Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 39 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird.

(2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.

(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.

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Referenzen - Urteile | § 4 BGSG 1994

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475 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 4 BGSG 1994.

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2019 - III ZR 4/18

bei uns veröffentlicht am 11.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 4/18 Verkündet am: 11. April 2019 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 81

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2019 - L 5 KR 394/18

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 14.08.2018 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2019 - L 9 EG 40/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2019

Tenor I. Auf die Berufung wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20. September 2018 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheids vom 16. Mai 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Juni 2

Sozialgericht München Urteil, 23. Nov. 2017 - S 38 KA 1487/14

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegenstand der zum Sozialgericht München eingelegten Klage sind die Honorarbescheide für die Quartale in der F

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Nov. 2016 - L 11 AS 721/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.09.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozessk

Sozialgericht München Beschluss, 08. Nov. 2016 - S 44 KR 218/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor I. Der Bescheid vom 02.02.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.08.2016 wird aufgehoben. II. Die Beklage wird verurteilt, die Klägerin aufgrund der gemäß § 13 Abs. 3a Satz. 6 Fünftes Buch Sozialg

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2016 - L 8 SO 295/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Oktober 2014 wird abgeändert. Die Bescheide des Beklagten vom 19.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte hat dem Kläger

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 10 AL 93/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 20.03.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Mai 2016 - L 7 AS 76/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 21. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Feb. 2014 - L 7 AS 642/12

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tatbestand Der Kläger begehrt für einen Teil des Septembers 2009 Arbeitslosengeld II, obwohl er am 04.09.2009 zur Haftentlassung Überbrückungsgeld erhalten hatte. Der 1959 geborene alleinstehende Kläger war von September 2008 bis

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Jan. 2014 - L 8 SO 226/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 07.01.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 11. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskoste

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 11. Feb. 2014 - L 7 AS 86/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Gründe I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf.) begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vom Beschwerdegegner und Beklagten (Bg.) die Übernahme von Weiterbildungskosten. Mit Schreiben vom 22.11.2013 beantragte der

Sozialgericht Landshut Schlussurteil, 22. Jan. 2014 - S 10 R 5023/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 14.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.03.2013 wird insoweit aufgehoben, als darin Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum 01.10.2006 bis 31.12.2009 nachgefordert werden.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Juli 2018 - L 13 R 729/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. August 2016 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 25. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Mai 20

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Sept. 2016 - L 10 AL 17/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 23.09.2015 aufgehoben. Die Klage gegen die Bescheide vom 03.09.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.10.2012 wird abgewiesen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Sept. 2016 - L 20 KR 597/15

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.11.2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 19.02.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.09.2015 abgewiesen. II.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Mai 2016 - L 5 KR 442/13

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 26.09.2013 in Ziffer II aufgehoben, im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten auch der Berufung.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 05. Feb. 2015 - RN 5 K 14.1327

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Juli 2016 - L 7 AS 77/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 21. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Juli 2018 - L 7 AS 452/18

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 25. April 2018 - S 16 AS 142/17 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2016 - L 13 R 196/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Februar 2014 sowie des Bescheids der Beklagten vom 18. Februar 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. November 2011 verurteilt,

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 12. Apr. 2016 - S 10 KR 50/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Kosten für die Durchführung einer bariatrischen Operation in Höhe von 8.237,09 Euro zu erstatten sowie sie von den Folgebehandlungskosten freizustellen. II. Der Bescheid

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2018 - L 18 SO 38/18

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 14.02.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Aug. 2014 - 12 B 14.805

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. Dezember 2013 - M 18 K 11.6206 - wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die in der Jugendhilfeangelegenheit J. H. im Zeitraum vom 22. Augus

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 7 AS 548/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Absetzungsbeträge Anfechtungsklage Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Nichtigkeitsgründe Titel: Normenkette: Leitsatz: in dem Rechts

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - L 7 AS 547/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 16. Juni 2014, S 11 AS 1113/12, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. III. Die R

Sozialgericht München Endurteil, 24. Jan. 2018 - S 46 AS 1426/15

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid 08.12.2015 und den Erstattungsbescheid vom 08.12.2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Apr. 2017 - L 7 AS 755/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 10.10.2016 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten zu 3/4 zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tat

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Apr. 2015 - L 7 AS 806/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 19. November 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 13. Apr. 2015 - L 8 AY 6/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts München vom 11. März 2015 wird aufgehoben. II. Es wird festgestellt, dass der Widerspruch vom 8.9.2014 gegen den Bescheid vom 29.8.2014 aufschiebende Wirkung hat. III. Der Antragsgegner wi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Feb. 2015 - L 7 AS 781/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30. Mai 2014 wird als unzulässig verworfen, soweit sie die Zeit ab 20. November 2014 betrifft. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. II. Die Klage

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. März 2014 - L 20 R 689/11

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10.05.2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Nov. 2014 - L 8 SO 128/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 11. Juli 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Feb. 2015 - L 12 EG 11/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 13.02.2014, Az. S 7 EG 36/12, abgeändert und der Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 18.03.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides v

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Feb. 2018 - L 4 KR 526/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 10. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. III. Die Revi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2018 - L 11 AS 162/17

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 06.10.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Mai 2018 - L 11 AS 161/17

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 06.10.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Jan. 2015 - L 5 KR 41/12

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 26. Januar 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2015 - L 7 AS 130/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 17. Dezember .2013 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Abänderung der beiden Bescheide vom 09.04.2013, die den Monat Dezember 2012 betreffen, verurteilt, dem Kläg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2017 - 12 CE 17.831

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. März 2017 (Az. W 3 E 17.45) ist in Ziffern I. und II. wirkungslos. III. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 18. Dez. 2014 - L 7 AS 722/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 29. August 2014, Az.: S 15 AS 840/14 ER wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. März 2018 - L 11 AS 620/16

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor I. Ziffer I. des Tenors des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Bayreuth vom 16.08.2016 wird zur Klarstellung dahingehend abgeändert, dass der Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 09.11.2015 in der Gestalt des Widerspr

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. März 2018 - L 11 AS 52/16

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 14.10.2015 wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten. I

Sozialgericht München Urteil, 18. Mai 2015 - S 8 EG 1/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.09.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.12.2013 verurteilt, dem Kläger für seinen am 03.07.2012 geborenen Sohn B. im zehnten und elften Lebensmonat (=

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Dez. 2018 - L 19 R 895/14

bei uns veröffentlicht am 05.12.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 30.09.2014 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Juni 2017 - L 16 AS 291/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 28. Februar 2017 unter Ziffer I und II aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage vom 04.04.2017 gegen die Eingliederungsverw

Sozialgericht Augsburg Beschluss, 28. Feb. 2017 - S 14 AS 189/17 ER

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 09.02.2017 gegen die Eingliederungsverwaltungsakte vom 12.01.2017 und 02.02.2017 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatt

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Dez. 2018 - L 9 AL 298/15

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 19. November 2015 abgeändert. Die Bescheide der Beklagten vom 27. Februar 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. Mai 2014 werden insoweit aufgehob

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 80/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Kläger verfolgen mit ihrer Klage die Verpflichtung des Beklagten, die Eingliederungsverwaltungsakte

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 06. Okt. 2016 - S 17 AS 77/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig die Rechtmäßigkeit sämtlicher Meldeaufforderungen, die der Beklagt