Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 16 Dieselbe Angelegenheit

Dieselbe Angelegenheit sind

1.
das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter und jedes Verwaltungsverfahren auf Abänderung oder Aufhebung in den genannten Fällen;
2.
das Verfahren über die Prozesskostenhilfe und das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist;
3.
mehrere Verfahren über die Prozesskostenhilfe in demselben Rechtszug;
3a.
das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts und das Verfahren, für das der Gerichtsstand bestimmt werden soll; dies gilt auch dann, wenn das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Klageerhebung oder Antragstellung endet, ohne dass das zuständige Gericht bestimmt worden ist;
4.
eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und die Folgesachen;
5.
das Verfahren über die Anordnung eines Arrests, zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, über den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einstweiligen Anordnung, über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, über die Aufhebung der Vollziehung oder die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts und jedes Verfahren über deren Abänderung, Aufhebung oder Widerruf;
6.
das Verfahren nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 319-12, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) geändert worden ist, und das Verfahren nach § 3 Absatz 2 des genannten Gesetzes;
7.
das Verfahren über die Zulassung der Vollziehung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme und das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung über die Zulassung der Vollziehung (§ 1041 der Zivilprozessordnung);
8.
das schiedsrichterliche Verfahren und das gerichtliche Verfahren bei der Bestellung eines Schiedsrichters oder Ersatzschiedsrichters, über die Ablehnung eines Schiedsrichters oder über die Beendigung des Schiedsrichteramts, zur Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder bei der Vornahme sonstiger richterlicher Handlungen;
9.
das Verfahren vor dem Schiedsgericht und die gerichtlichen Verfahren über die Bestimmung einer Frist (§ 102 Absatz 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes), die Ablehnung eines Schiedsrichters(§ 103Absatz 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes) oder die Vornahme einer Beweisaufnahme oder einer Vereidigung (§ 106 Absatz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes);
10.
im Kostenfestsetzungsverfahren und im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid (§ 108 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) einerseits und im Kostenansatzverfahren sowie im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Ansatz der Gebühren und Auslagen (§ 108 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) andererseits jeweils mehrere Verfahren über
a)
die Erinnerung,
b)
den Antrag auf gerichtliche Entscheidung,
c)
die Beschwerde in demselben Beschwerderechtszug;
11.
das Rechtsmittelverfahren und das Verfahren über die Zulassung des Rechtsmittels; dies gilt nicht für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels;
12.
das Verfahren über die Privatklage und die Widerklage und zwar auch im Fall des § 388 Absatz 2 der Strafprozessordnung und
13.
das erstinstanzliche Prozessverfahren und der erste Rechtszug des Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 18 Besondere Angelegenheiten


(1) Besondere Angelegenheiten sind 1. jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers; dies gilt entsprechend im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvolls
zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1041 Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes


(1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in Bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. Das Schiedsgericht kann von jeder Parte

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 108 Rechtsbehelf und Vollstreckung


(1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde ist gegen den 1. selbständigen Kostenbescheid,2. Kostenfestsetzungsbescheid (§ 106) und3. Ansatz der Gebühren und Auslagender Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 zulässig. In den Fällen der Nummern 1

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 102 Prozeßhindernde Einrede


(1) Wird das Arbeitsgericht wegen einer Rechtsstreitigkeit angerufen, für die die Parteien des Tarifvertrages einen Schiedsvertrag geschlossen haben, so hat das Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn sich der Beklagte auf den Schiedsvertra

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 103 Zusammensetzung des Schiedsgerichts


(1) Das Schiedsgericht muß aus einer gleichen Zahl von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern bestehen; außerdem können ihm Unparteiische angehören. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, dürf

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 106 Beweisaufnahme


(1) Das Schiedsgericht kann Beweise erheben, soweit die Beweismittel ihm zur Verfügung gestellt werden. Zeugen und Sachverständige kann das Schiedsgericht nicht beeidigen, eidesstattliche Versicherungen nicht verlangen oder entgegennehmen. (2) Hält
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten


