Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 40 Verordnungsermächtigung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1.
die für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 maßgeblichen Prozentsätze zu bestimmen und
2.
die Anlagen zu den §§ 28 und 34 um die sich durch die Fortschreibung nach Nummer 1 zum 1. Januar eines Jahres ergebenden Regelbedarfsstufen sowie um die sich aus der Fortschreibung nach § 34 Absatz 3a Satz 1 und 2 ergebenden Teilbeträge zu ergänzen.
Der Prozentsatz nach Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 28a Absatz 3 ist auf zwei Dezimalstellen zu berechnen; die zweite Dezimalstelle ist um eins zu erhöhen, wenn sich in der dritten Dezimalstelle eine der Ziffern von 5 bis 9 ergibt. Der Prozentsatz nach Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 28a Absatz 4 ist auf eine Dezimalstelle zu berechnen; die erste Dezimalstelle ist um eins zu erhöhen, wenn sich in der zweiten Dezimalstelle eine der Ziffern von 5 bis 9 ergibt. Die Bestimmungen nach Satz 1 erfolgen bis spätestens zum Ablauf des 31. Oktober des jeweiligen Jahres.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 2 Leistungen in besonderen Fällen


(1) Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch und Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechun
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze


(1) Werden die Regelbedarfsstufen nach § 28 neu ermittelt, gelten diese als neu festgesetzte Regelsätze (Neufestsetzung), solange die Länder keine abweichende Neufestsetzung vornehmen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Regelbedarfe nach § 28a fortge

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe


(1) Bedarfe für Bildung nach den Absätzen 2 bis 6 von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft na
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 28 Ermittlung der Regelbedarfe


(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Abs

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe


(1) Bedarfe für Bildung nach den Absätzen 2 bis 6 von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft na

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen


(1) Für Jahre bis zur nächsten Neuermittlung nach § 28 werden die Regelbedarfsstufen jeweils zum 1. Januar nach den Absätzen 2 bis 5 fortgeschrieben. (2) Zum 1. Januar 2023 werden die Eurobeträge der zum 1. Januar 2022 fortgeschriebenen Regelbeda

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Nov. 2010 - VII ZB 111/09

bei uns veröffentlicht am 25.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 111/09 vom 25. November 2010 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 850d Abs. 1 Satz 2, § 850f Abs. 2 Wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2005 - XII ZB 234/03

bei uns veröffentlicht am 26.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 234/03 vom 26. Januar 2005 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2; SGB XII § 82 Abs. 1 Kindergeld, das die um Prozeßkostenhilfe nachsuchende Partei bezieht

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Jan. 2008 - XII ZR 170/05

bei uns veröffentlicht am 09.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 170/05 Verkündet am: 9. Januar 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. März 2019 - L 11 AS 335/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 6. April 2018 und der Bescheid vom 30. Januar 2019 abgeändert und der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weiteres Arbeitslosengeld II i.H.v. jew

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. März 2019 - L 11 AS 905/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.08.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Sozialgericht Landshut Endurteil, 24. Nov. 2015 - S 11 AY 35/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Im Streit steht die Bewilligung höherer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Landgericht Bamberg Beschluss, 28. Feb. 2017 - 3 T 26/17

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 29.11.2016 (Az.: 610 M 7257/15) in Ziffer 1 des Beschlusses abgeändert: Der Freibetrag des Schuldners aus dem Pfändungs- und Übe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Nov. 2014 - L 8 SO 5/14

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 25. September 2013 sowie der Bescheid vom 20. Juni 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. August 2011 werden insoweit abgeändert, als die Klägerin anstelle von 1.385,

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 26. Jan. 2018 - L 4 AS 664/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 31. August 2017 über die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen. Der Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 31. A

Sozialgericht Aachen Urteil, 08. Nov. 2016 - S 14 AS 135/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über den Zeitraum von Januar 2016 bis Februar 2016 über die Höhe des Regelbedarfes im Jahr 2016. 3Mit Bescheid vom 22.06.2015 in der Fassung der

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 01. Okt. 2015 - L 7 SO 118/14

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 19. November 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten sind höhere Leistungen der Grund

Sozialgericht Dessau-Roßlau Urteil, 19. Aug. 2015 - S 14 AS 2582/12

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor 1. Unter Abänderung des Bescheides vom 8. März 2012 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 23. April 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Oktober 2012 sowie in der Fassung des Änderungsbescheides vom 6. November 2012 in Ge

Sozialgericht Köln Urteil, 18. Juni 2015 - S 31 AS 3294/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt die Bewilligung höherer Regelleistung sowie höherer Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung für die Zeit vom 01.12.2013 b

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 12. Dez. 2014 - S 3 AS 370/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 22 Abs. 1 Satz 1 Z

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 12. Dez. 2014 - S 3 AS 130/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 22 Abs. 1

