Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG | § 61 Grundsatz
(1) Der Nutzer kann vom Grundstückseigentümer die Annahme eines Angebots für einen Grundstückskaufvertrag verlangen, wenn der Inhalt des Angebots den Bestimmungen der §§ 65 bis 74 entspricht.
(2) Der Grundstückseigentümer kann vom Nutzer den Ankauf des Grundstücks verlangen, wenn

Referenzen - Veröffentlichungen | § 61 SachenRBerG
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Immobilienrecht: Anspruch auf Begründung einer Erschließungsdienstbarkeit
09.04.2015
Für eine einschränkende Auslegung von § 116 SachenRBerG ist kein Raum, wenn die Erschließung einer nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz bereinigungsfähigen Hauptnutzung rechtlich abgesichert werden soll.

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§ 61 SachenRBerG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
§ 61 SachenRBerG wird zitiert von 3 anderen §§ im Sachenrechtsbereinigungsgesetz.
Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG | § 22 Genossenschaftlich genutzte Flächen
(1) Soweit ein Nutzungsrecht für den Eigenheimbau zugewiesen worden ist oder ein Eigenheim von oder mit Billigung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft oder aufgrund Nutzungsvertrages mit der Gemeinde errichtet worden ist, beziehen sich
Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG | § 104 Verfahrensvoraussetzungen
Der Kläger hat für eine Klage auf Feststellung über den Inhalt eines Erbbaurechts oder eines Ankaufsrechts nach Maßgabe der §§ 32, 61, 81 und 82 den notariellen Vermittlungsvorschlag und das Abschlußprotokoll vorzulegen. Fehlt es an dem in Satz 1 bez
Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG | § 27 Restflächen
(1) Die Ansprüche nach den §§ 32 und 61 erfassen auch Restflächen. Restflächen sind Grundstücksteile, auf die sich der Anspruch des Nutzers nach den §§ 21 bis 23 und 25 nicht erstreckt, wenn diese nicht in angemessenem Umfang baulich oder wirtschaftl
§ 61 SachenRBerG zitiert 1 andere §§ aus dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.
Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG | § 65 Kaufgegenstand
(1) Kaufgegenstand ist das mit dem Nutzungsrecht belastete oder bebaute Grundstück oder eine abzuschreibende Teilfläche.
(2) Ist eine Teilung eines bebauten Grundstücks nicht möglich oder unzweckmäßig (§ 66 Abs. 2), ist als Kaufgegenstand ein Miteig

19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 61 SachenRBerG.
Bundesgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2007 - V ZR 26/07
bei uns veröffentlicht am 26.10.2007
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 26/07 Verkündet am: 26. Oktober 2007 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
Bundesgerichtshof Urteil, 22. Sept. 2017 - V ZR 255/16
bei uns veröffentlicht am 22.09.2017
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL V ZR 255/16 Verkündet am: 22. September 2017 Rinke Justizamtsangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2009 - V ZR 175/08
bei uns veröffentlicht am 20.11.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 175/08 Verkündet am: 20. November 2009 Lesniak, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH
Bundesgerichtshof Urteil, 13. Mai 2005 - V ZR 191/04
bei uns veröffentlicht am 13.05.2005
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 191/04 Verkündet am: 13. Mai 2005 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B