Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG | § 85 Unvermessene Flächen

(1) Sind die Grenzen der Flächen, auf die sich das Nutzungsrecht erstreckt, nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen (unvermessene Flächen) oder wurde eine Bebauung nach den §§ 4 bis 7 und 12 ohne Bestellung eines Nutzungsrechts vorgenommen, erfolgt die Bestimmung des Teils des Grundstücks, auf den sich die Nutzungsbefugnis des Erbbauberechtigten erstreckt oder der vom Stammgrundstück abgeschrieben werden soll, nach den Vorschriften des Bodensonderungsgesetzes.

(2) Einigungen der Beteiligten über den Verlauf der Nutzungsrechtsgrenzen und des Grundstücks sind zulässig.

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Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG | § 12 Bebauung


(1) Bebauungen im Sinne dieses Kapitels sind die Errichtung von Gebäuden sowie bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, wenn 1. schwere Bauschäden vorlagen und die Nutzbarkeit des Gebäudes wiederhergestellt wurde (Rekonstruktion) oder2. die Nutzun

Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG | § 4 Bauliche Nutzungen


Die Bestimmungen dieses Kapitels sind anzuwenden auf 1. den Erwerb oder den Bau eines Eigenheimes durch oder für natürliche Personen (§ 5),2. den staatlichen oder genossenschaftlichen Wohnungsbau (§ 6),3. den Bau von Wohngebäuden durch landwirtschaft

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2001 - V ZR 239/00

bei uns veröffentlicht am 18.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 239/00 Verkündet am: 18. Mai 2001 R i e g e l , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2003 - V ZR 209/02

bei uns veröffentlicht am 11.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 209/02 Verkündet am: 11. April 2003 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 14. Jan. 2015 - 12 U 15/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Dezember 2013 verkündete Einzelrichterurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Halle teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.

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(1) Bebauungen im Sinne dieses Kapitels sind die Errichtung von Gebäuden sowie bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, wenn 1. schwere Bauschäden vorlagen und die Nutzbarkeit des Gebäudes wiederhergestellt wurde (Rekonstruktion) oder2. die Nutzungsart des...