Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 6 Eigenverantwortung

(1) Die Versicherten sollen durch gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an Vorsorgemaßnahmen und durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

(2) Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit haben die Pflegebedürftigen an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der aktivierenden Pflege mitzuwirken, um die Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern.

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Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, Verordnungsermächtigung


(1) Der Beitragssatz beträgt, vorbehaltlich des Satzes 2, bundeseinheitlich 3,4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder; er wird grundsätzlich durch Gesetz festgesetzt. Die Bundesregierung wird ermächtigt, den Beitragssatz nach Satz

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 254 BGB.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Nov. 2014 - L 2 P 20/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 25. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die Revi

Sozialgericht München Urteil, 12. Nov. 2015 - S 2 P 132/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung nach

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - B 3 P 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. November 2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an d

Bundessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2014 - B 5 RE 4/14 R

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor Die Revision des Klägers wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nich

Landessozialgericht NRW Urteil, 27. Nov. 2013 - L 10 P 74/12

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 27.04.2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 1.536 EUR fest