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor 1. § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 1, Absatz 4, Absatz 5, § 23 Nummer 1, § 77 Absatz 4 Nummer 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch, jeweils in der Fassung von Artikel 2 des Gesetzes zur Er

Sozialgericht Duisburg Urteil, 01. Apr. 2014 - S 44 AY 140/12

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist in einem Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X, ob dem Kläger für die Zeit vom 10.06.2010 bis 31.12.2010 Leistungen nach § 3 A

Sozialgericht Duisburg Urteil, 01. Apr. 2014 - S 44 AY 139/12

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist in einem Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X, ob den Klägern für die Zeit vom 10.06.2010 bis 31.12.2010 Leistungen nach §

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 11. März 2014 - L 4 AS 398/13 B

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Kläger wenden sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht Dessau-Roßlau. In der Sache beg

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Feb. 2014 - L 19 AS 2286/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.10.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten im Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Klägeri

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. Jan. 2014 - L 9 SO 469/13 WA

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 27.10.2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Betei

Landessozialgericht NRW Urteil, 16. Jan. 2014 - L 9 SO 40/13

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.12.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten str

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 29. Okt. 2013 - L 5 AS 644/12 B

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Kläger wenden sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht Dessau-Roßlau. In der Sache beg

Bundessozialgericht Urteil, 26. Juni 2013 - B 7 AY 6/12 R

bei uns veröffentlicht am 26.06.2013

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 24. April 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Sept. 2012 - B 8 SO 4/11 R

bei uns veröffentlicht am 20.09.2012

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 3. Dezember 2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verurteilt wird, dem Kläger für den Zeitraum

Bundessozialgericht Urteil, 09. Juni 2011 - B 8 SO 11/10 R

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an diese

Bundessozialgericht Urteil, 09. Juni 2011 - B 8 SO 1/10 R

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. November 2009 aufgehoben, soweit darin über die Regelsatzleistung entschieden worden ist,

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 13. Apr. 2010 - 2 Ws (Reh) 15/10, 2 Ws Reh 15/10

bei uns veröffentlicht am 13.04.2010

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Kammer für Rehabilitierungsverfahren des Landgerichts Magdeburg vom 08. Oktober 2009 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht frei von Gerichtskosten. Die notwendigen Auslagen

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2010 - B 8 SO 17/09 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2010

Tatbestand 1 Im Streit sind um 67 Euro pro Monat höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die Zeit vom 1.5. bis 31.10.2005.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 08. Apr. 2009 - I WsRH 5/09

bei uns veröffentlicht am 08.04.2009

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss wird hinsichtlich der Ziffern 1 und 3 seines Tenors aufgehoben. 2. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Beschwerdeführers vom 06.05.2008 - III Reha 4250/1E - 216/07 - wird als unbeg

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Nov. 2007 - L 7 SO 4180/06

bei uns veröffentlicht am 22.11.2007

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Bek

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 01. Feb. 2007 - L 7 SO 4267/05

bei uns veröffentlicht am 01.02.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 12. Oktober 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Der am ... 1966 geborene Kläger

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 15. Feb. 2006 - 16 WF 15/06

bei uns veröffentlicht am 15.02.2006

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Heidelberg vom 21.11.2005 in der Fassung des Beschlusses vom 23.12.2005 (33 F 146/05) wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1 Das Amtsgericht

Sozialgericht Schleswig Urteil, 14. Sept. 2005 - S 17 SO 192/05

bei uns veröffentlicht am 14.09.2005

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 14.12.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20. April 2005 verurteilt, dem Kläger ab dem 1. Januar 2005 Leistungen der Grundsicherung für Erwerbsunfähige unter Zugrundelegun

SGSCHLE S 17 SO 82/05 ER

bei uns veröffentlicht am 04.05.2005

Tenor Die Antragsgegnerin wird verpflichtet dem Antragsteller zu 2) weitere 34,00 Euro pro Monat seit dem 29. April 2005 bis zum 31. Juli 2005 zu zahlen. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller zu 2) seine notwendigen Auslagen zu erstatten.

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(1) Für Jahre bis zur nächsten Neuermittlung nach § 28 werden die Regelbedarfsstufen jeweils zum 1. Januar nach den Absätzen 2 bis 5 fortgeschrieben. (2) Zum 1. Januar 2023 werden die Eurobeträge der zum 1. Januar 2022 fortgeschriebenen Regelbedarfsstufen...
(1) Bedarfe für Bildung nach den Absätzen 2 bis 6 von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach Absatz 7...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
(1) Bedarfe für Bildung nach den Absätzen 2 bis 6 von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach Absatz 7...
(1) Für Jahre bis zur nächsten Neuermittlung nach § 28 werden die Regelbedarfsstufen jeweils zum 1. Januar nach den Absätzen 2 bis 5 fortgeschrieben. (2) Zum 1. Januar 2023 werden die Eurobeträge der zum 1. Januar 2022 fortgeschriebenen Regelbedarfsstufen...