Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

(1) Für Jahre bis zur nächsten Neuermittlung nach § 28 werden die Regelbedarfsstufen jeweils zum 1. Januar nach den Absätzen 2 bis 5 fortgeschrieben.

(2) Zum 1. Januar 2023 werden die Eurobeträge der zum 1. Januar 2022 fortgeschriebenen Regelbedarfsstufen zuerst mit der sich nach Absatz 3 ergebenden Veränderungsrate fortgeschrieben (Basisfortschreibung) und das Ergebnis mit der sich nach Absatz 4 ergebenden Veränderungsrate fortgeschrieben (ergänzende Fortschreibung). Für nachfolgende Fortschreibungen ab dem Jahr 2024 sind jeweils die nicht gerundeten Eurobeträge, die sich aus der Basisfortschreibung des Vorjahres nach Absatz 3 ergeben haben, erneut nach Absatz 3 fortzuschreiben und die sich daraus ergebenden Eurobeträge mit der Veränderungsrate der ergänzenden Fortschreibung nach Absatz 4 fortzuschreiben.

(3) Die Veränderungsrate für die Basisfortschreibung ergibt sich aus der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Mischindex). Für die Ermittlung der jährlichen Veränderungsrate des Mischindexes wird die sich aus der Entwicklung der Preise aller regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen ergebende Veränderungsrate mit einem Anteil von 70 Prozent und die sich aus der Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer ergebende Veränderungsrate mit einem Anteil von 30 Prozent berücksichtigt. Maßgeblich ist jeweils die Veränderungsrate, die sich aus der Veränderung in dem Zwölfmonatszeitraum, der mit dem 1. Juli des Vorvorjahres beginnt und mit dem 30. Juni des Vorjahres endet, gegenüber dem davorliegenden Zwölfmonatszeitraum ergibt.

(4) Maßgeblich für die Veränderungsrate der ergänzenden Fortschreibung der sich nach Absatz 3 ergebenden nicht gerundeten Eurobeträge der Regelbedarfsstufen ist jeweils die bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen in dem Dreimonatszeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni des Vorjahres gegenüber dem gleich abgegrenzten Dreimonatszeitraum des Vorvorjahres. § 28 Absatz 5 Satz 3 gilt entsprechend.

(5) Ergeben sich aus der Fortschreibung nach den Absätzen 2 bis 4 für die Regelbedarfsstufen Eurobeträge, die niedriger als die im Vorjahr geltenden Eurobeträge sind, gelten die für das Vorjahr bestimmten Eurobeträge solange weiter, bis sich aus einer nachfolgenden Fortschreibung höhere Eurobeträge ergeben.

(6) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt das Statistische Bundesamt mit der Ermittlung der jährlichen Veränderungsrate

1.
für den Zeitraum nach Absatz 3 für
a)
die Preise aller regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen und
b)
die durchschnittliche Nettolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer,
2.
für den Zeitraum nach Absatz 4 für die Preise aller regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen.

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Referenzen - Gesetze | § 28a SGB 12

§ 28a SGB 12 zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 28a SGB 12 wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 2 Leistungen in besonderen Fällen


(1) Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch und Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechun

Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG 2021 | § 7 Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben


(1) Die Summen der für das Jahr 2018 ermittelten regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben nach § 5 Absatz 2 und § 6 Absatz 2 werden entsprechend der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch fortgeschriebe
§ 28a SGB 12 wird zitiert von 5 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022).

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 28 Ermittlung der Regelbedarfe


(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Abs

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze


(1) Werden die Regelbedarfsstufen nach § 28 neu ermittelt, gelten diese als neu festgesetzte Regelsätze (Neufestsetzung), solange die Länder keine abweichende Neufestsetzung vornehmen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Regelbedarfe nach § 28a fortge

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe


(1) Bedarfe für Bildung nach den Absätzen 2 bis 6 von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft na

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 40 Verordnungsermächtigung


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates1.die für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung de
§ 28a SGB 12 zitiert 1 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022).

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 28 Ermittlung der Regelbedarfe


(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Abs

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37 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 28a SGB 12.

