Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV | § 1 Geltungsbereich

Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV | § 1 Geltungsbereich
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Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten.

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published on 24/11/2016 00:00

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. April 2014 (BGBl. I S. 326) auf die Wildschweinehaltung der Kläger im Wildpark ...
published on 21/12/2017 00:00

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt. Gründ
published on 04/06/2013 00:00

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 A 25/13 gegen die Nummern 1, 2 und 3 der tierseuchenrechtlichen Verfügung des Antragsgegners vom 3. Januar 2013 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der
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