Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung

(1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswert

1.
nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen; soll ein bestimmter Gegenstand gepfändet werden und hat dieser einen geringeren Wert, ist der geringere Wert maßgebend; wird künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen nach § 850d Absatz 3 der Zivilprozessordnung gepfändet, sind die noch nicht fälligen Ansprüche nach § 51 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen und § 9 der Zivilprozessordnung zu bewerten; im Verteilungsverfahren (§ 858 Absatz 5, §§ 872 bis 877 und 882 der Zivilprozessordnung) ist höchstens der zu verteilende Geldbetrag maßgebend;
2.
nach dem Wert der herauszugebenden oder zu leistenden Sachen; der Gegenstandswert darf jedoch den Wert nicht übersteigen, mit dem der Herausgabe- oder Räumungsanspruch nach den für die Berechnung von Gerichtskosten maßgeblichen Vorschriften zu bewerten ist;
3.
nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger hat, und
4.
in Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft (§ 802c der Zivilprozessordnung) sowie in Verfahren über die Einholung von Auskünften Dritter über das Vermögen des Schuldners (§ 802l der Zivilprozessordnung) nach dem Betrag, der einschließlich der Nebenforderungen aus dem Vollstreckungstitel noch geschuldet wird; der Wert beträgt jedoch höchstens 2 000 Euro.

(2) In Verfahren über Anträge des Schuldners ist der Wert nach dem Interesse des Antragstellers nach billigem Ermessen zu bestimmen.

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 9 Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen


Der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen wird nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges berechnet. Bei bestimmter Dauer des Bezugsrechts ist der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge maßgebend, wenn er der geringere

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 51 Unterhaltssachen und sonstige den Unterhalt betreffende Familiensachen


(1) In Unterhaltssachen und in sonstigen den Unterhalt betreffenden Familiensachen, soweit diese jeweils Familienstreitsachen sind und wiederkehrende Leistungen betreffen, ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderte Be

Zivilprozessordnung - ZPO | § 802c Vermögensauskunft des Schuldners


(1) Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen, sein Geburtsdatum un

Zivilprozessordnung - ZPO | § 850d Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen


(1) Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind da

Zivilprozessordnung - ZPO | § 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers


(1) Der Gerichtsvollzieher darf vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 folgende Maßnahmen durchführen, soweit sie zur Vollstreckung erforderlich sind:1.Erhebung des Namens und der Vornamen oder der Firma sowie der Anschrift der derzeitigen Arbeitgeber des S

Zivilprozessordnung - ZPO | § 858 Zwangsvollstreckung in Schiffspart


(1) Für die Zwangsvollstreckung in die Schiffspart (§§ 489 ff. des Handelsgesetzbuchs) gilt § 857 mit folgenden Abweichungen. (2) Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht zuständig, bei dem das Register für das Schiff geführt wird. (3) D

Zivilprozessordnung - ZPO | § 882 Verfahren nach dem Urteil


Auf Grund des erlassenen Urteils wird die Auszahlung oder das anderweite Verteilungsverfahren von dem Verteilungsgericht angeordnet.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 872 Voraussetzungen


Das Verteilungsverfahren tritt ein, wenn bei der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen ein Geldbetrag hinterlegt ist, der zur Befriedigung der beteiligten Gläubiger nicht hinreicht.

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71 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2019 - I ZB 49/18

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 49/18 vom 31. Januar 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2019:310119BIZB49.18.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Januar 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Nov. 2015 - III ZB 96/15

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 96/15 vom 26. November 2015 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. November 2015 durch die Richter Seiters, Wöstmann, Tombrink, Dr. Remmert und Reiter beschlossen: Die Erinner

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. März 2019 - I ZB 81/18

bei uns veröffentlicht am 28.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 81/18 vom 28. März 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2019:280319BIZB81.18.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. März 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, die

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2019 - XII ZB 116/19

bei uns veröffentlicht am 03.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 116/19 vom 3. Juli 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1379; FamFG §§ 61 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 a) Belege, die ein Auskunftspflichtiger vorlegen soll, müs