(1) In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggebe

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2008 - I ZR 142/06

bei uns veröffentlicht am 21.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 142/06 vom 21. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Februar 2008 durch die Richter Dr. Bergmann, Pokrant, Dr. Schaffert, Dr. Kirchhoff und Dr. Koch beschlossen: Der

Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Dez. 2017 - 15 U 886/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 17.02.2017 (Az. 4 O 9827/16) in der Fassung des Beschlusses vom 11.04.2017 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Klage wird a

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. März 2016 - M 9 M 16.50033

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Mit Beschluss vom 2. Juni 2015 (M 9

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2018 - 22 C 18.583, 22 C 18.667

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor Die Gegenstandwerte der unter den Aktenzeichen 22 C 18.583 und 22 C 18.667 geführten Beschwerden des Vollstreckungsschuldners gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 29. Januar 2018 (M 19 X 17.5464 u

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Okt. 2016 - L 15 SF 229/14 E

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 25. August 2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwalt

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. März 2015 - M 24 M 15.30075

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Kostenerinnerung) wird abgelehnt. II. Die Erinnerungsführerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 19. Mai 2016 - AN 9 M 16.50100

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor 1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Erinnerungsverfahrens. Gründe I. Der Antragsteller, ein am …

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 30. Nov. 2015 - B 5 M 15.30571

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor 1. Die Erinnerung wird zurückgewiesen 2. Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. Die Antragstellerin begehrte im Verfahren B 5 S 15.30061 die Anord

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Apr. 2019 - M 4 M 19.31156

bei uns veröffentlicht am 10.04.2019

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Mit Beschluss vom 24. Januar 2014 (M

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 22. Aug. 2018 - 10 WF 973/18

bei uns veröffentlicht am 22.08.2018

Tenor 1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Regensburg vom 11.06.2018 wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten wer

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 17. Juni 2019 - W 10 M 19.50493

bei uns veröffentlicht am 17.06.2019

Tenor I. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 10. Mai 2019 wird zurückgewiesen. II. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 10. Mai 2019 wird abgelehnt. III. Die An

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Sept. 2014 - 16 M 14.30662

bei uns veröffentlicht am 26.09.2014

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Mit Beschluss vom 22. August 2013 (M 16 S 13.30528) wurde der Antrag des Antragsteller

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 12. Juni 2019 - 1 AR 12/18

bei uns veröffentlicht am 12.06.2019

Tenor 1) Der Antrag der Antragsgegnerin zu 1), den Antragstellern im Wege der Beschlussergänzung die Kosten des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens aufzuerlegen, wird zurückgewiesen. 2) Der Antrag, für das Zuständigkeitsbestimmun

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Sept. 2014 - 11 M 14.50469

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor I. Auf die Erinnerung der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 23. Juli 2014 geändert. Der Antrag der Bevollmächtigten des Antragstellers auf Festsetzung der von der

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 09. Okt. 2015 - RN 2 M 15.50593

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Tenor I. Der Antrag des Antragstellers auf Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 7. September 2015 wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtskostenfreien Erinnerungsverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Dez. 2014 - M 15 M 14.50649

bei uns veröffentlicht am 05.12.2014

Tenor I. Auf die Erinnerung der Antragsgegnerin hin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 22. September 2014 abgeändert. Der Antrag des Bevollmächtigten des Antragstellers auf Festsetzung

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Juli 2015 - 34 AR 503/11

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 AR 503/11 Beschluss vom 31.7.2015 34. Zivilsenat In dem gerichtlichen Bestimmungsverfahren wegen Schadensersatz hier: Kostenentscheidung nach Gerichtsstandsbestimmung

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Dez. 2018 - M 7 M 18.51988

bei uns veröffentlicht am 10.12.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Okt. 2018 - M 22 M 15.51008

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen den Koste

Oberlandesgericht München Beschluss, 03. Aug. 2016 - 34 SchH 9/15

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor 1. Auf die Erinnerung des Antragsgegners wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 12. Januar 2016 dahin abgeändert, dass die von dem Antragsgegner an den Antragsteller gemäß § 104 ZPO nach dem Beschluss

