistungen zur Eingliederung


(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:1.die übrigen Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem Ers

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(1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemein

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Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 15. Feb. 2016 - AN 6 K 15.00789

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Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ..., ..., wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine Klage, mi

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Aug. 2016 - L 16 AS 366/16 B ER

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Tenor I. Die Beschwerde gegen Ziffern I und II des Beschlusses des Sozialgerichts Regensburg vom 29. April 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Di

Sozialgericht Augsburg Urteil, 13. Okt. 2017 - S 8 AS 1021/17

bei uns veröffentlicht am 13.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen eine Eingliederungsvereinbarung. Die 1963 geborene Klägerin erhält -

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 7 AS 594/14

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. März 2015 - L 11 AS 238/13

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Apr. 2015 - L 7 AS 225/15 B ER

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Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 13. März 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegnerin für das Beschwerdeve

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Okt. 2014 - AN 6 K 12.00632

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der f

Sozialgericht Landshut Urteil, 27. Juli 2017 - S 11 AS 170/16

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Juni 2017 - L 7 AS 14/16

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Juli 2014 - L 7 AS 517/14 B ER

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Bundessozialgericht Urteil, 14. Juni 2018 - B 14 AS 22/17 R

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Jan. 2018 - L 4 AS 664/17 B ER

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Bundessozialgericht Urteil, 30. Aug. 2017 - B 14 AS 31/16 R

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 12. Apr. 2017 - L 5 AS 340/16 B ER

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Sozialgericht Mainz Urteil, 14. März 2017 - S 14 AS 1063/15

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1. Der Bescheid des Beklagten vom 13. August 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Oktober 2015 wird aufgehoben und der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger erneut einen Zuschuss zum Erwerb seines Führerscheins zu bewilligen, wobei er übe

Bundessozialgericht Urteil, 01. Dez. 2016 - B 14 AS 28/15 R

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

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Sozialgericht Dortmund Urteil, 24. Okt. 2016 - S 32 AS 4290/15 WA

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Bundessozialgericht Urteil, 19. Okt. 2016 - B 14 AS 40/15 R

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Sozialgericht Dortmund Urteil, 12. Sept. 2016 - S 32 AS 5367/15 WA

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Bundessozialgericht Urteil, 10. Aug. 2016 - B 14 AS 23/15 R

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

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Bundesverfassungsgericht Beschluss, 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11

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Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 14 AS 30/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

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Bundessozialgericht Urteil, 23. Juni 2016 - B 14 AS 4/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

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Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

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weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2

Sozialgericht Halle Beschluss, 18. Apr. 2016 - S 17 AS 847/16 ER

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

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Bundessozialgericht Urteil, 17. Feb. 2016 - B 4 AS 17/15 R

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Nov. 2015 - L 7 AS 5471/13

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Sozialgericht Duisburg Urteil, 08. Okt. 2015 - S 5 AS 5028/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin unter Änderung des Bescheides vom 14.07.2014 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 21.08.2014 und 08.09.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.11.2014, Leistungen für den Regelbedarf

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 06. Okt. 2015 - L 5 AS 629/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 21. August 2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. Aug. 2015 - L 5 AS 432/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 3. Juni 2015 aufgehoben, soweit die aufschiebende Wirkung der Klage vom 22. Mai 2015 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 28. April 2015 in der G

Bundessozialgericht Urteil, 19. Aug. 2015 - B 14 AS 43/14 R

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 8. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 05. Aug. 2015 - B 4 AS 46/14 R

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Juli 2015 - L 5 AS 486/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe 1 Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Aufforderung

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 22. Juli 2015 - 1 K 2549/14

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung entgegenstehender Bescheide verpflichtet, der Klägerin für die Monate November 2013 bis Juli 2014 weitere 46,32 EUR Ausbildungsförderung monatlich zu bewilligen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägeri

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 09. Juni 2015 - S 23 AS 3731/12

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.846,25 EUR zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.846,25 EUR festgesetzt. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten um die Übern

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Apr. 2015 - L 4 AS 63/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Aufforderung des Antrags- u

Landessozialgericht NRW Beschluss, 25. März 2015 - L 6 AS 332/15 B ER und L 6 AS 333/15 B

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 29.1.2015 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 12.1.2015 gegen den Bescheid vom 7.1.2015 wird angeordnet, soweit eine Minderung des Ar

Sozialgericht Trier Urteil, 30. Jan. 2015 - S 4 AS 150/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Aufhebung eines Minderung

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 21. Jan. 2015 - S 4 AS 2983/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 28.02.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.07.2012 wird aufgehoben.2. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist die Au

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Dez. 2014 - L 12 AS 1858/13

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

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Landessozialgericht NRW Beschluss, 12. Juni 2014 - L 7 AS 749/14 B ER und L 7 AS 750/14 B

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Auf die Beschwerden des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 15.04.2014 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig einen Bildungsgutschein zur Förderung der Teilnahme an der ber

Bundessozialgericht Urteil, 02. Apr. 2014 - B 4 AS 26/13 R

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

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Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Feb. 2014 - L 12 AS 4836/12

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor Auf die Berufungen der Kläger werden die Urteile des Sozialgerichts Freiburg vom 24.09.2012 aufgehoben und die Erstattungsbescheide des Beklagten vom 15.12.2011 in der Gestalt des Widerspruchbescheids vom 13.02.2012 insoweit aufgehoben sowie d

Bundessozialgericht Urteil, 20. Feb. 2014 - B 14 AS 65/12 R

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. Feb. 2014 - L 5 AS 997/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 10.02.2014

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 28. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. Das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin gegen Richterin S. wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht z

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