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 12/16 vom 11. Mai 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 61 Abs. 1; RVG § 25 Abs. 1 Nr. 3; FamGKG § 42 Abs. 1 und 3 Zum Wert des Beschwerdegegenstands für die B

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 73/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 73/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB73.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 72/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 72/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB72.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 71/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 71/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB71.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 70/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 70/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB70.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 69/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 69/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB69.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 68/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 68/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB68.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 67/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 67/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB67.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 66/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 66/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB66.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 65/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 65/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB65.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2018 - I ZB 120/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 120/17 vom 20. September 2018 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Gebühr für Drittauskunft ZPO § 802l; RVG § 18 Abs. 1 Nr. 1; RVG-VV Nr. 3309 a) Der Antrag

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2018 - I ZB 32/18

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 32/18 vom 31. Oktober 2018 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2018:311018BIZB32.18.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Oktober 2018 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2008 - XII ZR 108/05

bei uns veröffentlicht am 10.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL XII ZR 108/05 Verkündet am: 10. Dezember 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bu

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2012 - I ZB 65/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 65/11 vom 16. Mai 2012 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 732, 794 Abs. 1 Nr. 5 Die Erteilung und der Umfang einer Vollmacht zur Erklärung der Unterwer

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Jan. 2018 - M 11 M 17.38314

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor I. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 8. Februar 2017 wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antrags

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2018 - 22 C 18.583, 22 C 18.667

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor Die Gegenstandwerte der unter den Aktenzeichen 22 C 18.583 und 22 C 18.667 geführten Beschwerden des Vollstreckungsschuldners gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 29. Januar 2018 (M 19 X 17.5464 u

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2017 - 8 S 16.2622

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. III. Der Gegenstandswert beträgt 2.500 Euro.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Feb. 2017 - 8 S 16.2620

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. III. Der Gegenstandswert beträgt 5.000 Euro Gründe I.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Jan. 2019 - M 22 M 18.33549

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Antragstellerin (vormals Beklagte) wurde mit rechtskräftigem Geri

Landgericht Memmingen Beschluss, 14. Sept. 2017 - 44 T 1097/17

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor I. Die sofortige Beschwerde des Gläubigers vom 08.08.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Günzburg – Abteilung für Vollstreckungssachen – vom 28.07.2017 (Az.: M 1666/17) wird kostenfällig als unbegründet

Landgericht Memmingen Beschluss, 08. März 2017 - 44 T 1513/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor I. Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 13.10.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... vom 29.09.2016 (Aktenzeichen: 50 M 2930/15) wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen. II. Der Streitw

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Feb. 2018 - 13 W 101/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor Die Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Landshut vom 14.12.2017, Az. 54 O 2375/04, wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Beschwerde g

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Dez. 2014 - 15 C 14.2514

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Tenor Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. Oktober 2014 (Au 4 V 14.1300) wird aufgehoben. Gründe Die nach § 68 Abs. 1 GKG zulässige Streitwertbeschwerde hat Erfolg, die Wertfestsetzung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Dez. 2014 - 15 C 14.2279

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Ziffer IV des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. September 2014 (Au 4 V

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Dez. 2014 - 15 C 14.2278

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. September 2014 (Au 4 V

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Juni 2015 - 29 W 885/15

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Gläubigerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 27.03.2015 in Ziffer III. dahingehend abgeändert, dass der Streitwert des Anordnungsverfahrens auf 15.000,00 €

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Aug. 2018 - M 22 M 17.38526

bei uns veröffentlicht am 14.08.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antrag auf Festsetzung eines Gegenstandswertes in Höhe von 1.250 Euro wird abgelehnt. III. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Juli 2018 - M 22 M 17.35617

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor I. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 8. März 2017 wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe Die nach §§ 165, 151 VwGO zulässi

Landgericht Memmingen Beschluss, 16. Mai 2017 - 44 T 68/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor I. Die sofortige Beschwerde des Gläubigers vom 11.01.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 04.01.2017 (Az.: 14 M 4160/16) wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen. II. Der Streitwert f