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Juni 2017 - 34 AR 64/17

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor Der Antrag der Antragsgegnerin zu 1, der Antragstellerin die Kosten des Bestimmungsverfahrens aufzuerlegen, wird abgelehnt. Gründe I. Unter dem 05.04.2017 hatte der Antragsteller im Hinblick auf eine

Landgericht Hof Endurteil, 26. Apr. 2016 - 15 O 5/12

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.957,45 Euro nebst Verzugszinsen hieraus jährlich in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 17.12.2011 zu zahlen. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. I

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juli 2015 - M 9 M 15.50297

bei uns veröffentlicht am 27.07.2015

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Mit Beschluss vom 18 Juni 2014 (M 9 S. 14.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Sept. 2015 - M 17 M 15.50729

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Tenor I. In Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 17. August 2015 werden die dem Antragsteller entstandenen notwendigen Aufwendungen auf 334,75 € festgesetzt. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Ver

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 13. Sept. 2017 - W 4 M 17.33246

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor I. Die Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 24. August 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller (Erinnerungsführer) hat die Kosten des Erinnerungsverfahrens zu t

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Okt. 2017 - M 23 M 16.30699

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Mit Beschluss vom 6. November 2013 (M 18 S

Oberlandesgericht München Beschluss, 23. Feb. 2015 - 34 AR 77/12

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Tenor Der Antrag der Antragsgegnerinnen zu 1 bis 5, dem Antragsteller die Kosten des Bestimmungsverfahrens aufzuerlegen und den Streitwert festzusetzen, wird zurückgewiesen. Gründe I. Auf ein außerhalb eines anhängig

Landgericht Bamberg Endurteil, 06. Aug. 2014 - 1 O 576/12

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor 1. Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten 2.914,66 EUR nebst Zinsen hieraus seit 24.08.2013 zu bezahlen. 2. Im übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläg

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. März 2015 - 34 AR 445/11

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Der Antrag der Antragsgegnerin zu 1, dem Antragsteller die Kosten des Bestimmungsverfahrens aufzuerlegen und den Streitwert festzusetzen, wird zurückgewiesen. Gründe I. Auf ein außerhalb eines anhängigen P

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Feb. 2015 - 11 WF 1738/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor I. Auf die weitere Beschwerde werden der Beschluss des Landgerichts vom 23.09.2014 sowie die von diesem bestätigten Beschlüsse des Amtsgerichts Rosenheim vom 13.09. und 09.10.2013 aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten

Oberlandesgericht Bamberg Endurteil, 05. Feb. 2015 - 2 U 2/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 6.8.2014 abgeändert. Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten 4.292,98 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentral

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. März 2014 - 34 AR 256/13

bei uns veröffentlicht am 21.03.2014

Tenor Der Antrag der Antragsgegnerin zu 3, der Antragstellerin die Kosten des Bestimmungsverfahrens aufzuerlegen und den Streitwert zu bestimmen, wird abgelehnt. Gründe I. Unter dem 05.09.2013 hatte die Antragst

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Mai 2018 - M 5 M 18.31843

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tenor I. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom … April 2018 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Grün

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 19. Dez. 2018 - 8 E 252/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Gründe 1 Die gemäß §§ 165, 151 VwGO zulässige Erinnerung der Antragsgegnerin und Erinnerungsführerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 18.10.2018 ist unbegründet. 2 Das Gericht hat mit Beschluss vom

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 03. Dez. 2018 - L 5 SF 92/18 B E

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Tenor Die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 15. März 2018 wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. 1 Die Beteiligten s

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 13. Nov. 2018 - 12 L 1063/18.A

bei uns veröffentlicht am 13.11.2018

Tenor Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 25. September 2018 wird geändert und der Kostenfestsetzungsantrag der Antragsteller vom 21. September 2018 abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 25. Juni 2018 - W 2 M 18.30718

bei uns veröffentlicht am 25.06.2018

Tenor I. In Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 3. April 2018 werden die außergerichtlichen Aufwendungen des Antragstellers auf 334,75 EUR festgesetzt. II. Die Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens trägt die A