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Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 6. April 2018 und der Bescheid vom 30. Januar 2019 abgeändert und der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weiteres Arbeitslosengeld II i.H.v. jew

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. März 2019 - L 11 AS 905/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.08.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. März 2019 - L 11 AS 904/18

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Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.08.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 27. Okt. 2016 - S 4 AS 1092/14

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Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 08. August 2014 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 22. August 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. November 2014 sowie in der Fassung der Änderun

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Aug. 2016 - L 16 AS 222/16 B PKH

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 18. Februar 2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Zwischen den Bet

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 01.06.2016 wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Kläger (Beschwerdeführer) steht beim Beklagten im Bezug von Leistungen zur Siche

Sozialgericht Landshut Endurteil, 24. Nov. 2015 - S 11 AY 35/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Im Streit steht die Bewilligung höherer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Mai 2019 - L 11 AS 932/18

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Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.09.2018 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 06.02.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.02.2018 abgewiesen. II

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 23. Aug. 2017 - L 11 AS 529/17 NZB

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Mai 2015 - L 11 AS 53/15

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Mai 2015 - L 11 AS 140/15

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 24. Feb. 2016 - L 11 AS 700/15

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Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2018 - B 4 AS 33/17 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Jan. 2018 - L 4 AS 664/17 B ER

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Sozialgericht Aachen Urteil, 08. Nov. 2016 - S 14 AS 135/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Juni 2016 - 4 S 1094/15

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Sozialgericht Dessau-Roßlau Urteil, 19. Aug. 2015 - S 14 AS 2582/12

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Sozialgericht Köln Urteil, 18. Juni 2015 - S 31 AS 3294/14

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Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 12. Dez. 2014 - S 3 AS 370/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 22 Abs. 1 Satz 1 Z

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 12. Dez. 2014 - S 3 AS 130/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 22 Abs. 1

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor 1. § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 1, Absatz 4, Absatz 5, § 23 Nummer 1, § 77 Absatz 4 Nummer 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch, jeweils in der Fassung von Artikel 2 des Gesetzes zur Er

Landessozialgericht NRW Beschluss, 16. Juli 2014 - L 2 AS 1866/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 11. März 2014 - L 4 AS 398/13 B

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Kläger wenden sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht Dessau-Roßlau. In der Sache beg

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Feb. 2014 - L 19 AS 2286/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.10.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten im Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägeri

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 30. Jan. 2014 - 1 L 1704/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor  Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.  Der Streitwert wird 2.500,00 € festgesetzt. 1Gründe: 2I.3Der am               geborene Antragsteller steht als Polizeibeamter (Besoldungsgruppe A 11 ÜBesO NRW)  b

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. Jan. 2014 - L 9 SO 469/13 WA

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 27.10.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Betei

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. Jan. 2014 - L 9 SO 40/13

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.12.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten str

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Dez. 2013 - L 2 AS 404/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 28.02.2013 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der a

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Dez. 2013 - L 2 AS 397/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 28.02.2013 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbesta

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 29. Okt. 2013 - L 5 AS 644/12 B

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Kläger wenden sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht Dessau-Roßlau. In der Sache beg

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 05. Aug. 2013 - L 8 SO 28/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 05.08.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 28. Juni 2013 abgeändert. Der Antragsgegner wird vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen der Grunds

Bundessozialgericht Urteil, 19. Juni 2012 - B 4 AS 162/11 R

bei uns veröffentlicht am 19.06.2012

Tenor Die Sprungrevision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aurich vom 28. Juli 2011 wird zurückgewiesen. Der Tenor dieses Urteils wird in der Hauptsache klarstellend wie folgt gefas

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Okt. 2011 - L 12 AS 3445/11

bei uns veröffentlicht am 21.10.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 22. Juli 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist d

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 11. Jan. 2011 - 4 K 2623/10

bei uns veröffentlicht am 11.01.2011

Tenor Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bewilligt.Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 22,80

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 09. Dez. 2009 - L 9 SO 5/09

bei uns veröffentlicht am 09.12.2009

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 30. Januar 2009 dahingehend geändert, dass der Beklagte verurteilt wird, über die Beihilfe für ein Fernsehgerät für den Kläger unter Beachtung der Rechtsauf

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(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
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