Landgericht Memmingen Beschluss, 16. März 2017 - 44 T 95/17

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor Beschluss I. Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 22.01.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Günzburg vom 18.01.2017 (Az.: M 3330/16) wird kostenfällig als unzulässig verworfen. II. Der Streitwert für das B

Landgericht Memmingen Beschluss, 09. Aug. 2017 - 44 T 835/17

bei uns veröffentlicht am 09.08.2017

Tenor I. Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 25.06.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm - Abteilung für Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen - vom 09.06.2017 (Az.: 14 M 1618/17) wird kostenfällig al

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Nov. 2014 - 20 W 2267/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor I. Die Beschwerde des Gläubigers und Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 30.07.2014, Az. 16 T 23920/13, wird zurückgewiesen. II. Der Gläubiger und Beschwerdeführer hat die gerichtlichen

Landgericht Memmingen Beschluss, 24. Jan. 2017 - 44 T 1803/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor I. Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 19.12.2016 gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Memmingen vom 22.01.2015 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 29.12.2016 (Az.: 1 M 3387/14) wird kostenfällig als unb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2017 - 8 C 16.1648

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Vollstreckungsgläubiger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Gegenstandswert wird für beide Rechtszüge auf jeweils 1.000 Euro festgesetzt. G

Landgericht Bamberg Beschluss, 13. Dez. 2018 - 3 T 304/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Forchheim vom 20.11.2018, Az. 1 M 2131/18, wird zurückgewiesen. 2. Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Gegenst

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 31. Jan. 2018 - 19 AV 7077/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe 1 Der Vollstreckungsgläubiger beantragt, für das vorliegende Verfahren den Gegenstandswert festzusetzen (vgl. § 33 Abs. 1 RVG). I. 2 Mit Gerichtsbescheid vom 23.

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2017 - VII ZB 22/16

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 22/16 vom 1. Februar 2017 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO §§ 766, 732, 724 Die materielle Richtigkeit der erteilten Vollstreckungsklausel ist gru

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 31. Okt. 2016 - I-7 W 67/16

bei uns veröffentlicht am 31.10.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 12. September 2016 wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. August 2016 abgeändert. Gegen die Schuldnerin wird wegen Nichterfüllung der ihr durch Teilanerkenntni

Amtsgericht Detmold Beschluss, 26. Okt. 2016 - 33 F 219/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Der Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen die Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. II. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet. III. Der Wert der anwaltlichen Tätigkei

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2016 - I ZB 58/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 58/15 vom 16. Juni 2016 in der Zwangsvollstreckungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 756 Abs. 1, § 766 Abs. 1 Satz 1 a) Ist der Schuldner zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zu

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 31. Juli 2015 - 4 W 86/14

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners wird der Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld vom 23.05.2014 in der Fassung des Teil-Abhilfebeschlusses des Landgerichts vom 06.08.2014 abgeändert

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 21. Mai 2015 - 4 W 77/14

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor Die Beschwerde der Schuldnerin gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes in dem Beschluss der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum vom 27.05.2014 wird zurückgewiesen. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebü

Landgericht Tübingen Beschluss, 14. Apr. 2015 - 5 T 72/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Calw vom 19.01.2015, Az. 9 M 446/15, wird v e r w o r f e n. 2. Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die Rechtsb

Landgericht Tübingen Beschluss, 14. Apr. 2015 - 5 T 55/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Nagold vom 9. Oktober 2014 - 3 M 1130/14 - wird v e r w o r f e n. 2. Auf Antrag der Gläubigerin wird der Haftbefehl des Amtsgerichts Nagold vo

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2015 - XII ZB 608/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 608/13 vom 25. Februar 2015 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1835 Abs. 3; FamFG § 277 Abs. 2 Satz 2; RVG § 2, 23 Abs. 3 Satz 1; KostO § 25 Abs. 1 Satz 1 a) K

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 20. Jan. 2015 - 5 Ta 1/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 218.500,- festgesetzt. Gründe I. 1 Im Ausgangsverfahren hatten die Beteiligten des Beschlussverfahrens - 5 TaBV 9/06 - vor dem LAG Hamburg am 7. Februar 2007 einen Ver

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(1) Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das...
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