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 20. Apr. 2018 - 3 O 164/18

bei uns veröffentlicht am 20.04.2018

Gründe 1 I. Die zulässige Beschwerde hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. 2 Dem Sachverhalt liegt ein am 7. Januar 2015 ergangener Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle (Az.: 6 D 262/14 HAL) zugrunde, mit welchem dem Antra

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Apr. 2018 - A 6 K 2182/18

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor 1. Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 23.11.2017 - A 6 K 10350/17 - wird zurückgewiesen und der Antrag auf vorläufige Aussetzung seiner Vollziehung abgelehnt.2. Die Antragsgegnerin t

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 04. Apr. 2018 - 12 U 4/18

bei uns veröffentlicht am 04.04.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28.06.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Itzehoe, Az. 6 O 305/13, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 17.819,45 zuzüglich

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Nov. 2017 - V ZB 152/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 152/16 vom 16. November 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG § 15 Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 a) Das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vora

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 14. Aug. 2017 - 3 E 187/17

bei uns veröffentlicht am 14.08.2017

Gründe 1 Die gemäß §§ 165, 151 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Erinnerung der Antragsgegnerin und Erinnerungsführerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 12. Januar 2017 ist unbegründet. D

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 10. Juli 2017 - 14 B 24/17

bei uns veröffentlicht am 10.07.2017

Tenor Die Erinnerung des Antragstellers wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. 1 Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht lehnte m

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2017 - VI ZB 43/16

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZB 43/16 vom 7. Februar 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja RVG VV Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 1. Für die Prüfung der Frage, ob die Kostengrundentscheidung und damit

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Jan. 2017 - 2 B 65/16, 2 B 65/16 (2 C 3/17)

bei uns veröffentlicht am 23.01.2017

Gründe 1 Die Beschwerde hat teilweise - in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang - Erfolg. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Jan. 2017 - 2 B 68/16, 2 B 68/16 (2 C 2/17)

bei uns veröffentlicht am 23.01.2017

Gründe 1 1. Der Kläger, ein ehemaliger Arzt im Sanitätsdienst der Bundeswehr, wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungsgeld und Fachausbildungskosten.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2016 - XI ZB 9/13

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 9/13 vom 22. November 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG §§ 6, 8, 20, 22 RVG § 41a a) Die Feststellungen eines Musterentscheids entfalten nur in den nach § 8 A

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Sept. 2016 - 2 B 27/15, 2 B 27/15 (2 C 48/16)

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Gründe 1 Die Beschwerde hat teilweise - in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang - Erfolg. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Sept. 2016 - 2 B 22/15, 2 B 22/15 (2 C 47/16)

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Gründe 1 Die Beschwerde hat teilweise - in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang - Erfolg. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Sept. 2016 - 2 B 25/15, 2 B 25/15 (2 C 29/16)

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Gründe 1 Die Beschwerde hat teilweise - in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang - Erfolg. 2

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(1) In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den...
(1) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, die es in Bezug auf den Streitgegenstand für erforderlich hält. Das Schiedsgericht kann von jeder Partei im...
(1) Wird das Arbeitsgericht wegen einer Rechtsstreitigkeit angerufen, für die die Parteien des Tarifvertrages einen Schiedsvertrag geschlossen haben, so hat das Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn sich der Beklagte auf den Schiedsvertrag beruft...
(1) Das Schiedsgericht kann Beweise erheben, soweit die Beweismittel ihm zur Verfügung gestellt werden. Zeugen und Sachverständige kann das Schiedsgericht nicht beeidigen, eidesstattliche Versicherungen nicht verlangen oder entgegennehmen. (2) Hält das...
(1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde ist gegen den 1. selbständigen Kostenbescheid,2. Kostenfestsetzungsbescheid (§ 106) und3. Ansatz der Gebühren und Auslagender Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 zulässig. In den Fällen der Nummern 1 und 2 ist der...