Werkstättenverordnung - SchwbWV | § 10 Begleitende Dienste

(1) Die Werkstatt muß zur pädagogischen, sozialen und medizinischen Betreuung der behinderten Menschen über begleitende Dienste verfügen, die den Bedürfnissen der behinderten Menschen gerecht werden. Eine erforderliche psychologische Betreuung ist sicherzustellen. § 9 Abs. 1 gilt entsprechend.

(2) Für je 120 behinderte Menschen sollen in der Regel ein Sozialpädagoge oder ein Sozialarbeiter zur Verfügung stehen, darüber hinaus im Einvernehmen mit den zuständigen Rehabilitationsträgern pflegerische, therapeutische und nach Art und Schwere der Behinderung sonst erforderliche Fachkräfte.

(3) Die besondere ärztliche Betreuung der behinderten Menschen in der Werkstatt und die medizinische Beratung des Fachpersonals der Werkstatt durch einen Arzt, der möglichst auch die an einen Betriebsarzt zu stellenden Anforderungen erfüllen soll, müssen vertraglich sichergestellt sein.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 37 Häusliche Krankenpflege


(1) Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen neben der ärztl
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Werkstättenverordnung - SchwbWV | § 9 Werkstattleiter, Fachpersonal zur Arbeits- und Berufsförderung


(1) Die Werkstatt muß über die Fachkräfte verfügen, die erforderlich sind, um ihre Aufgaben entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen der behinderten Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer individuellen Förderung von beh

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 01. Juli 2015 - S 12 KR 512/12

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit ... - Sozialverwaltung -, vertreten durch den Bezirkstagspräsidenten, ... wegen B., geb. ... 2005 - - - Kläger - gegen AOK ... - Die Gesundheitskasse, Direktion ..., vertr

Bundessozialgericht Beschluss, 16. März 2017 - B 3 KR 43/16 B

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 26. August 2016 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juli 2015 - L 11 KR 3010/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 28.05.2014 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt die Frei

Bundessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - B 3 KR 16/14 R

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. März 2014 - L 4 KR 119/12 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an d

Bundessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2015 - B 3 KR 10/14 R

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. April 2014 und des Sozialgerichts Hamburg vom 6. Februar 2012 geändert und die Klage abgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2015 - B 3 KR 11/14 R

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. April 2014 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozia

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 01. März 2013 - L 4 KR 3797/11

bei uns veröffentlicht am 01.03.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 28. Juli 2011 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Urteilstenor wie folgt gefasst wird:Der Bescheid der Beklagten vom 13. Januar 2010 in der Fassung des Besch

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Okt. 2012 - L 4 KR 30/10

bei uns veröffentlicht am 24.10.2012

Tenor 1. Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 5. Februar 2010 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Bescheide der Beklagten vom 18. Juni und 29. Juli 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. August 2009 rechtswid

Sozialgericht Rostock Beschluss, 31. Aug. 2009 - S 4 ER 196/09

bei uns veröffentlicht am 31.08.2009

Tenor Die Antragsgegnerin wird vorläufig für die Dauer von drei Monaten, längstens bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen zur Teilhabe zu gewähren und die Aufwendungen für eine Vertrauens- und Bezugsperson

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2006 - L 5 AL 4767/03

bei uns veröffentlicht am 22.02.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 2. Oktober 2003 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1

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(1) Die Werkstatt muß über die Fachkräfte verfügen, die erforderlich sind, um ihre Aufgaben entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen der behinderten Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer individuellen Förderung von behinderten...
(1) Die Werkstatt muß über die Fachkräfte verfügen, die erforderlich sind, um ihre Aufgaben entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen der behinderten Menschen, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer individuellen Förderung von behinderten...